…am 07.07.2008) drohte der in Österreich ansässigen D-KG eine EU-Geldbuße von unbekanntem Ausmaße. Die Gewinnermittlung der D-KG für das Jahr 2007 wurde daher durch die ernsthaft drohende Verpflichtung der Bezahlung einer Geldstrafe unmittelbar mitgeprägt. Jahr 2010: Am 27.03.2012…
…tatsächliche Behandlung ergibt eine Abzugsfähigkeit der Verfahrenskosten, wenn die Geldstrafen den Charakter von Betriebsausgaben haben, nicht aber wenn sie dem Bereich der Lebensführung zuzuordnen sind (Achatz/Kirchmayr, aaO, Rz 87). EU-Geldbußen fallen nicht in den Bereich der Lebensführung. Die Verwaltungspraxis bezüglich der Verteidigungskosten bei…
…Bw. vorgelegten Entscheidung der belgischen Steuerbehörden erkennen, welche ebenfalls die von der EU Kommission verhängten Geldstrafen in welchen die Europamutter als Gesamtschuldner ausgewiesen ist vom Betriebsausgabenabzug (€ 64.413.902,00) ausschließt. Nach herrschender Ansicht und Judikatur ist bei Geldbußen, die einen Abschöpfungsanteil enthalten, dieser…
…2005, 76, ist eine Rückstellung für drohende EU-Bußgeldzahlungen nur dann aufwandswirksam möglich, wenn das Bußgeld die Abschöpfung einer Bereicherung bezweckt, weil es dann nicht mehr um die Pönalisierung von verbotenem Verhalten geht. Dagegen hält Tanzer, Die gewinnmindernde Abzugsfähigkeit von Geldstrafen im Abgabenrecht, Wien 1983…
…Juli 2019 und 23. Oktober 2019 übernommen. Mit dem hierfür nach Art. 21 der Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Betreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Betreibungsrichtlinie - BeitrRL) vorgesehenen Standardformblatt…
h. Unter Punkt 1.4. "Wertneutralität des Steuerrechts" werde in der Beschwerde unter Hinweis auf Lachmayer, Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Geldstrafen und Geldbußen bei Körperschaften (RdW 2011/310, 308 [309]), ausgeführt, dass das Steuerrecht "wertneutral und sittlich indifferent sei" und daher "außersteuerliche Motive keine Rolle…
… 15 Abs. 1 Z 3 GelverkG hat die Geldstrafe mindestens 1.453 € und bei Verwaltungsübertretungen gemäß § 15 Abs. 1 Z 6 und Z 8 GelverkG hat die Geldstrafe mindestens 363 € zu betragen. Die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG durch Zollorgane…
…bei geringfügigen Verstößen mit Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG Geldstrafen bis zu 120 € einzuheben. Hinweis: Einer gesonderten Ermächtigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde bedarf es zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit oder zur Erlassung von Organstrafverfügungen durch die Zollorgane im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im …
… 15 Abs. 1 Z 3 und 7 GelverkG hat die Geldstrafe mindestens 1.453 € und bei Verwaltungsübertretungen gemäß § 15 Abs. 1 Z 6 und Z 8 GelverkG hat die Geldstrafe mindestens 363 € zu betragen. Die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG…
…bei geringfügigen Verstößen mit Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG Geldstrafen bis zu 120 € einzuheben. Hinweis: Einer gesonderten Ermächtigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde bedarf es zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit oder zur Erlassung von Organstrafverfügungen durch die Zollorgane im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im …
…EU-Kartellgeldbußen schon vor der Änderung des § 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 und des § 12 Abs. 1 Z 4 KStG 1988 mit dem AbgÄG 2011 in der Regel nicht als Betriebsausgaben abziehbar waren. Nur in Ausnahmefällen waren nach der Rsp des VwGH Geldstrafen…
…von Körperschaften darstellen. g. Mit Verweis auf den Artikel von Lachmayer, Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Geldstrafen und Geldbußen bei Körperschaften (RdW 2011/310, 308 [312]), werde für die Abzugsfähigkeit der Verfahrens- und Beratungskosten in Zusammenhang mit dem EU -Kartellverfahren in der Beschwerde angeführt, dass gem. …
…Verordnung (EG) Nr. 1/2003 (ABl. C 210 vom 01.09.2006) der Europäischen Kommission richtet sich der Grundbetrag einer EU-Geldbuße nach dem Umsatz. Weiters können bei der Höhe der Geldstrafe erschwerende und mildernde Umstände berücksichtigt werden. Daraus könnte geschlossen werden, dass zumindest der…
…Vock, KStG § 12 Rz 61 „Auch der EuGH argumentiert in diese Richtung, weil eine Abzugsfähigkeit von EU-Wettbewerbsbußen der Geldbuße ihre Wirksamkeit nehmen würde.“; vgl. auch Lachmayer, Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Geldstrafen und Geldbußen bei Körperschaften, RdW 2011, 308 (310) „Der EuGH misst der Frage…
…in der geltenden Fassung. Gemäß § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 wird gegen Sie (jeweils) eine Geldstrafe in der Höhe von 64,00 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit (jeweils) 14 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Es wird Ihnen zudem ein Betrag von (jeweils) 10,00 Euro als Beitrag…
…welcher vom Betriebsfinanzamt bescheidmäßig die Erteilung einer Steuernummer verweigert wurde. Abzugsfähigkeit einer Geldstrafe für die Hinterziehung von Eingangsabgaben als Geschäftsführer einer GesmbH. Das Finanzamt führte in der Berufungsvorlage Folgendes aus: In der Einkommensteuererklärung für 2000 erklärte der Berufungswerber (Bw.) einen Verlust von ATS -279.025…
…Eine schätzungsweise Ermittlung des Abschöpfungsanteils kommt nicht in Betracht. Da wegen Wettbewerbsverstößen verhängte Geldstrafen oder Geldbußen infolge ihres Pönalcharakters grundsätzlich nicht abzugsfähig sind, ist bei Fehlen eines eindeutigen Nachweises des Abschöpfungsanteils durch den Steuerpflichtigen die gesamte Geldbuße nicht abzugsfähig ("Aufteilungsverbot" wegen Fehlens eines klaren Aufteilungsmaßstabes…
…Über den Bw. wurde deswegen gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 4.000,00 und eine für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 10 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit dem hierfür nach Art. 21 der Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem hierfür nach Art. 21 der Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie…