…das sich an die Rechtsprechung des OGH anlehne und Einkünfte aus betrügerischer Tätigkeit als keiner im Einkommensteuergesetz aufgezählten Einkunftsart zuordnerbar und damit nicht einkommensteuerpflichtig ansieht. Eine andere Auffassung vertrete jedoch in ständiger Rechtsprechung der VwGH und auch das BMF. Im Erkenntnis des Spruchsenates werde nicht…
…des Schuldspruches gemäß dem Erkenntnis des Spruchsenates in Höhe von € 20.760,00 (2003: € 4.820,00 + 2004: € 4.020,00 + 2005: € 6.303,33 + 2006: € 5.616,67) und der Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Voranmeldungszeiträume Jänner…
…die objektiven Tatbestandselemente, noch die subjektiven Tatbestandselemente, der ihm zur Last gelegten Handlungen verwirklicht. In der Vorlage des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat sei von einem Strafrahmen von € 147.285,86 ausgegangen worden, im Erkenntnis werde hingegen Gewerbsmäßigkeit nach § 38 FinStrG angenommen, was aus der…
…Laut ZMR war die Bf. vom 15.7.2015 bis 29.12.2017 an der Adresse ***Adr B***, ***PLZ*** mit Hauptwohnsitz gemeldet. Tatsächlich hatte die Bf. dort im angegebenen Zeitraum keinen Hauptwohnsitz. Mit rechtskräftigem Erkenntnis des BFG vom 9.11.2021, RV/7300002/2021 wurde…
…rechtskräftigen Erkenntnis des Amtes für Betrugsbekämpfung jedenfalls für das Jahr 2015 ihre Relevanz, zumal in diesem Erkenntnis festgestellt wurde, dass eben keine Verschwörung gegen die beschwerdeführende Partei vorliegt und die Zeugenaussagen der Herrn ***Ang1*** und ***Ang2*** den Tatsachen entsprechen. Die Bindung an dieses Erkenntnis besteht…
…entnehmen. Dass die Beweisergebnisse im Finanzstrafverfahren nach Auffassung des Spruchsenates nicht ausreichend waren, um mit der im Strafrecht erforderlichen Wahrscheinlichkeit von einer Abgabenhinterziehung auszugehen, entbindet das Bundesfinanzgericht daher nicht davon, für das gegenständliche Abgabenverfahren eigenständig und ohne Bindung an das Erkenntnis des Spruchsenates zu prüfen…
…durchgeführt worden sei und sich das Erkenntnis an keiner Stelle damit befasse. Die Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide sagten nichts über einen diesbezüglichen Vorsatz zum Fälligkeitszeitpunkt aus, zumal der Beschuldigte in vertretbarer Rechtsansicht von einer Steuerbefreiung ausgehen habe können. Die Ausführungen des Spruchsenates seien in sich unschlüssig und nicht…
…dass die Bw. mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 25. September 2002 gemäß § 49 Abs. 1 FinStrG verurteilt worden sei, vorsätzlich die im Haftungsbescheid geltend gemachten Abgabenschuldigkeiten nicht bekannt gegeben und entrichtet zu haben. Das Urteil sei nachweislich an die damalige Wohnadresse der Bw. zugestellt und…
…15.5.1986, 84/16/0234). Die Berufungsbehörde ist daher nur dann zur Aufhebung (Kassation) des angefochtenen Straferkenntnisses und zur Verweisung der Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Erkenntnisses an die Behörde erster Instanz berechtigt, wenn der ihr vorliegende Sachverhalt so mangelhaft ist…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigenRechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird (Art.133 Abs. 4 B-VG). Die Entscheidung entspricht hinsichtlich der Bindung an die im Rahmen eines Strafverfahrens getroffenen Feststellungen des Spruchsenates der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Das gegenständliche Erkenntnis hängt daher von keiner…
…hat. Nach dem Spruch dieses Erkenntnisses hat der Bf. eine Abgabenverkürzung iHv. € 17.389,32 bewirkt, die sich aus der seitens der Zollbehörde festgestellten Nachforderung ergibt und dem Erkenntnis zu Grunde gelegt worden ist. Speziell zur Frage der Bindung an Strafurteile hat der Verwaltungsgerichtshof…
…tragen. IV. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Feldkirch als Organ des Finanzamtes Bregenz als Finanzstrafbehörde (damals: erster Instanz) vom 8. Februar 2013…
…verurteilendes finanzstrafrechtliches Erkenntnis, in dem die Bindung an die Entscheidung über die Hauptfrage besteht, nicht mit Aussicht auf Erfolg die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung geltend machen (vgl nur Ritz/Koran, BAO8, 2025, § 116, Rz 11 mwN). Gleich wie bei der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat vom…
…sind die Kosten des Strafverfahrens in unveränderter Höhe von € 500,00 sowie die Kosten des allfälligen Strafvollzuges zu ersetzen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim ehemaligen…
…gesprochen werden. Am 23. Oktober 2010 übermittelte der Bw. ergänzend ein Erkenntnis des Spruchsenates vom 18. Mai 2011 über die Einstellung eines gegen ihn geführten Finanzstrafverfahrens zur Anlastung der Abgabenverkürzung hinsichtlich der im Haftungsbescheid enthaltenen lohnabhängigen Abgaben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 80 Abs…
…Parteien, soweit es übereinstimmend ist, dem Einblick in die Datenbanken der Finanzverwaltung und insbesondere aus der Bindung an die Sachverhaltsfeststellungen im Erkenntnis vom 27. Januar 2023 des Spruchsenates des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde. § 116 BAO lautet: "(1) Sofern die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, sind…
…Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 12…
…2016 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde vom 20. September 2016 , Strafnummer, wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt…
…so dass der Tatbestand des § 34 Abs 1 FinStrG NICHT erfüllt ist. F) Änderungserklärung (Beschwerdeantrag gemäß § 153 Abs 1 lit c FinStrG): Die Beschwerdeführerin stellt daher aus den oben genannten Gründen den Antrag 1) das Bundesfinanzgericht möge das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als…
…Tag des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats eine Anmeldung beim zuständigen (§ 9 Abs. 1 leg.cit.) Zollamt einreichen, in der er den Beitrag selbst zu berechnen hat. § 28a FinStrG........................... Die Kostenentscheidung beruht auf der bezogenen Gesetzesstelle. " B) Rechtzeitigkeit: Die Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates…