5.6.7.7 Arbeitsessen im Zuge einer Reise Rz 314: Die Aufwendungen für "Arbeitsessen" mit ausschließlichem oder weitaus überwiegendem Werbecharakter im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind grundsätzlich sowohl hinsichtlich der Bewirteten als auch hinsichtlich der eigenen Konsumationen zur Hälfte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Unger & Unger Steuerberatungs- gesellschaft mbH, Strohgasse 25, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Juli 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10…
5.6.5 Absetzbare Aufwendungen Rz 285: Werbungskosten aus dem Titel "Reisekosten" liegen nur in dem Umfang vor, in dem sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten (Werbungskosten allgemeiner Art), VerpflegungsmehraufwandTagesgelder gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 iVm § 26…
…nicht mehr möglich. Die nachfolgende Aktivierung eines Notstromaggregats vermag in diesem Fall auch nicht mehr Abhilfe zu schaffen. 1.3. Repräsentationsaufwendungen Es werden 392,75 Euro an Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht. In der Beschwerde wird dazu vorgebracht, dass diese Aufwendungen Gespräche betreffen, welche der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Julia Carola Cermak-Kapl MA in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch AlphaConsult Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand GmbH, Leitermayergasse 43 Tür 1, 1180 Wien, und Novacount Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Vinzenzgasse 16, 1180…
…es handelt sich hiebei um nicht abzugsfähige Möbel, deren Anschaffung üblicherweise in der Privatsphäre liegt. Der Reiseaufwand ist nicht nachvollziehbar und kann daher nicht angesetzt werden. Der beantragte Bewirtungsaufwand wurde um 40 % gekürzt, da in vielen Fällen nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand anzunehmen ist. Die Notwendigkeit bzw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch StB, vom 1. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes X Y vom 8. Juli 2011 betreffend Einkommensteuer für 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
5.9 ABC der Werbungskosten 5.9.1 Arbeitsessen Siehe Rz 314.
5.9.21 Politikeraufwendungen 5.9.21.1 Partei- und Klubbeiträge Rz 383a: Darunter fallen nicht nur alle Zahlungen an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, deren Organisationen und Gliederungen sowie an parteinahe Vereine, sondern auch Zahlungen an sonstige wahlwerbende Gruppierungen (zB Namenslisten), die auf…
…ergibt sich das zugrunde gelegte, und damit unstrittige Tätigkeitsfeld des Bf. aus den diesbezüglichen Darlegungen in der Beschwerde und im Vorlageantrag des Bf. Dass es sich bei den in Rede stehenden strittigen Werbungskosten um Bewirtungsaufwand handelt, ist den diesbezüglich jährlichen Aufstellungen des Bf. zu entnehmen…
Strittig ist, ob der Kauf der Bücher Werbungskosten im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit darstellen. Als Begründung für die Abzugsfähigkeit findet sich auf der vorgelegten Rechnungskopie ein Vermerk mit den Stichworten "Geschenke Politik - Bildungsausschuss + Partnerstadt ***Ort Italien***". Daraus ist abzuleiten, dass der Bf. die Bücher…
Ballveranstaltung, Ballbesuch Rz 1489: Siehe Rz 4714, Stichwort "Ballbesuch". Begräbnis Rz 1490: Kosten für das Begräbnis des Steuerpflichtigen sind keine Betriebsausgaben. Die Aufwendungen für das Begräbnis von im Dienst verunglückten Arbeitnehmern sind jedoch Betriebsausgaben. Beitragszuschlag nach ASVG Rz 1490a: Der Beitragszuschlag nach § 113 Abs. 1…
…Werbungskosten und Sonderausgaben vorgelegt. In der Folge wurde vom Finanzamt betr. Telefonkosten, Fahrtkosten und Bewirtungsaufwendungen ein Ergänzungsersuchen an den Beschwerdeführer gesendet. Dieses wurde jedoch nicht beantwortet. In der danach ergangenen teilweise stattgebenden Beschwerdevorentscheidung wurden daher die geltend gemachten Werbungskosten geschätzt. Der Bf. war im Streitjahr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Thomas Neuber und die weiteren Mitglieder Oberrat Dr. Siegfried Fenz, Michael Haim und Christian Franz im Beisein der Schriftführerin Monika Holub am 18. Juni 2003 über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes…
… 20 Abs. 1 Z. 1 bis 5 EStG 1988 sind. Bewirtungsaufwendungen sind nach den Bestimmungen des EStG 1988 abzugsfähig, wenn die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Der Verwaltungsgerichtshof legt auch für die Abzugsfähigkeit einen überaus strengen Maßstab an…
…September 2008 (eingelangt beim Finanzamt am 10. September 2008) sowie gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 wegen der Nichtanerkennung von Bewirtungsaufwand als Betriebsausgaben in Höhe von 4.230,80 € mit Schriftsatz vom 20. November 2008 Berufung. Auf die näheren Ausführungen wird verwiesen. Über die Berufungen wurde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Merkur-Treuhand Steuerberatung GmbH, 1130 Wien, St. Veit-Gasse 50, vom 17. September 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 16. Juli 2012 betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Der Berufung wird…
5.6.7 Verpflegungsmehraufwand 5.6.7.1 Allgemeines Rz 297: Die Rechtfertigung für die Annahme von Werbungskosten bei Reisebewegungen liegt in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen…
…iHv 850,80 € für 2008 waren daher als Werbungskosten zu berücksichtigen. 3. Bewirtungsspesen Die vom Bf. im Jahr 2007 als Werbungskosten geltend gemachten Bewirtungsaufwendungen beinhalten auch drei Bewirtungen anlässlich von Klubbesprechungen (23.6., 1.11. und 31.12). Vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen sieht …
…Es ist daher gleich wahrscheinlich, dass die Aufwendungen der Bewirtung der Sänger oder der Bewirtung der ehrenamtlichen Parteifunktionäre gedient haben. 50% dieser Bewirtungsaufwendungen fielen daher deshalb an, weil sich der Bf von den eingeladenen Funktionären eine Mithilfe im Wahlkampf erhofft hat. Dass der Bf die…