…In der Beschwerde wurde vorgebracht, dass für die Zeit der Entsendung der Mitarbeiter ein Dienstverhältnis zum ausländischen Gestellungsnehmer begründet worden sei und das österreichische Unternehmen als bezugauszahlende Stelle fungiert habe. Für die Beurteilung der Arbeitgebereigenschaft ist von Bedeutung, inwieweit die erbrachte Leistung einen wesentlichen Bestandteil…
…Überlasser) Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung einem Dritten (Beschäftiger, Gestellungsnehmer) zur Verfügung stellt, ohne dass zwischen dem Beschäftiger und den Arbeitskräften ein Dienstverhältnis begründet wird. Im Unterschied zum Werkvertrag liegt das Gefahrenrisiko ausschließlich beim Beschäftiger. Der Überlasser haftet nicht für die tatsächlichen Leistungen der von ihm gestellten…
…Ein existenter, jedoch nicht die tatsächlichen Gegebenheiten widerspiegelnder Arbeitkräfteüberlassungsvertrag, bei dem das Dienstverhältnis zum Verleiher aufrecht und dieser formaler Arbeitgeber bleibt, ist demnach steuerlich nicht anzuerkennen, wenn der Verleiher die typischen Arbeitgeberfunktionen nicht (mehr) wahrnimmt und in Wirklichkeit nur mehr zwischengeschaltete Lohnauszahlungsstelle ist (EAS 2398…
…ff) gewährt worden sind. 2. Dienstnehmer iSd KommStG 1993 (§ 2 KommStG 1993) Rz 2 Dienstnehmer iSd KommStG 1993 sind: Personen, die zum Unternehmen in einem Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen. An Kapitalgesellschaften wesentlich beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG…
…im Sinne des ArbeitskräfteüberlassungsG-AÜG, BGBl. Nr. 196/1988, einem Unternehmen zur Dienstleistung überlassen werden, stehen in einem Dienstverhältnis zum Arbeitskräfteüberlasser, sohin nicht zu jenem, der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt (Beschäftiger). Kommunalsteuerpflichtig ist damit der Arbeitskräfteüberlasser. Anspruch auf Kommunalsteuer hat jene…
…dem laufenden Bezug des Lohnzahlungszeitraumes zuzurechnen, in dem sie ausgezahlt werden und damit der Besteuerung zum Tarif zu unterwerfen. Ihre Eigenschaft als sonstige Bezüge verlieren sie dadurch nicht. § 67 EStG 1988 unterscheidet nicht zwischen inländischen und ausländischen Einkünften (VwGH 23.02.2010, 2008/15/0243)…
…das Dienstverhältnis zum demjenigen aufrecht, der die Dienste verschafft. Im Unterscheid zum Werkvertrag schuldet er jedoch kein Werk, sondern lediglich die Bereitstellung von Arbeitnehmern. Bei einem Werkvertrag hingegen verpflichtet sich der Unternehmer zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vergütung, die der Gesteller durch den Gestellungsnehmer…
…1993 Dienstnehmer sind: Rz 554: Personen, die zum Verein in einem Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen. Rz 555: Personen, die von einem ausländischen Arbeitskräfteüberlasser dem Verein zur Arbeitsleistung überlassen werden. Rz 556: Personen, die seitens einer Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Verein…
…das Dienstverhältnis zum demjenigen aufrecht, der die Dienste verschafft. Im Unterscheid zum Werkvertrag schuldet er jedoch kein Werk, sondern lediglich die Bereitstellung von Arbeitnehmern. Bei einem Werkvertrag hingegen verpflichtet sich der Unternehmer zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vergütung, die der Gesteller durch den Gestellungsnehmer…
…Nach dem Erkenntnis des VwGH Zl. 2009/13/0031 sei davon auszugehen, dass bei der grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung der Beschäftiger (Gestellungsnehmer) - unabhängig vom formalrechtlichen Dienstverhältnis zum Überlasser (Gesteller) - als wirtschaftlicher Arbeitgeber gelte, wenn er letztlich den Arbeitslohn wirtschaftlich (z.B. im Wege der Verrechnung einer Gestellungsvergütung…
…das Dienstverhältnis zum demjenigen aufrecht, der die Dienste verschafft. Im Unterscheid zum Werkvertrag schuldet er jedoch kein Werk, sondern lediglich die Bereitstellung von Arbeitnehmern. Bei einem Werkvertrag hingegen verpflichtet sich der Unternehmer zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vergütung, die der Gesteller durch den Gestellungsnehmer…
…Arbeitskräfte, die einem Unternehmen zur Dienstleistung überlassen werden würden, stünden grundsätzlich in einem Dienstverhältnis zum Arbeitskräfteüberlasser und nicht zu jenem Unternehmen, das diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzen würde. Nach Ansicht der Stadtgemeinde L werde durch die von der Stadtgemeinde K vertretene Rechtsansicht…
…weise Fellner darauf hin, dass Arbeitskräfte, die iSd AÜG einem Unternehmen zur Dienstleistung überlassen werden, in einem Dienstverhältnis zum Arbeitskräfteüberlasser stehen und sohin nicht zu jenem, der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetze (Beschäftiger). Anspruch auf Kommunalsteuer habe jene Gemeinde, in der die…
…Passivleistung (wie bei der Personalgestellung) dahingehend gelautet habe, dass der wirtschaftliche Erfolg der von der entsandten Arbeitskraft ausgeübten Arbeit - wie jener der Arbeit aller anderen Dienstnehmer des ausländischen Gestellungsnehmers - unmittelbar der gestellungsnehmenden Unternehmung zu Gute komme; im Falle der Personalgestellung in das Ausland sei daher…
…vom 27.9.2000, 96/14/0126 die Haftung des Auftraggebers und Auftragnehmers an. Im Unterschied zum echten Werkvertrag liege bei einem Gestellungsvertrag das Gefahrenrisiko ausdrücklich beim Gestellungsnehmer (ausländischen Auftraggeber). Der Gesteller hafte bei einer Personalgestellung nicht für die erbrachten Leistungen, sondern lediglich für eine…
…(Gestellungsnehmerin) die vorübergehende Überlassung der Arbeitskraft eines Dienstnehmers bestimmter Qualifikation gegen Erhalt einer Gestellungsvergütung als Gegenleistung. 4. Während außer Streit steht und damit sachverhaltsbezogen unbedenklich davon auszugehen ist, dass die in Frage stehende inländische Arbeitsausübung der ausländischen Arbeitskräfte im Rahmen einer klassischen Arbeitskräftegestellung durch einen…
…ob ein Dienstverhältnis im Sinn des § 47 Abs. 2 EStG 1988 und die Arbeitgebereigenschaft im Sinn des § 47 Abs. 1 EStG 1988 vorliegen, ausschließlich nach innerstaatlichen Recht zu beurteilen sei. Solcherart sei aus dem OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom…
…die ausländische (Schweizer) Muttergesellschaft stellen die inländischen, zwischenstaatlichen und supranationalen Rechtsnormen auf unterschiedliche Mindest-Beteiligungshöhen ab: Art. 10 DBA-Schweiz: 20% Art. 15 Zinsabkommen-Schweiz: 25% Mutter-Tochter-Richtlinie: 10% (ab 2009) § 94a EStG 1988: 10%. Gilt die in EAS 2956 und EAS 2976 zum…
…das Dienstverhältnis zu demjenigen aufrecht, der die Dienste verschafft. Im Unterscheid zum Werkvertrag schuldet er jedoch kein Werk, sondern lediglich die Bereitstellung von Arbeitnehmern. Bei einem Werkvertrag hingegen verpflichtet sich der Unternehmer zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vergütung, die der Gesteller durch den Gestellungsnehmer…
…VwGH 23.04.2021, Ra 2020/13/0089. Der Verwaltungsgerichtshof äußerte sich in dieser Entscheidung zum Umfang der von einem ausländischen Personalgestellungsunternehmen beantragten Rückzahlung von Abzugssteuer, die vom inländischen Gestellungsnehmer ordnungsgemäß vom gesamten Gestellungsentgelt einbehalten und abgeführt worden war. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass der Abzugssteuer…