…Die Beurteilung der Jahre 1990 bis 1992 fällt in den Anwendungsbereich der LVO I. Hinsichtlich der Jahre 1987 bis 1989 ist die zur Liebhaberei ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes maßgeblich. Die LVO II unterscheidet: - Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1), - Betätigungen mit Annahme von…
…Abs 2 fällt. Bei Betätigungen mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle iSd § 1 Abs 1 LVO ist somit vom grundsätzlichen Betätigungstyp her das Vorliegen von Einkünften zunächst grundsätzlich anzunehmen. Liebhaberei liegt daher nur vor, wenn die (behauptete) Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, nicht anhand objektiver…
…erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO) oder eine typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechende Betätigung (Betätigung mit Annahme von Liebhaberei im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO) vorliegt. Als typischerweise besondere in der Lebensführung…
…2007 bis 2010, mit denen die Einkunftsquelleneigenschaft des Lokals in A-Stadt ab dem Jahr 2007 verneint und die Werbungskostenüberschüsse ab dem Jahr 2007 als Liebhaberei gewertet wurden. Strittig ist, ob der Bf. eine in den Streitjahren nach außen hin ersichtliche Absicht, das Lokal im…
…sich mit der Möglichkeit, dass der rechtfertigende Sachverhalt nicht vorlag, abgefunden hatte, also eine Betätigung mit zumindest bedingten Vorsatz zu. Da das Gesetz absichtliches Handeln nicht verlangt, ist ein Eventualvorsatz ausreichend. Vor diesem Hintergrund erwies sich die Versicherung der Bw. mit ihrer Unterschrift auf den…
…17) fällt. Bei Betätigungen mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle i.S.d. § 1 Abs. 1 LVO ist somit vom grundsätzlichen Betätigungstyp her das Vorliegen von Einkünften zunächst grundsätzlich anzunehmen. Liebhaberei liegt daher nur vor, wenn die (behauptete) Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, nicht anhand…
…im Sinne der zit. Liebhabereiverordnung BGB1 1993/33 idF BGB1 II Nr. 358/1997 (LVO) vorliegt, ist jedenfalls davon auszugehen, dass es sich im gegenständlichen Falle um einen Betrieb im Sinne des § 1 (1) LVO handelt, somit also eine Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle.…
…unbestrittenermaßen um eine Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO, also um eine typisch erwerbswirtschaftliche Tätigkeit. Liegen bei einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung Verluste vor, so ist anhand objektiver Umstände zu prüfen, ob diese mit nachvollziehbarer Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Eine anhand…
…Ausstattung) - der Betrieb des Geschäftslokales eines Eissalons - lassen eine Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung zu. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht: Das in § 1 Abs. 1 vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn(Überschuss) -erzielungsabsicht ist für die Tätigkeit der Vermietung…
…und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen. Rechtliche Erwägungen Unstrittig ist, dass es sich bei der gegenständlichen Betätigung (Tätigkeit als Vertriebspartnerin) um eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle im Sinn des § 1…
…Eine Einkunftsquelle nach § 1 Abs. 2 LVO liegt bei Vermietung vor, wenn die Art der Bewirtschaftung in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss erwarten lässt. Grundsätzlich liegt eine Betätigung mit Annahme einer Liebhaberei vor, jedoch ist der Nachweis zulässig, dass in einem absehbaren Zeitraum ein Gesamtüberschuss…
…Stellungnahme kam der Bw. bis dato nicht nach. Über die Berufung wurde erwogen: Außer Streit steht, dass es sich bei dem vom Bw. betriebenen Unternehmen seinem äußeren Erscheinungsbild nach um einen Gewerbebetrieb handelt und demnach vom Vorliegen einer Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne…
…zweifellos um eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO). Eine Betätigung im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden ist keine Liebhaberei, wenn sie durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über…
…Prognoserechnung von der Bf berücksichtigt worden. Ob ein Verkaufspreis in dieser Höhe überhaupt erzielt werden könne, sei äußerst unsicher. Mit einem Schätzungsgutachten oder dergleichen habe dieser nicht begründet werden können. Veräußerungsgewinne seien nur bei Tätigkeiten gemäß § 1 Abs. 1 LVO (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle)…
…es sich nicht um einen üblichen Männergesangsverein handle (der in Y. gleichfalls bestehe und bei dem die Chormitglieder auch mitsingen würden), sondern dass es sich um eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO handle (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle) und eine Einordnung unter …
…in Höhe von € 789,92 sowie € 1.599,34 erzielt." Abschließend verwies der steuerliche Vetreter darauf, dass aufgrund des Umfanges der künstlerischen Tätigkeit des Bf. eine Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle vorliege. Es gehe letztlich nur um die Möglichkeit, einen Gesamtgewinn zu erzielen…
…zu erfassen, wenn diese Verrechnung erfolgt ist." Für den gegenständlichen Streitfall bedeutet dies Folgendes: 1. Liebhabereibeurteilung: Die Begründungen der angefochtenen Bescheide erweist sich im Hinblick auf die Rechtsprechung des VwGH insofern als nicht zutreffend, als das abgeschlossene Rentengeschäft eine Betätigung mit Einkunftsquellencharakter (§ 1 Abs. 1…
…a. eine Prognoserechnung abverlangt. Wenn sich bei der Abgabenbehörde bei einer Betätigung mit Liebhabereivermutung Zweifel an der Einkunftsquelleneigenschaft ergeben, ist eine Prognose mittels Prognoserechnung darüber abzugeben, dass die Tätigkeit bei Annahme gleichbleibender Bewirtschaftung nach der tatsächlichen Entwicklung in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss erwarten lässt…
…bei Betätigung mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle das Vorliegen von Einkünften zunächst anzunehmen sei. Liebhaberei liege nur im Ausnahmefall vor und zwar dann, wenn die Absicht einen Gesamtgewinn zu erzielen nicht anhand objektiver Umstände nachvollziehbar wäre. Eine Tätigkeit, die das typische Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes…
…Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen. Rechtliche Erwägungen Unstrittig ist, dass es sich bei der gegenständlichen Tätigkeit (PR-Berater) um eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle im Sinn des § 1…