…6 EStG. Aufgrund des beständigen Eichenmistelbefalls, der in dieser Region und für die betriebene Bewirtschaftungsform des Eichen-Mittelwaldes geradezu typisch sei und weil das Auftreten dieses Schadensereignisses deshalb im Forstbetrieb seit mehr als 30 Jahren nachweislich belegt sei, sei nach Ansicht der BP im gegenständlichen…
…Betriebsgefahr liegt dann vor, wenn erhöhte Risiken hinsichtlich bestimmter Standorte (z.B. Hochwassergefahr in Überschwemmungsgebieten) oder hinsichtlich bestimmter Baumarten (Rotfäulegefahr für Fichte auf Wiesen und Ackeraufforstungen) und hinsichtlich bestimmter Bewirtschaftungsformen (Überalterungen des Bestandes) vorliegen. Offensichtlich bestehen für bestimmte Eichenarten (Stiel- und Traubeneiche), welche in dieser…
In rechtlicher Hinsicht wurde wiederholt, dass der Begriff der höheren Gewalt nach der Rechtsprechung des VwGH nicht eng auszulegen und das kumulative Vorliegen aller drei Bedingungen, also auch keine Verwirklichung einer typischen Betriebsgefahr, nicht zwingend erforderlich sei. Im Übrigen stelle die Eichenmistel keine typische Betriebsgefahr…
Wie in der nachstehenden Tabelle aufgegliedert, wurden vom Forstbetrieb jeweils nach der zweiten Jahreshälfte Schadenholzvoranmeldungen für einen unbestimmten, sich über jeweils zwei Kalenderjahre erstreckenden Zeitraum eingebracht. Im Folgejahr nach erfolgter Schadholznutzung wurden dann die Anträge auf Schadholzbestätigung gestellten. Erst diesen Anträgen waren in der Regel…
| Keine | keine (Tabelle 16) Die erhaltenen Einmalzahlungen für die Errichtung der o.a. Förderanlagen und Leitung von gesamt € 118.000 im Jahr 2006 wurden vom Bf. durch passive Rechnungsabgrenzung über 10 Jahre verteilt. Ebenso wurde die 2007 erhaltene Einmalzahlung für die Errichtung…
Außerdem ergibt sich aus den Regelungen des Vertrages 2001 und Vertrages 2006, dass die jährlichen wertgesicherten Zahlungen für den gesamten laufenden Betrieb der bereits bestehenden Bergwerksanlagen erfolgen. Dies indiziert, dass dieses Nutzungsentgelt nicht für die Einräumung eines Leitungsrechtes in Zusammenhang mit diesen bereits bestehenden Betriebsanlagen…
…Erst unter Berücksichtigung der auf einer unrichtigen Rechtsansicht hinsichtlich einer Änderung der Bewirtschaftungsform beruhenden und zusätzlich betreffend die Werbungskosten adaptierten Berechnung gelangte das Finanzamt zu entsprechend geänderten und wegen Liebhaberei keine Einkünfte feststellenden Bescheiden. Nach Auffassung des Finanzgerichtes handelt es sich bei der Prognoserechnung der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der Bw., vom 4. Dezember 2001 gegen die Bescheide des FinanzamtesX vom 25. Oktober 2001 betreffend Einkommensteuer 1996 - 1999 und über die Berufung vom 15. März 2002 gegen die Bescheide vom 4. Februar 2002 betreffend Umsatzsteuer…
…sei, dass es sich um eine Grünbrache handle. In seinem Vorlageantrag vom 20. November 2018 führte der Beschwerdeführer ergänzend aus, dass die Anlage der Grünbrache im Rahmen der Bewirtschaftungsform erfolgt sei. Irgendwann werde ja wieder etwas angebaut. Das eine schließe das andere nicht aus. Von…
…vom Hof, Größe, Hangneigung und Form der Betriebsflächen) seien im Vergleich zu den rechtsverbindlich kundgemachten Vergleichsbetrieben ausreichend berücksichtigt worden. Die extensive Bewirtschaftungsform des Betriebes des Bf. könne allerdings nicht berücksichtigt werden, weil dieser Umstand bei der Einwertung der Vergleichsbetriebe keine Berücksichtigung gefunden habe. D. Am…
…Höhe von 2 bis 5 Prozent der Mieteinnahmen pro Jahr sowie von laufenden Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 0,5 Prozent der Herstellungskosten pro Jahr sei aus dieser Betätigung in der eingeschlagenen Bewirtschaftungsform nicht mit dem Erreichen eines positiven Gesamtergebnisses innerhalb eines Zeitraumes von 20 bzw…
…welche für die Anerkennung als Einkunftsquelle die Erzielung eines Gesamtüberschusses innerhalb eines abgegrenzten Zeitraumes unbedingt erforderlich ist. Dieser geforderte Gesamtüberschuss kann bei gleichbleibender Bewirtschaftungsform-entgegen den Angaben der im April 2008 eingereichten unvollständigen Ertragsvorschau- keinesfalls erreicht werden. Der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb der Wohnung kann…
…5 Prozent der Mieteinnahmen pro Jahr sowie von laufenden Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 0,5 Prozent der Herstellungskosten pro Jahr sei aus dieser Betätigung in der eingeschlagenen Bewirtschaftungsform nicht mit dem Erreichen eines positiven Gesamtergebnisses innerhalb eines Zeitraumes von 20 bzw 21 Jahren zu rechnen…
…Bf. die Liegenschaft. Im Einkommensteuerbescheid 2008 vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Entnahme der Liegenschaft aus dem Betriebsvermögen und die Übernahme sämtlicher Schulden mit 31. Dezember 2007 eine Änderung der Bewirtschaftungsform sei. Der Bf. habe die Liegenschaft 2009 vor Erzielung eines Gesamtüberschusses verkauft. Daher…
…Die Veranlagung zur Einkommensteuer der Jahre 1999 bis 2006 erfolgte vorläufig. Aufgrund der Bewirtschaftungsform und der dabei entstandenen Werbungskostenüberschüsse erklärte das Finanzamt die Vermietung der Ferienwohnung mangels Einkunftsquelle als Liebhaberei und erließ am 11. Februar 2008 für die Jahre 1999 bis 2006 entsprechende endgültige Einkommensteuerbescheide…
…Liebhabereiverordnung geforderten Kriterienprüfung kommt daher das Finanzamt zur Ansicht, dass Sie ihre in der derzeitigen Bewirtschaftungsform ausgeübte Tätigkeit vor dem Erreichen eines Gesamtgewinnes beenden werden (bzw beendet haben) und somit Liebhaberei im Sinne der Liebhabereiverordnung besteht. Die ab 1.1.2002 geltend gemachten Verluste können…
…Frühstücksraum gemacht worden sei. Somit seien ab diesem Zeitpunkt nur noch drei Zimmer mit sechs Betten bzw. drei Notbetten vorhanden gewesen. Aufgrund der neuen Bewirtschaftungsform habe sich "nunmehr ergeben", dass der Betrieb über Jahre stark verlustig gewesen sei. Es sei festgestellt worden, dass auch in…
…liegt trotzdem keine Einkunftsquelle vor, selbst wenn durch die gewählte Bewirtschaftungsform innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes ein Überschuss über die Werbungskosten zu erzielen gewesen wäre. Im Zuge einer Befragung von Frau X am 24.06.2005 wegen "Liebhabereivermutung" wurde von ihr mitgeteilt, "dass es nicht möglich…
…und noch größere Investitionen notwendig sind, um es überhaupt vermieten zu können, kommt das Finanzamt zur Ansicht, dass in der derzeitigen Bewirtschaftungsform kein Gesamteinnahmenüberschuss innerhalb des vom Gesetzgeber geforderten Zeitraumes erzielt werden kann. Außerdem wurde die verlangte Prognoserechnung nicht beigebracht. Aus diesem Grund wird vorläufig…
…während der Vermietungstätigkeit die Zinsaufwendungen höher waren als die Mieteinnahmen (einschließlich der Betriebskostenersätze) und ein Abbau der Schulden nicht in Sicht war, lässt erkennen, dass bei dieser Bewirtschaftungsform ein Gesamteinnahmenüberschuss wohl kaum erwartet werden konnte. Auch musste mit einer Veräußerung des Mietobjektes latent gerechnet werden…