…die ihre Ursache im ursprünglichen Leistungsgeschäft haben. Wird hingegen eine Ersatzleistung erbracht, weil ein Schaden verursacht wurde (echter, nicht steuerbarer Schadenersatz), liegt kein Entgelt für eine Leistung und damit kein Leistungsaustausch vor. …" Weder im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung noch im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren wurde irgendein…
…Förderungen einerseits und die Rückzahlung zu hoher fakturierter Beträge andererseits aufgeteilt werden muss ändert am Umstand nichts, dass hier eine Entgeltsminderung vorliegt und kein echter Schadenersatz im Sinne des UStG. Die begründete (auf dem Prüfbericht der K basierende) schätzungsweise Aufteilung der Besteuerungsgrundiagen ist eine legitime…
…die geleisteten Zahlungen seien laut Vergleichsvereinbarung als Entschädigung für den "Mietentgang" bzw. entgangenen Gewinn gewährt worden und daher als nicht steuerbarer pauschalierter Schadenersatz zu qualifizieren. Im Vorlagebericht wird seitens der Abgabenbehörde erster Instanz ergänzend ausgeführt, dass auf Grund der Vergleichsvereinbarung eine einvernehmliche Vertragsauflösung erfolgt sei…
…Schadens wurde der Bw. durch die A&P eine Vergütung gewährt. Dieser nachträglichen Schadensvergütung liegt kein Leistungsaustausch zugrunde, sodass von einem umsatzsteuerrechtlich nicht relevanten "echten" Schadenersatz auszugehen ist. Somit ist keine Vorsteuerberichtigung im Sinne des § 16 Abs. 1 UStG 1994 durchzuführen. Die Bemessung der Umsatzsteuer…
…handle es sich um einmalige Zahlungen der Gemeinde im Zuge eines Kanal- bzw. Wasserleitungsbaues. Daher handle es sich nicht um Zahlungen für Servitute, sondern um echte Schadenersatzzahlungen (insbesondere bei der Ertragsentschädigung zweischnittiger Wiesen), die mangels Leistungsaustausches nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen würden. Aufgrund dieser BP-Feststellung…
…Höhe von 36.000,00 € bezahlte, ohne dass dadurch ein steuerbarer Tatbestand erfüllt worden wäre. Es läge vielmehr eine echte Schadenersatzzahlung vor, die jedoch nicht zu einem Vorsteuerabzug berechtigen würde. In der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2006 führte die steuerliche Vertretung des Bw. aus…
…des Vergleichsbetrages in Höhe von S 625.000,-- sei lediglich auf Grund von politischen Interventionen und der bestehenden schiefen Optik erfolgt. Steuerlich sei diese Entschädigung für den entstandenen Vermögensschaden als echter Schadenersatz beurteilt und dementsprechend ohne Umsatzsteuer in der Steuererklärung berücksichtigt worden. Dies auch deshalb…
…und unklar war, verpflichtet sich die Bank AG doch im abschließenden Vergleich zu einer Zahlung. Diese Zahlung ist nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt Entgelt für die (Haupt)Vermietung und nicht Schadenersatz. Es besteht ein ausreichend wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Vergleichszahlung und der Vermietungsleistung, wenn der Vermieter…
…Diese teilen nicht das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung. Sie treten neben die Hauptleistung und beruhen auf einem eigenen Rechtsgrund. Ihre Bezahlung stellt echten Schadenersatz dar (EuGH 1.7.1982, Rs C-222/81). 1.1.1.7.3.2. Gewährleistung Rz 12: Ist die gelieferte…
… 41 ZPO zu leisten hat, ist kein Entgelt für eine Leistung der obsiegenden Partei, sondern echter Schadenersatz. Der Anwalt der obsiegenden Partei erbringt seine Leistung an diese und nicht an die unterlegene Partei. Ein Vorsteuerabzug steht der unterlegenen Partei nur hinsichtlich der Leistungen ihres eigenen…
… 41 ZPO zu leisten hat, ist kein Entgelt für eine Leistung der obsiegenden Partei, sondern echter Schadenersatz. Der Anwalt der obsiegenden Partei erbringt seine Leistungen an diese und nicht an die unterlegene Partei. Ein Vorsteuerabzug steht der unterlegenen Partei nur hinsichtlich der Leistungen ihres eigenen…
…Rz. 157). Vor dem Hintergrund dieser Gesetzeslage ergibt sich für den vorliegend zu beurteilenden Fall Folgendes. Die Zahlungen der ***Versicherung*** an die beschwerdeführende Partei zur Abgeltung der entgangenen Geschäftsführerbezüge aufgrund des vom Unfallgegner der beschwerdeführenden Partei verursachten Verkehrsunfalls sind als echter Schadenersatz zu qualifizieren, wurden…
…Ein Leistungsaustausch kam jedoch nicht zustande, da sich die Zahlung der Vergleichssumme von EUR 100.000 auf die Nichterfüllung der getroffenen Vereinbarungen bezieht. Es handelte sich daher um einen "echten Schadenersatz" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Daher wurde, obwohl die Buchung auf ein Konto mit der…
…gearteten Ansprüche einen Betrag von S 1.000.000,00 zu bezahlen. Die Bw. behandelte diese Zahlung als echten Schadenersatz und beließ diesen daher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 UStG steuerfrei. Demgegenüber ging die Betriebsprüfung von einem Leistungsaustausch aus und unterzog die…
…damit auch der Pflicht von Auskunftspersonen) keine umsatzsteuerbare Leistung ist, da es ihr sowohl an einem wirtschaftlichen Kalkül als auch an der Entgeltlichkeit fehlt. Zeugengebühren haben den Charakter von (echten) Schadenersatzleistungen und unterliegen daher nicht der Umsatzsteuer, auch wenn der Zeuge (die Auskunftsperson) Unternehmereigenschaft besitzen…
…S 99.223,99 für 1999 und S 11.445,40 für 2000 wurden von der Bw. als nicht steuerbarer "echter Schadenersatz" behandelt. Nach Ansicht der Betriebsprüfung sind diese Zahlungen jedoch umsatzsteuerpflichtig. Die Betriebsprüfung führte dazu im Wesentlichen aus (siehe Niederschrift zur Schlussbesprechung): Der Dienstnehmer…
…vorliegenden Sachverhalt wohl von umsatzsteuerlich echtem Schadenersatz ausgegangen werde, dieser jedoch lediglich wegen eines fehlenden Leistungsaustausches als nicht gegeben betrachtet werde. Diese Prüfungsfeststellung komme daher wohl zur richtigen Schlussfolgerung, derzufolge kein Leistungsaustausch vorliege, ziehe jedoch daraus die unrichtige Folge, nämlich, dass daher kein Schadenersatz vorliege…
…als Entgeltsminderung verbucht. Die danach verbleibenden offenen Beträge aus dem Werkvertrag seien aufgrund des abgeschlossenen Vergleiches in Höhe von 7.063.173,72 S als echter Schadenersatz ohne Vorsteuerkürzung (als außerordentlicher Ertrag) verbucht worden. Der im Vergleich anerkannte Ersatz der Rechnung der Firma S & K…
…aufgrund von Verzögerungen der Vertragserfüllung (§ 1336 ABGB) nicht das Schicksal der Hauptleistung teilten, sondern echten Schadenersatz darstellten. Hierzu sei festzuhalten, dass in dem angesprochenen Urteil des EuGH nicht über die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Konventionalstrafen wegen mangelhafter Vertragserfüllung im Sinne des § 1336 ABGB abgesprochen worden sei…
…die zitierten Literaturstellen nach wie vor die Rechtsauffassung, dass der zehnjährige Verzicht auf die Mieteinnahmen - nicht jedoch auf die monatlichen Betriebskosten in Höhe von € 2.199,74 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Höhe von € 440,08 - als echter Schadenersatz, der nicht der Umsatzsteuer unterliege…