11.1.3. Beurkundung des Rechtsgeschäftes Rz 1017: Gegenstand einer Rechtsgebühr iSd Abschnitts III des GebG ist das Rechtsgeschäft selbst. Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist jedoch die Errichtung einer Urkunde (siehe Rz 1025 ff) als schriftliches Beweismittel (VwGH 18.11.1993, 93/16/0014) über…
…Darlehens- und Kreditverträgen mit taxativ aufgezählten Kreditinstituten, soferne über die genannten Verträge spätestens gleichzeitig mit der Beurkundung des Nebengeschäftes eine Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet worden ist. Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass die Hypothekarverschreibung der Sicherstellung der Darlehensforderung…
…gegeben, muss daher schon aufgrund der Erklärungen im Notariatsakt und der gesetzlichen Vermutung ins Leere gehen. Nach der Textierung im Schuldanerkenntnis handelt es sich um die nachträgliche schriftliche Beurkundung von Darlehenszuzählungen in Höhe von 50.000,00 € in einem Zeitraum von 10 Jahren. Die…
…ist, dass das Sicherungs- und Erfüllungsgeschäft für den zukünftig abzuschließenden Darlehens- oder Kreditvertrag nur insoweit rechtswirksam sein soll, als der Darlehens- oder Kreditvertrag selbst wieder sowohl seinem rechtsgeschäftlichen Inhalt nach als auch hinsichtlich der Beurkundungsform den Erfordernissen des § 20 Z 5 GebG entspricht. Zweck des …
…der in der Entscheidung dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe insbesonders VwGH 05.11.2009, 2008/16/0071 zur Erforderlichkeit der Beurkundung sowohl des rechtsgeschäftlichen entgeltlichen Titels als auch des wirksamen rechtsgeschäftlichen Verfügungsaktes und VwGH 8.9.1983, 82/15/0030 zur Frage der Anwendbarkeit des …
…Z 1 GebG mit 1 % der Bemessungsgrundlage von 338.400,00 € (das sind der dreifache Jahreswert des monatlichen Mietzinses inklusive Umsatzsteuer zuzüglich geschätzter Betriebskosten von monatlich 1.000,00 €) bemessen. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass die Betriebskosten mangels ausreichender Angaben gemäß …
… 18 Abs. 1 GebG mangle es aber in den vorliegenden Fällen. Nur der Aufdruck eines Firmenstempels (ohne Faksimileunterschrift) stelle noch keine "Ersatzunterschrift" dar. Die abweisliche Berufungsvorentscheidung stützte sich auf folgende Begründung: "Gemäß § 18 Abs. 1 GebG steht der handschriftlichen Unterzeichnung durch den Aussteller die Unterschrift…
…ist, dass das Sicherungs- und Erfüllungsgeschäft für den zukünftig abzuschließenden Darlehens- oder Kreditvertrag nur insoweit rechtswirksam sein soll, als der Darlehens- oder Kreditvertrag selbst wieder sowohl seinem rechtsgeschäftlichen Inhalt nach als auch hinsichtlich der Beurkundungsform den Erfordernissen des § 20 Z 5 GebG entspricht. Zweck des …
…710377/2011 und BFG 09.12.2015, RV/710380/2011). Im gegenständlichen Fall kann aus folgenden Gründen dahin gestellt bleiben, ob nach Setzung des Publizitätsaktes eine rechtsbezeugende Beurkundung der Sicherungszession erfolgte bzw. ob nach dem Urkundeninhalt die Voraussetzungen des § 20 Z 5 GebG für eine…
…Prolongation) des ursprünglichen Kreditvertrages, wenn die Urkunde über den neuen Kreditvertrag einen Vermerk über die Umschuldung enthält und Aufhebung sowie Rückzahlung innerhalb eines Monats ab Beurkundung des neuen Kreditvertrages erfolgen. Die Begünstigung für Umschuldungen nach der zitierten Gesetzesstelle wurde durch BGBl. I 127/1984 ab…
…€ 30.600,00 davon 1%) vorgeschrieben. Dagegen erhob die Bw., durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht Berufung. Sie beantragte die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides, mit der Begründung, dass in § 6 des genannten Mietvertrages kein Rechtsgeschäft beurkundet worden wäre, sondern lediglich auf die, sich aus …
… 25 GebG wird der Grundsatz aufgestellt, dass jede der errichteten Urkunden den Hundertsatzgebühren unterliegt; es löst somit jede Beurkundung eines Rechtsgeschäftes die Gebührenpflicht aus. Am Vorliegen zweier Urkunden ist auch nicht zu zweifeln, da aus dem Schriftverkehr der Berufungswerberin mit der darlehensgebenden Gesellschaft von zwei…
…fehle es an der für die Gebührenpflicht gem. § 15 Abs. 1 GebG erforderlichen Beurkundung eines gebührenpflichtigen Rechtsgeschäftes. Zu den Judikaturhinweisen der erstinstanzlichen Behörde sei anzumerken, dass der VwGH in den Erkenntnissen nicht über die berufungsgegenständliche Rechtsfrage zu entscheiden hatte, sondern es nur beiläufig für möglich …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Ing.G., Tr., vertreten durch L.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. April 2002 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß…
…keine Gebührenpflicht. Wird in dieser Urkunde zwecks Dokumentation des übergegangenen Rechtsgeschäftes auch der Inhalt desselben teilweise (zumindest in seinen wesentlichen Punkten) oder zur Gänze festgehalten, liegt grundsätzlich eine "weitere" Beurkundung des Rechtsgeschäftes vor. Da der Gesamtrechtsnachfolger in die rechtliche Stellung seines Vorgängers einrückt, ist die…
…von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben. Sie bewirken aber auch nicht mehr. Beurkundungen fehlt bezogen auf den Inhalt des Beurkundeten das bescheidtypische autoritäre normative Wollen. Fehlt aber erkennbar der Wille der Behörde, hoheitliche Gewalt zu üben, so vermag der…
…von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben. Sie bewirken aber auch nicht mehr. Beurkundungen fehlt bezogen auf den Inhalt des Beurkundeten das bescheidtypische autoritäre normative Wollen. Fehlt aber erkennbar der Wille der Behörde, hoheitliche Gewalt zu üben, so vermag der…
…von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben. Sie bewirken aber auch nicht mehr. Beurkundungen fehlt bezogen auf den Inhalt des Beurkundeten das bescheidtypische autoritäre normative Wollen. Fehlt aber erkennbar der Wille der Behörde, hoheitliche Gewalt zu üben, so vermag der…
…Im außerbetrieblichen Bereich können Bankspesen daher generell nicht abgezogen werden. Siehe auch "Festpreis". Beurkundungskosten Beurkundungskosten sind als Teil der Anschaffungsnebenkosten für die Gesellschaftsanteile bei der Veräußerung nicht zu berücksichtigen. Bonitätsprüfung des Schuldners Ausgaben im Zusammenhang mit einer Bonitätsprüfung sind nicht abzugsfähige Werbungskosten. Broker-Gebühren Zählen…
…Erwerbes geschlossen, der auch das im Bestandobjekt betriebene X-Geschäft umfasst (im Folgenden "Kaufvertrag" genannt). Der Erwerb des Unternehmens ist am 01.04.2016 rechtswirksam. 2. BEURKUNDUNG DES ÜBERGANGS DES BESTANDVETRAGES 2.1. Mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages geht der Bestandvertrag gemäß § 38 Abs. 1 UGB…