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UFSW RV/1856-W/06Berechnung der Anspruchszinsen bei entrichteter Anzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2009

…Bemessungsgrundlage für die Nachforderungszinsen ist nach der Bestimmung des § 205 Abs. 4 BAO um die entrichteten Anzahlungen in Höhe von € 31.470,64 zu vermindern, sodass ein Betrag von € 253,50 verbleibt. Unter Zugrundelegung der Berechnung der Anspruchszinsen im angefochtenen Bescheid ergibt dies…

UFSW RV/2073-W/08Berechnung der Anspruchszinsen bei entrichteten Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2008

…Auf Grund der am 14. Juli 2006 entrichteten zusätzlichen Anzahlung in Höhe von € 30.000,00 entfällt ab diesem Tag die Verpflichtung zur Entrichtung von Anspruchszinsen. Somit ergibt sich für das Jahr 2003 unter Zugrundelegung der Berechung im angefochtenen Bescheid eine Abgabenschuld in Höhe…

UFSL RV/0185-L/04Berechnung der Anspruchszinsen bei berichtigtem Bescheid gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. Juli 2002 des Finanzamtes Steyr wurden dem Bw. gegenüber Anspruchszinsen gem…

UFSG RV/0380-G/03Berechnung der Anspruchszinsen bei geändertem Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2003

…oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage wird noch festgestellt, dass, wie bereits im Sachverhalt dargestellt, der Einkommensteuerbescheid vom 27. November 2002 gemäß § 293 b BAO berichtigt wurde. Für die Berechnung der Anspruchszinsen war daher der Betrag von € 901,94 maßgeblich. Dieser…

UFSS RV/0161-S/06Berechnung Anspruchszinsen - Wirksamkeit Anzahlungen und Zeitpunkt der Bekanntgabe von Bescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2007

…Zeitraum vom 18. Jänner 2006 bis 5. Februar 2006 Anspruchszinsen von einem Betrag von EUR 27.530,76 zu berechnen. Auch die Berechnung der Anspruchszinsen für die Bemessungsgrundlage von EUR 3.030,76 für die Zeit vom 1. Oktober 2005 bis 17. Jänner 2006 sei…

BFG RV/7105474/2019Anspruchszinsen - Berechnung der Höhe nach
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.12.2020

…62   Zum Prozentsatz von 0,0038% siehe oben bei den Anspruchszinsen 2014.   e.) Diese Berechnung der Höhe der Anspruchszinsen 2014-2017 durch das Finanzamt ist aus diesen Gründen nachvollziehbar und richtig.   2.) Zum Vorbringen der Bf über die Geschäftsabläufe: Die Geschäftsabläufe , von…

UFSW RV/0759-W/03Zeitraum für die Berechnung der Anspruchszinsen, Verrechnungsweisung für Gutschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2003

…Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage wird noch festgestellt, dass, wie bereits im Sachverhalt dargestellt, der Einkommensteuerbescheid vom 11. Dezember 2002 hinsichtlich des Einkommensteuerbetrages von € 988,57 auf € 1.080,14 auf Grund eines Schreibfehlers gemäß § 293 BAO berichtigt wurde. Für die Berechnung der Anspruchszinsen war…

UFSG RV/0018-G/11Anspruchszinsen; strittig ist die Berechnung der Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2011

…bei der Berechnung der Anspruchszinsen sei für den Zeitraum 1. Oktober 2006 bis 13. Juli 2007 von einer Berechnungsgrundlage von 500,10 € ausgegangen worden. Die Abgabenschuld betrage jedoch lediglich 299,24 €. Die Differenz zur herangezogenen Bemessungsgrundlage ergebe sich aus dem Einkommensteuerbescheid 2005, der…

UFSW RV/1223-W/10Jeder Abgabenbescheid löst eine neue Berechnung der Anspruchszinsen aus und führt zu einem getrennten Anspruchszinsenbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…löst (gegebenenfalls) einen Anspruchszinsenbescheid aus. Es liegt je Differenzbetrag eine Abgabe vor (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, § 205, Tz 33, 35). Für den konkreten Fall bedeutet das: Der Erstbescheid vom 12. Jänner 2007 löste eine eigene Berechnung aus, die isoliert von der Berechnung für die Berufungsvorentscheidung…

UFSW RV/1926-W/07Anspruchszinsen, Verböserung durch Berechnung bis zum Tag der Bekanntgabe des Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2008

…ohne Zustellnachweis erfolgte. Der Berufung ist zu entnehmen, dass die Zustellung des angefochtenen Bescheides über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2002 am 14. März 2007 erfolgte, das Finanzamt bei der Berechnung der Anspruchszinsen im vorliegenden Fall vom 12. März 2007 als Zustelldatum ausgegangen ist. Da die…

UFSW RV/1344-W/08Anspruchszinsen sind an den Stammabgabenbescheid gebunden, wobei die Berechnung bis zum Tag der Bekanntgabe zu erfolgen hat, daher Verböserung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2008

…bei seiner Berechnung der Zinsen bisher aber vom 12. Dezember 2007 als Zustelltag aus. Da die Abgabenbehörde zweiter Instanz einen rechtswidrigen Bescheid gegebenenfalls von sich aus in jede Richtung abzuändern hat, musste die Berechnung der Anspruchszinsen im Hinblick auf den geänderten Zeitpunkt der Bekanntgabe des…

BFG RV/7104484/2018Beginn der Verjährung für die endgültige Einkommensteuerfestsetzung und Berechnung von Anspruchszinsen bei endgültiger Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.10.2018

…und der Zinsenbescheid ist aufzuheben (vgl. Ritz, BAO6, § 205 Tz 50). Da die den vorläufigen Einkommensteuerbescheiden anhaftende Ungewissheit erst durch die Erlassung des Einantwortungsbeschlusses vom 12.07.2012 beseitigt wurde, hat die Berechnung der Anspruchszinsen mit dem folgenden Tag zu beginnen, weil die Herabsetzung der…

UFSW RV/1418-W/10Anspruchszinsen unabhängig vom Ausgang der Berufung gegen den Stammabgabenbescheid, falscher zeitlicher Rahmen bei der Berechnung für das Jahr 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2010

…eine Rechtswidrigkeit des gegenständlichen Anspruchszinsenbescheides 2004 aufzuzeigen, da der Berechnung der Anspruchszinsen 2004 ein Zeitraum von rund 46 Monaten zu Grunde lag, obwohl nach § 205 Abs. 2 BAO (idF vor dem AbgÄG 2004) iVm § 323 Abs. 17 BAO Anspruchszinsen nur für einen Zeitraum von 42…

UFSW RV/1121-W/07Anspruchszinsen werden bis zum Tag der Bekanntgabe berechnet, nicht mit einem fiktiven Zustelltag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…Aus Anlass der Berufung wird der angefochtene Bescheid abgeändert. Die Anspruchszinsen 2004 zum Körperschaftsteuerbescheid 2004 vom 18. November 2005 werden wie folgt berechnet und in einer Höhe von € 8.743,63 festgesetzt. | Zeitraum | Differenzbetrag | Berechnungs-grundlage | Anzahl Tage | Tages…

UFSL RV/1491-L/10Keine Bescheidberichtigung, wenn keine oder äußerst geringfügige Abweichungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…würde, festgestellt werden. Die äußerst geringfügigen Abweichungen bei der Berechnung des Bw. (in Summe 1,15 €) sind für die Referentin nicht nachvollziehbar und dürften wohl auf Rundungsungenauigkeiten seitens des Bw. beruhen. Da somit der Anspruchszinsenbescheid vom 23. September 2009 mit keinem Fehler behaftet ist…

UFSF RV/0045-F/07Berechnung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2007

…die Rechtsrichtigkeit der Berechnung der Anspruchszinsen, insbesondere welche Bemessungsgrundlage die Basis für die Berechnung darstellt. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt…

BFG RV/4100171/2024Berechnung von Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2025

…womit für die Berechnung der Anspruchszinsen eine Bemessungsgrundlage von EUR 35.362,00 verbleibt. Dies gilt bis zum 3.5.2023: | Zeitraum | Differenz-betrag | Entrichtete Anzahlung | Bemessungs-grundlage | Anzahl Tage | Tages-zinssatz | Zinsen | 1.10.2022-1…

BFG RV/3100910/2016Ermittlung der Anspruchszinsenbemessungsgrundlage bei geleisteten besonderen Vorauszahlungen nach § 30b Abs. 4 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.09.2016

…kamen. Bei der Berechnung der Anspruchszinsen für 2013 wurde von der festgesetzten Einkommensteuer ausgegangen, bei welcher zwar die anrechenbare Lohnsteuer berücksichtigt war, nicht jedoch die entrichtete besondere Vorauszahlung gem. § 30b Abs. 4 EStG 1988. Zur Ermittlung des für die Bemessung der Anspruchszinsen maßgeblichen Differenzbetrages wurde…

BFG RV/7101985/2021Bemessungsgrundlage der Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2021

…Berechnung der Anspruchszinsen laut angefochtenem Bescheid bereits am 30. September 2018 geendet hat. Die abgabenmäßigen Festsetzungen betreffend Einkommensteuer 2013 vom 1.4.2014 und vom 7.10.2014 sind im angefochtenem Bescheid nicht zu berücksichtigen, da nach dem Wortlaut des § 205 BAO die Berechnung der…

UFSW RV/0799-W/11Rückwirkendes Ereignis bei Anspruchszinsen durch Aufhebung der Besteuerung im Ausland und anschließende Veranlagung im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2012

…die Anspruchszinsen 2006 zum Einkommensteuerbescheid 2006 vom 16. Februar 2011 aufgrund einer Gutschrift von -€ 24.140,55 in Höhe von € 37.134,53 (statt bisher € 61.275,08) festgesetzt werden. Darüber hinaus wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich der Berechnung wird…