…Bilanzerstellung bekannt waren (bekannt sein mussten), die Bilanz zwingend einer Berichtigung zuzuführen ist (VwGH 26.11.2002, 99/15/0075). Die Bilanzberichtigung muss auch nach rechtskräftigem Abschluss der Steuerveranlagung für das Berichtigungsjahr vorgenommen werden (sog. Berichtigung zur "Wurzel hin"). Sie hat allerdings für dieses Jahr…
…die Ansicht, dass die Änderung der Nutzungsdauer eine Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2 EStG 1988 darstelle und daher auch die Buchwerte zurück bis zur Wurzel berichtigt werden müssten. Im gegenständlichen Fall seien deshalb die durch zu hohe AfA entstandenen unrichtigen Buchwerte zum 1.1.2000…
…ist (VwGH 26.11.2002, 99/15/0075). Die Bilanzberichtigung muss auch nach rechtskräftigem Abschluss der Steuerveranlagung im Fehlerursprungsjahr (sog. "Berichtigung bis zur Wurzel hin") erfolgen (VwGH 14.12.1993, 90/14/0034). Im gegenständlichen Berufungsfall ist daher zu klären, ob die vom Rechtsvorgänger der…
…Verpflichtung zur Bilanzberichtigung bis zur Wurzel des Fehlers. Sonstige Unstimmigkeiten bzw. andere geeignete Hinweise auf derartige Zahlungsflüsse in den geprüften Jahren wurden bei der Überprüfung des Rechenwerkes durch die BP, welche insbesondere den Geldverkehr sowie die Eingangs- und Ausgangsrechnungen umfasste, ausdrücklich nicht entdeckt. Darüber hinausgehende…
…4.3.2.4 Steuerliche Auswirkungen der Bilanzberichtigung 4.3.2.4.1 Allgemeines Rz 645: Ein unrichtiger Bilanzansatz ist bis zum Jahr des erstmaligen fehlerhaften Ausweises zurück zu berichtigen (VwGH 14.12.1993, 90/14/0034, Gebot der Berichtigung bis zur Wurzel des Fehlers)…
…sich die Wurzelberichtigung nicht. Unrichtige Bilanzansätze sollen wie bisher bis zur Wurzel zurückverfolgt und korrigiert werden. In Bezug auf die steuerlichen Auswirkungen einer solchen Bilanzberichtigung legt die Judikatur des VwGH das Schwergewicht auf die periodenrichtige Gewinnermittlung und nimmt dadurch in Kauf, dass es zu einer…
…oben Gesagtem zwingend eine Bilanzberichtigung geboten war. Im vorliegenden Fall hatte diese Bilanzberichtigung infolge der im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung getroffenen Feststellungen zu erfolgen. Auf der anderen Seite verbuchte die Genussrechtsberechtigte, die VNI-GmbH, das hingegebene Kapital im Jahr 1990 (zunächst) zur Gänze als Betriebsaufwand…
…auszugsweise aus: "26 Eine Bilanzberichtigung (bis zur Wurzel) hat zwingend zu erfolgen, wenn der Abgabepflichtige (oder die Finanzbehörde) den Fehler, somit den Verstoß gegen die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder zwingende Vorschriften des EStG, entdeckt. Da eine Bilanzberichtigung das Vorliegen eines Verstoßes gegen die allgemeinen…
…13 EStG nicht über den letzten Bilanzansatz hinausgehen dürfe. In diesem Zusammenhang übersieht der angefochtene Bescheid, dass – wie bereits vorhin ausgeführt – die Bilanzberichtigung bis zur Wurzel keine Durchbrechung des Bilanzzusammenhanges darstellt, weil ausnahmslos alle Bilanzen von der ersten Bilanz bis zur aktuellen Bilanz (gedanklich) richtig…
…2 EStG, welcher ja bei einer Berichtigung der Nutzungsdauer einschlägig ist, basiert auf dem Primat der Periodengewinnbesteuerung: Eine Bilanzberichtigung muss demnach auch nach rechtskräftigem Abschluss der Steuerveranlagung für das Berichtigungsjahr (zurück bis zur „Wurzel“) vorgenommen werden. Sie hat allerdings für dieses Jahr, wenn die verfahrensrechtlichen…
…denen im "Wurzeljahr" eine Fehlerberichtigung nur auf Grund der bereits eingetretenen Verjährung nicht mehr steuerwirksam erfolgen kann. Dies ändert aber nichts daran, dass unrichtige Bilanzansätze bis zur Wurzel zu berichtigen sind, lediglich die Steuerwirksamkeit der Berichtigung wird, insoweit der Fehler noch steuerliche Auswirkungen haben kann…
…hat eine Bilanzberichtigung bis zur Wurzel des Fehlers zu erfolgen. Im Zuge der Betriebsprüfung ist daher in der Eröffnungsbilanz des ersten Prüfungsjahres (= 1.1.1996) - aus verfahrensökonomischen Gründen - eine Bilanzberichtigung vorzunehmen. Da aufgrund der oa Ausführungen das Grundstück (samt Bodenschatz) notwendiges Betriebsvermögen darstellt ist…
…232 Pkt. 1.3 unter Hinweis auf Schwarzinger P., Besserungsverbarungen im Bilanzrecht, ecolex 1997, 529; Bertl/Hirschler, Forderungserlass mit Besserungsvereinbarung, RWZ 2000, 359). Die Argumentation der belangten Behörde läuft auf eine vorzunehmende Bilanzberichtigung hinaus. Eine Bilanzberichtigung (bis zur Wurzel) hat zwingend zu erfolgen, wenn der…
… 4 Abs. 2 Z. 2 EStG bestehe darin, sachlich ungerechtfertigte Auswirkungen einer Bilanzberichtigung bis zur Wurzel zu verhindern. Die im gegebenen Fall gebotene Bilanzberichtigung bedeute, dass das Vermögen gedanklich im ersten Jahr, in dem mit der unzulässigen Sofortabschreibung begonnen worden sei, die Steuerbilanz um jenen…
…2000/519; Aman, ÖStZ 1997, 141; Staringer, SWK 1997, S 204). Er habe damit einmal mehr seine ständige Judikatur zur Bilanzberichtigung "an der Wurzel" bzw. zum steuerlichen "Nachholverbot" bestätigt (vgl. VwGH 25.11.1999, 99/15/0194; Zorn in Hofstätter/Reichel, EStG 198832 (2004), § 4…
…oder weil sie dem Grunde nach nicht anzuerkennen ist), so hat die Korrektur durch Bilanzberichtigung bis zur Wurzel zurück zu erfolgen, sodass der jeweilige Aufwand des Jahres zu korrigieren ist. Rz 3421: Wird eine nicht anerkannte Pensionsrückstellung in der Folge neu - den Anforderungen entsprechend - gebildet…
…des Bundesfinanzgerichts RV/5101366/2011 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben. Die Aufhebung wurde wie folgt begründet: "18 Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, sind Unrichtigkeiten in der Bilanz bis zur Wurzel zu berichtigen, und zwar auch dann, wenn die Berichtigung für die abgelaufenen Jahre etwa wegen…
…Eröffnungsbilanz zu folgen ist oder nicht. Aus der durch die Bp dem Grunde nach zu Recht durchgeführten Bilanzberichtigung resultiert für 1995 eine ertragswirksame Hinzurechnung in Höhe des Differenzbetrages zwischen handelsrechtlichem Bilanzansatz und steuerrechtlich neu ermitteltem Ansatz von ÖS 775.035,--. Dazu bringt die Bw. vor…
…4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012 ändert nichts daran, dass unrichtige Bilanzansätze - unverändert - bis zur Wurzel zurückverfolgt und damit periodenrichtig korrigiert werden müssen (Gebot der Berichtigung bis zur Wurzel des Fehlers). Entfaltet eine periodenrichtige Korrektur keine steuerlichen Auswirkungen, kann es…
…zur Wurzel zu berichtigen sind (vgl. VwGH 27.6.2019, Ra 2018/15/0040, mwN), sodass im Wege der Bilanzberichtigung eine entsprechende Position (Rechnungsabgrenzung) im Jahr des Anfalls des Aufwands einzustellen wäre. Im o.a. Erkenntnis vom 31.5.2011, 2007/15/0015 wurde hinsichtlich…