…Auf die ausländischen Dividenden, Bankzinsen und Zinsen aus Forderungswertpapieren wird daher antragsgemäß ein der Kapitalertragsteuer entsprechender "Sondersteuersatz" von 25 % angewendet. Eine allenfalls abweichende Entscheidung des EuGH wäre im Rahmen der endgültigen Festsetzung der Abgaben zu beachten. d) Im Vergleich zur Besteuerung von Kapitalerträgen aus Direktveranlagungen…
…USA sehen für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren jeweils die Anrechnungsmethode vor. Die Anrechnung ist in dreifacher Weise begrenzt (vgl. z.B. Gassner/Lang/Lechner, Die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Seite 18). Im vorliegenden Fall ist die Anrechnung mit jenem Betrag an ausländischer Steuer vorzunehmen…
…der "Vollbesteuerung" ausländischer Zinsen bzw. ausländischer Dividenden bzw. Erträge gewisser ausländischer Investmentfonds war und ist derart offenkundig, dass sogar der österreichische Gesetzgeber aus diesen Umstand reagierte (bzw. reagieren musste!!) und mit Wirkung ab dem "01-04-2003" die Besteuerung von ausländischen Zinsen, Dividenden und Investmentfonds…
…1.1994 - zu gelten (siehe Toifl, EuGH: Besteuerung ausländischer Dividenden mit dem Normalsteuersatz gemeinschaftswidrig!, in: RdW 2004/448; in diesem Sinne auch die Verwaltungspraxis - siehe ÖStZ 2004/886). Es waren also ab 1994 jene ausländischen Kapitalerträge, die nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 in ihren ertragsteuerlichen Auswirkungen…
…1.1994 - zu gelten (siehe Toifl, EuGH: Besteuerung ausländischer Dividenden mit dem Normalsteuersatz gemeinschaftswidrig!, in: RdW 2004/448; in diesem Sinne auch die Verwaltungspraxis - siehe ÖStZ 2004/886). Es waren also ab 1994 jene ausländischen Kapitalerträge, die nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 in ihren ertragssteuerlichen Auswirkungen…
…auf eine Besteuerung im Sinne der §§ 93ff EStG 1988 zu 25% und weist auf die oben dargestellten Argumente hin. Die Berufung vom 23. Dezember 2002 richtet sich gegen den Einkommensteuerbescheid 2001. In diesem Jahr habe der Berufungswerber € 6.509,42 an ausländischen Dividendenerträgen aus…
…dem Hälftesteuersatz unterliegen (aus Aktien) | KZ 423 | 6.187,57 | Für ausländische Dividenden wird in europakonformer Interpretation des § 37 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 die Besteuerung mit dem Hälftesteuersatz beantragt. | Im Ausland entrichtete Steuern (anrechenbare Quellensteuer) | | | aus…
…im Auge hat, da nicht nur Beteiligungserträge befreit sind, die einer innerstaatlichen Vorbelastung unterliegen, sondern auch bestimmte Auslandsdividenden freigestellt werden. Auf die Besteuerung ausländischer Dividenden verzichtet Österreich auch aufgrund verschiedener DBA (siehe dazu zB. Lechner, DBA-rechtliche Schachtelprivilegien im innerstaatlichen Recht; Bertl-Mandl, Rechnungswesen und…
…und Gesundheit in Betracht. Solche könnten jedoch im gegebenen Zusammenhang nicht ins Treffen geführt werden (Widhalm, Besteuerung von Investmentfonds, 157). Dem Art. 58 EGV komme keine über die anderen Grundfreiheiten und das allgemeine Sachlichkeitsgebot hinausgehende Bedeutung zu (so Toifl, Besteuerung ausländischer Dividendeneinkünfte, SWI 2002, 462).…
…gewähren, lässt sich nicht damit rechtfertigen, dass die Einkünfte der in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften dort einem niedrigerem Besteuerungsniveau unterliegen. Dem Antrag auf pauschale Besteuerung Einkünfte aus ausländischen Dividenden mit dem Satz von 25 % entsprechend dem für inländische Einkünfte geltenden Steuersatz gemäß § 95 EStG…
…Einkünfte aus Kapitalvermögen zwingend die Besteuerung mit einem Endbesteuerungssatz von 25 % bzw. dem Halbsteuersatz einschließe. Nach den Ausführungen des EuGH im sogenannten "Lenzurteil" vom 15. Juli 2004 zur Besteuerung ausländischer Dividendeneinkünfte dem Grunde nach sei es mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar, ausländische Kapitalerträge bei der Einkommensteuer…
…Kapitalvermögen schließe zwingend die Besteuerung mit einem Endbesteuerungssatz von 25 % bzw. dem Halbsteuersatz ein. Dazu habe der Europäische Gerichtshof im sogenannten "Lenzurteil" vom 15. Juli 2004 zur Besteuerung ausländischer Dividendeneinkünfte dem Grunde nach ausgeführt, es sei mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar, ausländische Kapitalerträge bei der…
…angeführten Berechnung zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In ihrer Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1992 bis 2001 beantragte die Berufungswerberin (Bw.) die Anwendung des halben Durchschnittssteuersatzes für Dividenden aus ausländischen Körperschaften. Mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 13…
…die erklärten ausländischen Dividenden in Höhe von ATS 523.989,39 der Halbsatzbesteuerung gemäß § 37 Abs 4 EStG 1988 zuzuführen und die ausländischen Zinseinkünfte und Einkünfte aus Forderungswertpapieren in Höhe von ATS 166.229, 87 einer endbesteuerungsähnlichen Besteuerung zuzuführen, stattzugeben. Es war daher spruchgemäß zu…
…diese differenzierte Besteuerung zu einer wesentlich höheren Einkommensteuerbelastung von Auslandsdividenden und damit zur Frage der Gemeinschaftsrechtskonformität der österreichischen Regelung. Mit Urteil vom 15. Juli 2004, C-315/02 (Rs Lenz), stellte der EuGH unmissverständlich klar, dass die Verweigerung der einkommensteuerlichen Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge mit…
…die ausländischen Dividenden nach der Endbesteuerungsvariante zu besteuern. Das bedeute, dass die ausländischen Kapitalerträge isoliert mit 25 % zu besteuern seien und die Spesen dem Abzugsverbot gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 unterlägen. Allfällige anrechenbare ausländische Quellensteuern seien bis zur Höhe des zustehenden Anrechnungshöchstbetrages zu berücksichtigen…
…die ausländischen Dividenden nach der Endbesteuerungsvariante zu besteuern. Das bedeute, dass die ausländischen Kapitalerträge isoliert mit 25 % zu besteuern seien und die Spesen gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 nicht abzugsfähig seien. Allfällige anrechenbare ausländische Quellensteuern seien bis zur Höhe des zustehenden Anrechnungshöchstbetrages zu berücksichtigen…
…17.4.2008, 2008/15/0064 - noch zur Rechtslage vor dem BBG 2009 - zum Schluss gekommen, dass der uneingeschränkten Besteuerung von Dividenden aus ausländischen Minderheitsbeteiligungen die Kapitalverkehrsfreiheit des Art 56 EGV entgegensteht. Die Verdrängung nationalen Rechts dürfe sodann nur jenes Ausmaß umfassen, das gerade noch…
…17.4.2008, 2008/15/0064 - noch zur Rechtslage vor dem BBG 2009 - zum Schluss gekommen, dass der uneingeschränkten Besteuerung von Dividenden aus ausländischen Minderheitsbeteiligungen die Kapitalverkehrsfreiheit des Art 56 EGV entgegensteht. Die Verdrängung nationalen Rechts dürfe sodann nur jenes Ausmaß umfassen, das gerade noch…
…17.4.2008, 2008/15/0064 - noch zur Rechtslage vor dem BBG 2009 - zum Schluss gekommen, dass der uneingeschränkten Besteuerung von Dividenden aus ausländischen Minderheitsbeteiligungen die Kapitalverkehrsfreiheit des Art 56 EGV entgegensteht. Die Verdrängung nationalen Rechts dürfe sodann nur jenes Ausmaß umfassen, das gerade noch…