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UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…die Vermerke gedruckt im Bundesrechenzentrum auf chlorfrei gebleichtem Papier (Anm.: BRZ GmbH, IT-Dienstleister der Österreichischen Bundesverwaltung), DVR 0009512 (Anm.: Registernummer 9512 des Datenverarbeitungsregisters) und RSa (Anm.: eigenhändig zuzustellende Sendung). Die Ausfertigungen des Wiederaufnahme- und neuen Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005, das Jahr 2006 bzw…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

Nach dem Einlangen der postalisch retournierten Eigenhandsendungen beim Finanzamt entschloss sich die für die Einkommensteuerveranlagungen der Bw. zuständige Sachbearbeiterin XY in der (irrigen) Annahme, dass der Bw. bisher keine der Erledigungen für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 vom 31. August 2010 wirksam zugestellt…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

Nach dem oben wiedergegebenen § 96 BAO müssen alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden, somit insbesondere auch Bescheidausfertigungen, abgesehen von den dort weiters genannten Inhaltserfordernissen entweder vom Genehmigenden unterschrieben (erster Satz leg. cit.) oder mit einem Beglaubigungsvermerk versehen sein (zweiter Satz leg. cit.). Der Bundesabgabenordnung liegt also…

BFG RV/7101910/2014Begrenzung der UID-Nummer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2015

…Ihrer Mitteilung.“ Der Bescheid enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Weiters ist erkennbar, dass der Bescheid elektronisch gefertigt wurde (Angabe der DVR Nummer; Verweis am Ende des Vordruckes: „Gedruckt im Bundesrechenzentrum ….“). Die Zustellung des Bescheides erfolgte ohne Rückschein. Mit Berufung vom 7. September 2013 beantragte der Bf.…

BFG RV/7101580/2014Händischer Bescheid ohne Unterschrift ist nichtig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss11.05.2016

…Einen Hinweis auf das Bescheid ausfertigende Organ enthält der Bescheid nicht. Auf der Rückseite wurde der Bescheid "Für den Vorstand" paraphiert. Der Bescheid enthält keine DVR-Nummer. Der Bescheid wurde am 25. November 2013 von der Ehefrau des Beschwerdeführers an der Abgabestelle übernommen. Die Zurückweisung…

BFG RV/7106417/2016Sachbezüge bei Privatnutzung von mehreren PKWs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.10.2025Teil 2/2

…2015, 2012/17/0197) ist aus der Registernummer des Datenverarbeitungsregisters ("DVR") erkennbar, dass eine Ausfertigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt wurde. In den hier angefochtenen Bescheiden ist im Kopf die DVR-Nummer angeführt und in der Fußzeile jeweils angeführt: "Gedruckt im Bundesrechenzentrum am 02.02.2016"…

BFG RV/4100297/20211. Anzahlung für einen Liegenschaftserwerb oder willkürliche Zahlung? 2. Amtssignatur
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.12.2021Teil 2/2

…Bescheide vom 23.6.2017 sind mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung ergangen. Dies ergab sich damals auch durch die DVR-Nummer am Ende der Texte der Bescheide. Auch ohne die DVR- Nummer wäre es als notorische Tatsache anzusehen, dass alle Bescheide der Finanzverwaltung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung ergehen…

BFG RV/7100879/2017Gewerblicher Grundstückshandel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss24.06.2019Teil 1/2

…diesbezügliche Bestätigung der Wirtschaftskammer Wien vom 5.9.2016 werde übermittelt. Der Bf. sei weder im Firmenbuch noch in einem sonstigen Datenregister eingetragen und besitze auch keine DVR Nummer. Richtig sei, dass der Bf. im Jahr 2015 hinsichtlich der ImmoESt steuerpflichtig wurde und dieser Abgabenverpflichtung…

BFG RV/7103010/2017Vorsteuerabzug für Gebäudereparaturen und Schein- bzw. Deckungsrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2023Teil 1/2

…UID-Nummer insgesamt "viermal überprüft hätten und daher "der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers mehr als gerecht geworden seien" muss dem entgegnet werden, dass Recherchen des Finanzamtes ergaben, dass die von Ihnen vorgelegten Bestätigungen nicht durch die Finanzverwaltung erstellt, sondern eindeutig "manipuliert" wurden: - Die DVR- Nummern…

BFG RV/7101171/2014Vorsteuerabzug für Gebäudereparaturen und Schein- bzw. Deckungsrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2023Teil 1/2

…UID-Nummer insgesamt "viermal überprüft hätten und daher "der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers mehr als gerecht geworden seien" muss dem entgegnet werden, dass Recherchen des Finanzamtes ergaben, dass die von Ihnen vorgelegten Bestätigungen nicht durch die Finanzverwaltung erstellt, sondern eindeutig "manipuliert" wurden: - Die DVR- Nummern…

BFG RV/7100792/2023Missglückte Einbringung und Wiederaufnahme ohne abgeschlossenem Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.04.2024Teil 2/3

…257/2012, mit Ablauf des 24. Mai 2018 außer Kraft. Insofern war das Anbringen einer "DVR"-Nummer im Jahr 2022 durch die belangte Behörde weder geboten noch möglich. Folglich muss auf Grund anderer Merkmale beurteilt werden, ob eine Ausfertigung, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt wurde…

BFG RV/7100217/2022Geschäftsführerhaftung ohne Kenntnis der Abgabenfestsetzungen gegenüber der Primärschuldnerin und elektronisch signierte Beschwerdevorentscheidung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2023Teil 2/2

…257/2012, mit Ablauf des 24. Mai 2018 außer Kraft. Insofern war das Anbringen einer "DVR"-Nummer im Jahr 2021 durch die belangte Behörde weder geboten noch möglich. Folglich muss auf Grund anderer Merkmale beurteilt werden, ob eine Ausfertigung, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt wurde…

BFG RV/7103010/2017Vorsteuerabzug für Gebäudereparaturen und Schein- bzw. Deckungsrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2023Teil 2/2

…sich letztlich durch die Außenprüfung herausgestellt hat, dass in diesem Zeitraum überhaupt keine "Stufe 2 - Abfrage" hinsichtlich der Gültigkeit der UID-Nummer der ***AB*** durchgeführt wurde, hätte auffallen müssen, dass -) auf jeder dieser "Stufe 2 - Abfrage"-Dokumente eine andere DVR-Nummer angeführt ist; -) jedes dieser…

BFG RV/7101171/2014Vorsteuerabzug für Gebäudereparaturen und Schein- bzw. Deckungsrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2023Teil 2/2

…sich letztlich durch die Außenprüfung herausgestellt hat, dass in diesem Zeitraum überhaupt keine "Stufe 2 - Abfrage" hinsichtlich der Gültigkeit der UID-Nummer der ***AB*** durchgeführt wurde, hätte auffallen müssen, dass -) auf jeder dieser "Stufe 2 - Abfrage"-Dokumente eine andere DVR-Nummer angeführt ist; -) jedes dieser…

BFG RV/2100301/2021Zustellung mit Zustellnachweis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2021

…Graz-Umgebung, die Steuernummer, das ausfertigende Team, eine DVR-Nummer und der Inhalt angegeben sind, wobei als Inhalt "Bescheid(e)" anstatt "Ergänzungsersuchen" vom 18.11.2020 angegeben ist, was jedoch auf die tatsächliche und rechtmäßige Zustellung des Inhaltes der Postsendung keinen Einfluss hat. Ritz, BAO…

BFG RV/2100805/2019Zurückweisung wegen Missachtung der FinPol-Zuständigkeit zur Festsetzung der NoVA und KfzSt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss14.03.2021

…zur Finanzpolizei beschränken sich auf wenige allgemeine bzw. indirekte Hinweise. In der als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 21.Nov.2018 zur NoVA-Festsetzung 6/2018 beschränkt sich die Bezugnahme auf die Finanzpolizei auf allgemeine (österreichweite) Kontaktdaten der FinPol (Bankverbindung, DVR-Nummer, Öffnungszeiten, Festnetz-TelNr.). Die…

UFSL RV/1361-L/11Zurückweisung von Berufungen betreffend abgabenbehördliche Erledigungen ohne Bescheidqualität (Nichtbescheide) gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO (hier: händisch adaptierte Erledigungsausfertigung ist weder mit einer Unterschrift, noch einem Beglaubigungsvermerk versehen).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.12.2012

…gleichfalls weder mit einer Unterschrift noch einem Beglaubigungsvermerk versehen. Da es sich bei diesen erstinstanzlichen Erledigungen aktenkundig (vgl. angebrachte DVR - Nummer 0009512; entsprechender Hinweis im elektronischen Steuerakt der Bw.) um von der BRZ GmbH mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellte Ausfertigungen handelt, bedurften sie im Hinblick auf …

UFSL RV/1092-L/08Berufungen einer Bilanzbuchhalter-KEG gegen die Einkommensteuerbescheide einer anderen Person ohne Vollmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.05.2010

…Buchhaltungs-KEG" (nunmehr J Z KG) verfasst. Diese trägt im Kopf den Namen J Buchhaltungs-KEG, die Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und den Hinweis "Buchhaltungsgesellschaft". Die Fußzeile nennt die DVR - Nummer, den Gerichtsstand K, zwei Bankverbindungen, die E-Mailadresse F_, und die Telefonnummer der J Buchhaltungs-KEG. …

UFSL RV/0380-L/06Zurückweisung einer Berufung mangels Bescheidqualität.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2009

…§ 92 und 93 BAO), sofern nicht eine gesetzliche Ausnahme von dieser Pflicht besteht. Allerdings wurde dieses Schriftstück ursprünglich von der BRZ GmbH im Namen des Finanzamtes erstellt (siehe DVR - Nummer und Stellungnahme des Finanzamtes Vöcklabruck-Gmunden ), was an und für sich durch § 96 letzter Satz…

UFSW RV/1878-W/02Nichtvorliegen einer Mitunternehmerschaft bei einer Verlustgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.10.2004Teil 1/2

…der VwGH auf das Erscheinungsbild (" in dieses Bild fügt sich die Anführung einer DVR-Nr.") ab. Im vorliegenden Fall kann von dem Erscheindungsbild auf eine automationsunterstützte Datenverarbeitung schließen. Die Bescheide enthalten eine DVR-Nummer (DVR 0009075). Das Kuvert ist mit dem Absender Großbetriebsprüfung Wien erkennbar…