…kommt aber dem Formerfordernis des § 93 Abs.2 BAO, wonach jeder Bescheid als solcher ausdrücklich zu bezeichnen ist, ausschlaggebende Bedeutung zu. Auf die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid kann nur dann verzichtet werden, wenn sich aus dem Spruch eindeutig ergibt, dass die Behörde nicht nur einen…
…vor das Bundesfinanzgericht. Eine Eingabe, die keine Beschwerde darstellt, nachträglich als solche zu bezeichnen kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass keine Beschwerde vorliegt. Da im gegenständlichen Fall also keine Bescheidbeschwerde eingebracht wurde, wurde im Ergebnis die Beschwerdevorentscheidung vom 9. September 2020 ohne Vorliegen einer Beschwerde…
…August 2007 ein Schreiben, das seinem Inhalt nach als Bescheid betreffend Rückzahlung und Abrechnung zu werten war, da dadurch die Willensäußerung des Finanzamtes klar erkennbar ist. Die fehlende Bezeichnung als Bescheid ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nämlich dann unschädlich, wenn sich aus dem inhalt…
…erhobene Beschwerde vom 26.1.2022 als Vorlageantrag gewertet. In seinem Vorlagebericht an das BFG führt das FA diesbezüglich aus: "BVE´s sind Bescheide über Bescheidbeschwerden, die gemäß § 262 Abs. 1 BAO grundsätzlich als "BVE" zu bezeichnen sind. Die fehlende Bezeichnung als BVE ist jedoch unschädlich…
…als unbegründet abzuweisen. Fälle des § 289 Abs. 1 BAO, in denen eine vorrangige Formalerledigung der Berufung zu erfolgen hat, sind ua. Berufungszurückweisungen gemäß § 273 BAO wegen Unzulässigkeit oder Verspätung. § 250 Abs. 1 BAO ordnet an, dass die Berufung (§ 243 BAO) kumulativ die Bezeichnung des Bescheides…
…stellt keinen Bescheid bzw. keine Berufungsvorentscheidung iSd § 85b Abs.2 ZollR-DG dar. Gem. § 85c Abs.1 ZollR-DG sind Beschwerden (nur) gegen Berufungsvorentscheidungen iSd § 85b Abs.3 leg.cit. zulässig, nicht aber gegen Schriftstücke, welche trotz ihrer Bezeichnung als solche keine rechtswirksamen Bescheide sind…
…fehlende Bezeichnung als Bescheid ist aber dann unschädlich, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - aus dem Inhalt kein Zweifel am normativen Gehalt ergibt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (30.1.1990, 89/14/0162, 28.9.2004, 2002/14/0035) ist die fehlende Bezeichnung einer…
…FinStrG seien Ersuchen um Auskünfte im Sinne des § 38 Abs. 2 Z 1 BWG in Bescheidform an Kredit- oder Finanzinstitute zu richten. Bei dem an die Bf. adressierten "Auskunftsersuchen" fehle die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid; weiters fehle auch eine Rechtsmittelbelehrung im Sinne des § 99 Abs…
…Bezeichnung als Bescheid ist dann unschädlich, wenn sich aus dem Inhalt kein Zweifel am normativen Gehalt ergibt (VwGH 30.1.1990, 89/14/0162; 24.11.1997, 93/17/0173; 28.9.2004, 2002/14/0035). Bei Zweifeln über den Bescheidcharakter ist die Bezeichnung als…
…wurde erwogen: Ein Bescheid ist eine der Rechtskraft fähige, förmliche, hoheitliche Willensäußerung einer Behörde für den Einzelfall. Damit ein Bescheid Rechtswirkungen entfaltet, hat er den Erfordernissen des § 93 Abs. 2 und Abs. 3 BAO zu entsprechen. Neben der Bezeichnung als Bescheid hat er den Spruch…
…Damit müssen dem Bescheid die Art und Höhe jeder Abgabe und deren Bemessungsgrundlage zu entnehmen sein. Dabei ist es zulässig, dass diese Bestandteile nicht im Spruch eines Bescheides, sondern in einer Beilage (zB einem Außenprüfungsbericht) aufscheinen und die Bezeichnung als Bescheid, der Bescheidadressat und die…
…ihrer Zustellung an den Masseverwalter nicht als Berufungsvorentscheidungen wirksam geworden sind. Gemäß § 243 BAO sind Berufungen nur gegen Bescheide zulässig - nicht aber gegen Schriftstücke, die trotz ihrer Bezeichnung als solche keine rechtswirksamen Bescheide sind. Die gegenständlichen Berufungen werden daher mangels rechtlich existenter Anfechtungsobjekte (Bescheide) gemäß …
…bescheidmäßig auszusprechen. Weiters geht aus dem Bericht ua. hervor, dass die Schätzung nur für jene Dienstnehmer, die nicht in der Lohnverrechnung erfasst sind, anhand eines Beitragsbandausdruckes der Wiener Gebietskrankenkasse (An - und Abmeldungen von Dienstnehmern) und des Kollektivvertrages für das Baugewerbe als Grundlage für die Berechnung…
…sind Bescheide über Bescheidbeschwerden. § 93 Abs 2 BAO nennt als für die Bescheidqualität unverzichtbare Bestandteile eines Bescheides dessen ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid, den Spruch und darin die Nennung der Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft), an die er ergeht (somit den Bescheidadressaten). Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist…
…sind Bescheide über Bescheidbeschwerden. § 93 Abs 2 BAO nennt als für die Bescheidqualität unverzichtbare Bestandteile eines Bescheides dessen ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid, den Spruch und darin die Nennung der Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft), an die er ergeht (somit den Bescheidadressaten). Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist…
…sondern der eines Willensaktes beigemessen wird (VwGH 15.4.1988, 86/17/0182), dann ist ungeachtet des Fehlens der ausdrücklichen Bezeichnung als Bescheid (und des Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung und einer Begründung) der Charakter der Erledigung als Bescheid als gegeben anzunehmen ( Stoll, BAO Kommentar, Band 1…
…Listen gen ü gt. (2) Jeder Bescheid ist ausdr ü cklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. (3) Der Bescheid hat ferner zu enthalten a) eine Begr ü…
…Damit müssen dem Bescheid die Art und Höhe jeder Abgabe und deren Bemessungsgrundlagen zu entnehmen sein. Dabei ist es zulässig, dass diese Bestandteile nicht im Spruch eines Bescheides, sondern in einer Beilage (zB einem Außenprüfungsbericht) aufscheinen und die Bezeichnung als Bescheid, der Bescheidadressat und die…
…BAO nennt als für die Bescheidqualität unverzichtbare Bestandteile eines Bescheides, dessen ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid, den Spruch und in diesem die Nennung der Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft), an die er ergeht (§ 93 Abs.2 BAO). Abs.3 der Bestimmung legt fest, wann ein Bescheid ferner eine…
…als Bescheide intendierten Erledigungen für die Jahre 1994 bis 1999 wurden jeweils jahresweise zu einem grundsätzlich zulässigen, sogenannten kombinierten Bescheid (Sammelbescheid; vgl Ritz, BAO3, § 93 Tz 31) zusammengefasst - bzw war dies intendiert, denn genaugenommen wären dermaßen zusammengefasste "Nichtbescheide" als "kombinierte Nichtbescheide" oder "Sammelnichtbescheide" zu bezeichnen…