…Vollziehung der angefochtenen Entscheidung für ihn ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte (siehe Witte Rz. 36 zu Artikel 244 ZK). Dieser Darlegungspflicht hat der Bf. mit seinen nur sehr allgemein gehaltenen und beweislos vorgebrachten Behauptungen nicht entsprochen. Dem Vorbringen des Bf. ist auch nicht zu entnehmen…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde ihn "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat der Bf. nicht entsprochen. Er hat weder konkrete Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H, vom 10. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 9. Juni 2006 zu StNr. 000/0000 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F-GmbH, vertreten durch Sadleder Friedrich Buchprüfungs- und Steuerberatungs- KEG, 4502 St. Marien, Linzer Strasse 62a, vom 23. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 21. Juni 2006 zu StNr. 000/0000 betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E, vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Lessingstraße 40, vom 16. August 2005 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Linz vom 11. Juli 2005 zu StNr. 000/0000, mit dem die Berufungswerberin gemäß § 9…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M-GmbH, vom 31. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 28. September 2006 zu StNr. 000/0000 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B, vom 22. Juni 2005, eingebracht von der damaligen Masseverwalterin Dr. Gudrun Truschner, Rechtsanwältin, 4600 Wels, Franz-Keim-Straße 17, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 11. Mai 2005 zu StNr. 000/0000, mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Wenzel Drögsler, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 20. März 2000, GZ. 100/67824/99-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…zumutbar, sich - spätestens dann, wenn im Zeitpunkt der Beendigung der Vertretungstätigkeit fällige Abgabenschulden unberechtigt aushaften - jene Informationen zu sichern, die ihm im Falle der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen (vgl. auch VwGH 25.11.2009, 2008/15/0263…
…jene Informationen zu sichern, die ihm im Fall der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen. In einer Entscheidung des VwGH wendet die Beschwerdeführerin gegen den im angefochtenen Bescheid erhobenen Vorwurf des Fehlens einer Liquiditätsaufstellung ein, sie sei zur Aufbewahrung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Eckert Löb & Partner Rechtsanwälte GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. Februar 2002, GZ. aa, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bf. hat am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***,Land, über die Beschwerde vom 23. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. August 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
Eingang als auch | | bei Ausgang: 2 x 17.452,00 = | 34.904,00 | Dito Storno gemäß Auszüge 28 und 29 bei Ein- und Ausgang: | 5.088,00 | von 8xxx am 06.11.89 an Akr | 4.250…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
…sich - spätestens dann, wenn im Zeitpunkt der Beendigung der Vertretungstätigkeit fällige Abgabenschulden unberichtigt aushaften - jene Informationen zu sichern, die ihm im Fall der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im hier maßgeblichen Sinn ermöglichen. Dies gilt auch für solche Haftungspflichtige, die im Zeitpunkt der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat zzaa 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Gerald Daniaux und die fachkundigen Laienrichter Wolfgang Baur und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Reinigungsdienstleister, whft. XXX, vertreten durch die…
…entgegnen, dass die Haftung nicht auf die Verletzung der Aufbewahrungspflicht gemäß § 132 BAO gestützt wird. Die Beendigung der Geschäftsführertätigkeit enthebt den Vertreter nicht von der oben beschriebenen Darlegungspflicht. Im Übrigen ist jedem Vertreter, der fällige Abgaben der Gesellschaft nicht (oder nicht zur Gänze) entrichten kann…