…darf zu den "angeblichen permanenten Attacken" des Finanzamtes gegen den Bw. ausgeführt werden, dass der Bw. seit mehr als einem Jahrzehnt seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen in Form der fristgerechten Abgabe von Abgabenerklärungen nur nach vorherigen Androhungen und Amtshandlungen des Finanzamtes nachgekommen ist. Dabei verwendete der Bw…
…kein schuldhaftes Verhalten vorliege, sei im Rahmen der Berufung gegen den Haftungsbescheid vorzubringen. Mit weiterer Eingabe vom 16.10.2001 stellte der Bw. einen näher begründeten "Antrag auf Verlängerung der Frist zur Berufung gem. § 248 BAO gegen den oder die Bescheide über den Abgabenanspruch". Eine…
…einer Rückzahlung sei es nicht mehr gekommen, da Herr V. im Alter von 53 Jahren auf Grund eines Krebsleidens verstorben sei. Seine Familie hätte von diesem Darlehen keine Kenntnis erlangt, der Bw. würde aber trotzdem die Rückzahlung beabsichtigen, sofern er dazu in der Lage sei…
…derartiger Schriftsatz nicht fristgerecht einlangen, wird Gegenstand der nächsten Tagsatzung sein: die Erörterung der Verteilung des Betrages von 3.266.514,98 Euro bzw eines gerundeten Betrages auf die Kürzung der von der Bf geltend gemachten Vorsteuern, der geltend gemachten sofort abzugsfähigen Werbungskosten sowie der…
…wonach der Bw. schon insofern keine schuldhafte Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in Bezug auf die verfahrensgegenständlichen Jahre begehen konnte, als er - wie der Abgabenbehörde seit Jahrzehnten bekannt - neben den (mittels Lohnzettel des Arbeitsgebers) dem Finanzamt bekannt gegebenen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (nsA) lediglich…
…vom Bw. als Tageslosung eingebracht worden. Dieses Konto sei selbst der Buchhalterin des Unternehmens nicht bekannt gewesen. Es sei davon auszugehen, dass der Bw. trotz Kenntnis der wichtigsten einschlägigen Vorschriften aufgrund seiner Jahrzehnte langen Tätigkeit als selbständiger Unternehmer als Abgabepflichtiger unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs…
…ermittelt worden. Der Bw. verwies in der Berufung auf seine "seit Einführung der Umsatzsteuer" nach dieser Methode unbeanstandet vorgenommene Trennung der Entgelte. Zwar verfüge er "nach über zwei Jahrzehnten über keine Kopie eines eventuell gestellten Antrages" mehr, doch habe das FA gem. Abschnitt 112 Abs…
…Vereinbarung des Bw mit der Bank gemündet hätte. Dafür gibt es aber ohnedies keine Anhaltspunkte. Ebensowenig dafür, dass zwischenzeitlich tatsächlich Sondertilgungen geleistet worden wären. Eine planmäßige Tilgung hätte nur dann vorgelegen, wenn vorzeitige Tilgungen von vornherein beabsichtigt gewesen wären. Diese Absicht hätte in einer entsprechenden…
…dass in Österreich keine Besteuerung der Kapitalerträge mehr zu erfolgen habe, weshalb sie einem den Vorsatz ausschließenden Rechtsirrtum unterlegen sei, stellt daher eine reine Schutzbehauptung dar, zumal es an der Bw./ihrer steuerlichen Vertretung gelegen wäre, in Erfüllung ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht den Sachverhalt dem Finanzamt…
…den Referenten kein Zweifel an der Einbeziehung anderer Formen der Beendigung der Abzugspflicht in die Veräußerungsfiktion bestehen, weshalb die Auffassung von Schönstein auf Grund der vorliegenden Gesetzesänderung nicht mehr vertretbar erscheint. Liegt demnach bei der Entnahme von Nullkuponanleihen aus dem Depot der Bw. eine (fiktive…
…Familien in den letzten Jahrzehnten durch Veränderungen im Berufsleben und in der Gesellschaft stark gestiegen sind. Außerdem können oder wollen sich junge Eltern oft nicht mehr am Vorbild der eigenen Eltern orientieren, da dieses keine Antworten auf aktuelle Erziehungssituationen gibt oder als antiquiert abgelehnt wird. …
…Einkünfte (Kz. 245 € 4.389) den Grenzbetrag von € 2.200 eindeutig überschritten haben, bestand für den Bw. kein Anspruch auf den AVAB und war somit diese gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung für eine außergewöhnliche Belastung wegen Behinderung der Ehegattin gemäß § 35 Abs. 1 2. TS EStG…
…übernommen. Nebenbei sei angemerkt, dass meine Familie über mehr als ein Jahrzehnt einen Opel Corsa älteren Baujahres als "Luxusauto" herangezogen hat. Lebenshaltungskosten: Um noch einmal das Thema von "nicht unterschreitbaren Lebenshaltungskosten" aufzugreifen und zu zeigen, dass ich abgesehen von meinem Besitz im I. hier in…
…UID-Nummer des Bw. missbräuchlich verwendet worden sein soll, da bei den kleineren Lieferanten kein Bezug in der fraglichen Größenordnung erfolgt ist, der Einwand erstmals im Strafverfahren vorgebracht, aber niemals hinsichtlich eines der beiden in Frage kommenden Lieferanten konkretisiert wurde und keine entsprechenden Rechnungen zur…
…Adr2 Nr, dient unstrittig der Befriedigung der privaten (persönlichen) Wohnbedürfnisse der Tochter und des Schwiegersohnes des Bw. Eine Fremdnutzung (Fremdvermietung) des berufungsgegenständlichen Mietobjektes liegt seit 1. Jänner 2003 hinsichtlich des gesamten Gebäudes nicht mehr vor. Unstrittig liegt kein schriftlicher Mietvertrag vor. Ebensowenig wurden die wesentlichen…
…Der Bw. berief sich zu seiner Rechtfertigung im gesamten Verfahren auf die großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens, die einerseits durch den Abgang eines sehr erfahrenen Mitarbeiters, der in den späten 80iger Jahren das Unternehmen verlassen und über ein Jahrzehnt in harte Konkurenz getreten sei und…
…ausgeübte Tätigkeit ein solches Arbeitszimmer notwendig gemacht hat. Wie die Bw jedoch selbst ausführt, liegt bezüglich sämtlicher als Arbeitsräume bezeichneten Räumlichkeiten eine gemischte Nutzung vor, weshalb bereits aus diesem Grund die diesbezüglichen Vorsteuern nicht abzugsfähig sein können. Im Zuge der Betriebsprüfung gab sie am 26…
…keine schriftlichen Ausfertigungen über Schenkungen oder Verpflichtungen zwischen den Ehegatten. Es könne auch nicht mehr festgestellt werden, wie zu Lebzeiten des LS die Zahlungen erfolgt seien und wer die Einnahmen versteuert habe. Die Bw. sei seit vielen Jahren verwitwet. Einkünfte aus einem Nachlassvermögen seien ab…
…auf eine Pendlerpauschale für die Wegstrecke zwischen A und der Arbeitsstätte. Von der Ehegattin erfolgte im August 2003 die polizeiliche Abmeldung des Nebenwohnsitzes an der Mietwohnung in Wien, 16. In unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dieser Wohnungsaufgabe (F-Str.), erhielt aber der Bw. auf sein Ansuchen…
…Jahrzehnte, kaum ändern dürfte. Die für die Lehrtätigkeit geltend gemachten "Werbeausgaben" seien daher jedenfalls Umschulungskosten, die auf die Ausübung einer künftigen Tätigkeit abzielen würden. Diese wären, wie im ursprünglichen Bescheid geschehen, daher in vollem Umfang bemessungsgrundlagenmindernd zu berücksichtigen gewesen. Abschließend sei nach Erachten der Bw…