… 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG die erbschaftssteuerrechtliche Fiktion dessen , was als Bereicherung aus dem Nachlass anzusehen ist, hier so weit, eine Bereicherung zu erfassen, die im Fall der Abfindung durch einen Dritten jeder direkten Verbindung mit erbrechtlichen Ansprüchen entbehrt, wenn auch diese Ansprüche Motiv…
…anzunehmen (vgl VwGH 14.10.1999, 98/16/0288). Im Berufungsfall ist demgegenüber an Sachverhalt davon auszugehen, dass der Bw überhaupt keinen erbrechtlichen Anspruch bzw Anspruch auf eine Bereicherung aus dem Nachlass hatte. Es war ihm weder ein Erbe angefallen, noch war er als Vermächtnisnehmer…
…erbrechtlichen Ansprüche und werde deshalb steuerlich wie ein Erwerb behandelt, der aus dem Nachlass des Erblassers stamme. Die erbschaftssteuerrechtliche Fiktion dessen, was als Bereicherung aus dem Nachlass anzusehen sei, gehe hier soweit, eine Bereicherung zu erfassen, die im Fall der Abfindung durch einen Dritten jeder…
… es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht bzw. in Kauf nimmt. Dabei kann der Bereicherungswille von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden (VwGH 29.1.1996, 94/16/0064). Nach der RSpr des VwGH ist der Bereicherungswille auszuschließen, wenn der Erblasser…
…erbrechtlichen Ansprüche. Sie wird deshalb steuerlich wie ein auf einem Erb- oder Pflichtteilsrecht beruhender Erwerb behandelt. Die erbschaftssteuerliche Fiktion dessen, was als Bereicherung aus dem Nachlass anzusehen ist, geht hier so weit, eine Bereicherung zu erfassen, die, im Fall der Abfindung durch einen Dritten, jeder…
…§ 20 führt die Bw aus, dass Umfang und Zusammensetzung des Vermögens zum Zeitpunkt des Todestages zu beurteilen wären, sodass Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Todeszeitpunkt des Erblassers einträten, für die Erbschaftssteuer ohne Bedeutung seien. Zu den Ausführungen des Amtsbeauftragten in Bezug…
…Liegenschaft nicht mehr besessen haben, sei der Erwerb aus dem Nachlass nicht steuerpflichtig. Die Erben hätten im vorliegenden Fall die Vorlage des Einantwortungsbeschlusses für die grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages geschaffen. Für die Beurteilung der Steuerpflicht komme es einzig darauf an, zu welchem Zeitpunkt der Veräußerungsvorgang…
…dem genannten Stichtag Gegenstand des Nachlasses und Teil des Vermögensanfalls war. Zu der von der Bf. in Zweifel gezogenen Bemessungsgrundlage der Grundstücke B ist festzustellen: Die Abgabenbehörde sowie das BFG ist gemäß § 116 BAO an die, in einem rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss getroffen, Feststellungen gebunden. Aus dem…
…B 706/00 verwiesen, wonach bei einem Nachlasskonkurs der Erbe letztlich keine Verfügungsmacht über ein Grundstück erlangen könne. Es würde dazu führen, dass der Übergang eines Grundstückes aus dem Nachlass in das Eigentum eines Käufers im Zuge eines Verlassenschaftskonkurses, sofern der Erbe eine bedingte Erbantrittserklärung…
…Anforderung der Mindeststeuer ist ja nicht die Bereicherung des Erben, sondern ein Grundstückserwerb, der gerade nicht mit einer Bereicherung einhergeht. Zu prüfen ist somit, ob die Vorschreibung der Mindeststeuer in Fällen eines Nachlasskonkurses, bei dem die fraglichen Grundstücke dem testamentarischen Erben letztlich nicht eingeantwortet werden…
…erlangt und ist somit objektiv bereichert worden. Ein Bereicherungswille braucht allerdings kein unbedingter sein, es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht- bzw. in Kauf nimmt. Dabei kann der Bereicherungswille von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden. (VwGH v.29. Jänner 1996…
…Anforderung der Mindeststeuer ist ja nicht die Bereicherung des Erben, sondern ein Grundstückserwerb, der gerade nicht mit einer Bereicherung einhergeht. Zu prüfen ist somit, ob die Vorschreibung der Mindeststeuer in Fällen eines Nachlasskonkurses, bei dem die fraglichen Grundstücke dem testamentarischen Erben letztlich nicht eingeantwortet werden…
…Anforderung der Mindeststeuer ist ja nicht die Bereicherung des Erben, sondern ein Grundstückserwerb, der gerade nicht mit einer Bereicherung einhergeht. Zu prüfen ist somit, ob die Vorschreibung der Mindeststeuer in Fällen eines Nachlasskonkurses, bei dem die fraglichen Grundstücke dem testamentarischen Erben letztlich nicht eingeantwortet werden…
…Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens aus dem Nachlass tatsächlich erhalten haben, sondern darum, ob der Bemessung der Erbschaftssteuer zu Recht die Hälfte des gemeinen Wertes im Betrage von € 42.500,00.- für Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände ,Kleidung, Wäsche sowie sonstige persönliche Gegenstände des Nachlasses zugrunde gelegt wurde…
…24; Leichenhallengebühr € 150,00; Chor € 110,00) geltend. Hierfür hat er aus dem Massevermögen keinen Ersatz erhalten. Der bei Aktiven von € 6.775,08 und Passiven von € 117.161,02 mit € 110.385,94 überschuldete Nachlass wurde gemäß § 154 Abs…
…Die Berufungswerberin hat im Verlassenschaftsverfahren gegenüber dem Abhandlungsgericht die (bedingte) Erklärung abgegeben, die Erbschaft anzunehmen. Das Verlassenschaftsverfahren endete mit der Einantwortung, also mit der Übergabe des Nachlasses in den rechtlichen Besitz der Berufungswerberin. Auch wenn die Berufungswerberin im konkreten Fall keine Bereicherung erfahren haben mag…
…Erlangung eines Vermögensvorteils; somit eine objektive Bereicherung (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, § 2 Rz 46). Im gegenständlichen Fall hatte der Erblasser als Versicherungsnehmer u.a. den den Streitpunkt bildenden Versicherungsvertrag mit der Uniqa abgeschlossen, aus dem die Bw. im Fall seines…
…Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens aus dem Nachlass tatsächlich erhalten haben, sondern darum, ob der Bemessung der Erbschaftssteuer zu Recht die Hälfte des gemeinen Wertes im Betrage von € 42.500,00.- für Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, Kleidung, Wäsche sowie sonstige persönliche Gegenstände des Nachlasses zugrunde gelegt wurde…
…dass nur die tatsächliche Bereicherung bzw. der tatsächlich verbleibende Vermögenszugang der Steuer unterliegt (vgl. VwGH 30.8.1995, 95/16/0172, 0173). In diesem Zusammenhalt ist festzuhalten, dass dem Bw - wie sich aus dem Abhandlungsakt (siehe eingangs) ergibt - neben der Lebensversicherungssumme von € 10.481…
…rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung eine Nachlassverbindlichkeit begründet. Denn nur die Pflicht zur Leistung bewirkt die Schuld oder Last, die nach Maßgabe ihres rechtlichen Gehaltes auf die Erben übergeht und diese verpflichtet, die Schuld oder Last aus dem vererbten Vermögen oder aus eigenem abzudecken. Im…