…genannt) hat seinen Betrieb (Textilhandel) zum 31.12.1995 aufgegeben. Im Berufungsjahr hat er "Zinsen aus Betriebsschulden" in Höhe von 21.016,00 S (40 % von 52.540,93 S) als nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemacht. In Beantwortung eines Vorhaltes des Finanzamtes wurde eine Aufstellung nachgereicht…
…stellen daher sogenannte nachträgliche Betriebsausgaben dar. Dies gilt nach der Judikatur insbesondere für solche Zinsen, deren zugrundeliegende Betriebsschulden nicht durch die Verwertung vorhandener betrieblicher Aktiva abgedeckt werden konnten und insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten gesetzt hat. Aufgrund…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Oberösterreichische Steuerberatungs- u. Wirtschaftstreuhand- Gesellschaft m.b.H., Blütenstraße 15 Tür 4, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 17. Juli 2018 gegen die Bescheide des ***FA…
Wird eine Bürgschaft oder wie hier die Haftung mit Grundstücken übernommen, ist dies für sich allein noch keine verdeckte Ausschüttung, da ja im Fall der Inanspruchnahme der Haftung die Möglichkeit des Regresses besteht. Da aber im konkreten Fall der Zahlungsunfähigkeit der "***1**" ***16***- Handelsgesellschaft m…
…Es ist daher diesbezüglich - entgegen dem Dafürhalten des Bw - festzuhalten, dass es sich dabei um die Bewertung der Gesamtsache "Kommanditanteil" handelt, in deren Rahmen die Betriebsschulden bereits in Abzug zu bringen sind, dh. die betrieblichen Schulden sind diesfalls in keinster Weise als etwaige "Schuldübernahme" und…
…nach der Aktenlage nicht erkennbar, diesem Verzicht liegen offensichtlich private Motive zugrunde. Der Wegfall einer Betriebsschuld aus betrieblichen Gründen begründet eine Betriebseinnahme. Anders jedoch, wenn dafür private Gründe vorlagen. Der Erlass einer Betriebsschuld aus privaten Gründen erhöht nicht den Gewinn, sondern begründet vielmehr eine Einlage…
…zum 30. Juni ein Guthaben von 29.843,02 S ausweist. Zu den jeweils nachfolgenden Stichtagen weisen die Konten wieder ein Soll aus. Erst nach der Einstellung des Betriebes aufgenommene Kredite bilden keine Betriebsschuld mehr. Die dafür aufgewendeten Kreditkosten sind daher keine (nachträglichen) Betriebskosten. Auf…
…der oben erwähnten Geschäftsanteile im Betrag von 1.214,09 €, in Höhe von 23.628,48 € als Betriebsschuld bei der Berechnung des aus einem Schulderlass resultierenden Gewinnes in Ansatz zu bringen ist, während der auf den Abstattungskredit entfallende Anteil der ungedeckten Forderung in…
…worin der Schuldgrund zu sehen ist. Dienen sie betrieblichen Zwecken, ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Betriebsschulden beruhen ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen, die den Betrieb betreffen. Mit Hinweis auf die oben dargelegte Beweiswürdigung geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass von den im Anmeldeverzeichnis angeführten…
…der Vorjahre ist daher für den Bw. nichts zu gewinnen. Falls es sich bei den Zinsen aus dem Konto X2 nicht um Zinsen für eine Privatschuld (wovon in der Berufungsvorentscheidung ausgegangen wurde), sondern um Zinsen für ehemalige Betriebsschulden handelt, so wäre es gemäß § 138 Abs…
…Da bisher trotz mehrmaliger Aufforderung kein Nachweis über die ursprünglichen Verwendungen des Kredites vorgelegt worden sei, könne nicht von einer Betriebsschuld ausgegangen werden, die Zinsen seien daher nicht abzugsfähig. | | 2002 | 2003 | Gewinnerhöhung | 3.269,53 | 2.668,77 Die…
…bilden (z.B. bei einem Wertpapierhändler). Sind die Wertpapiere nicht aus Betriebsmitteln angeschafft bzw. nicht unmittelbar für Zwecke des Betriebes (z.B. Verpfändung für Betriebsschulden) eingesetzt worden, können sie nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gerechnet werden (VwGH 17.4.1974, 0732/72). Die Kursverluste, die in…
…als die Aufwendungen mit der ehemaligen Tätigkeit (dem ehemaligen Betrieb) in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Zinsen, die nach Betriebsveräußerung bzw -aufgabe für (vormalige) Betriebsschulden anfallen, führen insbesondere insoweit nicht zu nachträglichen Betriebsausgaben, als der Steuerpflichtige nicht alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten gesetzt hat …
…des Bw. löst jedoch nicht die vorliegendenfalls allein maßgebende Frage, ob bestimmte Fremdmittel ausschließlich zur Finanzierung betrieblicher Investitionen verwendet worden sind und damit eine Betriebsschuld und die in diesem Zusammenhang entrichteten Zinsen Betriebsausgaben darstellen oder nicht. Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung (vgl. Doralt…
von mindestens 100.000 S bis 120.000 S seien aber weder als Aktivierung noch als Zehntelabsetzung angesetzt worden. Diese in der Überschussrechnung noch nicht aufscheinenden Kosten, sollten mit dem Antrag in der Berufung geltend gemacht werden, wobei der beantragte Betrag von 40.000 S…
…Die Beschwerdeführerin des genannten Verfahrens war bis 31.3.1980 Kommanditistin einer KG. Sie wurde anlässlich ihres Austrittes aus der Firma von der Bank als Bürge und Zahlerin für Betriebsschulden in Anspruch genommen. Sie leistete in den Jahren 1979 und 1980 Zahlungen an die Bank…
…für Zwecke des Betriebes etwa in der Art, dass er sie für Betriebsschulden verpfändet hätte, eingesetzt. Hat der Verwaltungsgerichtshof in diesem Erkenntnis die Zugehörigkeit von Wertpapieren somit auch dann für möglich gehalten, wenn diese für Betriebsschulden verpfändet wurden, hält er in seinen jüngeren Erkenntnissen den…
…mit einem betrieblichen Wirtschaftsgut abgesichert (betriebliche Sicherungsübereignung), bleibt sie im privaten Vermögen. Wird eine Betriebsschuld mit einem privaten Wirtschaftsgut abgesichert (private Sicherungsübereignung), bleibt sie Betriebsschuld. Rz 1428: Zinsen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig: Soweit sie durch steuerfreie Zinsenzuschüsse (§ 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988…
…Aktivwerte übersteigen, das sind 1 Mio. S100.000 Euro; nur die darauf entfallenden Zinsen sind als nachträgliche Ausgaben abzugsfähig. Rz 1439: Nach der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit aufgenommene Kredite bilden keine Betriebsschuld mehr (VwGH 6.3.1984, 83/14/0107), es sei denn, sie finanzieren…
…19.6.1962, 1120/69). Finanzierung von Betriebsvermögen Rz 2425: Eine zur Finanzierung von Betriebsvermögen eingegangene Verbindlichkeit ist eine Betriebsschuld und daher zu bilanzieren (VwGH 26.6.1984, 83/14/0078). Hingegen werden aus Anlass eines unentgeltlichen Betriebserwerbes entstehende Verbindlichkeiten nicht zu Betriebsschulden, damit zusammenhängende…