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UFSI RV/0330-I/05Aussetzungszinsen: Rückwirkende Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages iSd § 212a Abs. 9 drittletzter Satz BAO bei Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2008

…Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind Aussetzungszinsen vor der Erlassung des diesen Antrag erledigenden Bescheides nicht festzusetzen. Im Fall der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung sind Aussetzungszinsen vor der Verfügung des Ablaufes …

UFSW RV/1659-W/07Aussetzungszinsen nach Ablauf der Aussetzung wegen Berufungsvorentscheidung bei rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages nach Berufungsentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…2.908,80 eingeschränkt. Unter Anwendung der Bestimmung des § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO hatte aufgrund der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Unter Berücksichtigung der zitierten Berufungsentscheidung waren die Aussetzungszinsen für die Zeit vom…

UFSW RV/0162-W/07Säumniszuschlag bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2008

… 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß…

UFSW RV/0324-W/03Anpassung der Anspruchszinsen bei Herabsetzung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…welche bei einer ursprünglich richtigen Erlassung des Bescheides nie festzusetzen gewesen wären. § 205 BAO sieht keine Regelung vor, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären…

UFSW RV/0170-W/03Anpassung der Anspruchszinsen bei Herabsetzung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003

…einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Erweist sich daher der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig bzw. wie im gegenständlichen Fall dargestellt wird als gemeinschaftsrechtswidrig und wird er entsprechend geändert, so wird…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…zum Säumniszuschlag die Stundungszinsen nicht abgabenbezogen berechnet werden, genügt bei Anwendung des § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO, wonach im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat, schlechthin die dadurch bewirkte Gutschrift auf dem…

BFG RV/6100184/2010Aufhebung des Bescheides betreffend des Säumniszuschlages, wenn der (Stamm-)Abgabenbescheid ersatzlos aufgehoben wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.09.2019

…Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich. Säumniszuschlagsansprüche setzen allerdings voraus, dass eine Verpflichtung zur Entrichtung der betreffenden Abgabe besteht. Nach § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu…

UFSS RV/0039-S/02Festsetzung von Stundungszinsen bei beantragter Berichtigung des Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2003

…der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Aufgrund der Änderung des § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) hat, ab dem 30. Dezember 2000, die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages über Antrag des Abgabepflichtigen zu erfolgen…

BFG RV/2100463/2023Aussetzungszinsen: Vorlageantrag bewirkt keine Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen für die Dauer des Zahlungsaufschubs bis zur Beschwerdevorentscheidung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.09.2023

…jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld bis zur Verfügung des Ablaufes (Abs. 5, Abs. 5a) anlässlich der rechtskräftigen Erledigung der Bescheidbeschwerde (Abs. 1) hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (§ 212a Abs…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 212 Abs. 2 letzter Satz BAO von Amts wegen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Rz 308: Unter nachträglicher Herabsetzung einer Abgabenschuld ist jede nach Einreichen des Ansuchens um Zahlungserleichterung durch Bescheid (ausgenommen Bescheide im Einhebungsverfahren, die Abschreibungen von Abgaben…

UFSW RV/0765-W/06Säumniszuschlag für vor Konkurseröffnung fällig gewesene Anspruchszinsen unter Berücksichtigung von Gutschriftszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2007

…vom 12. September 2003 (unter Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages laut Bescheid vom 23. Mai 2005) nicht zum Fälligkeitstag 20. Oktober 2003 entrichtet worden. Da somit die Steuerforderung Anspruchszinsen 2000 vor Konkurseröffnung (30. Jänner 2004) fällig gewesen sei, bestehe die Vorschreibung des Säumniszuschlages laut Bescheid vom 9…

BFG RV/5200046/2019Festsetzung des Altlastenbeitrages nach Ergehen von Feststellungsbescheiden nach § 10 ALSaG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2024Teil 3/3

…entrichten. Gemäß § 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat gemäß § 217 Abs. 8 BAO die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Gemäß § 217 Abs. 10 BAO…

BFG RS/7100016/2022Anwendungsfall des § 212 Abs. 9 3. Satz BAO, Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides im Zuge der Erledigung einer Säumnisbeschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.02.2022

…und ein Absatz daraus zitiert, wonach bei einer späteren Änderung gemäß § 295 BAO die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hätte. Diese Aussage im BMF-Erlass vom 30.11.1987 zur damals neuen Vorschrift gemäß § 212a BAO, der keine Rechtsverbindlichkeit zukommt…

BFG RV/3100745/2017Bindung des Anspruchszinsenbescheides an den Einkommensteuerbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.10.2017

…der Anspruchszinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. § 205 BAO beinhaltet keine Regelung, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die eine Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären…

BFG RV/2100159/2015Herabsetzung des Säumniszuschlages für eine Umsatzsteuervorauszahlung nach Ergehen des Jahresbescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2016

…Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; ..." In der Beschwerde gegen die Festsetzung des Säumniszuschlages bekämpft der Bf…

UFSG RV/0583-G/13Anpassung des Säumniszuschlages im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2013

…50% ist unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages gemäß § 217 Abs. 8 BAO mangels Nachforderung auch keine Säumnis eingetreten (siehe UFSW 1.7.2010, RV/0788-W/10, UFSW vom 10.07.2012, RV/2646-W/08). Die Berufungsbehörde hat nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…

UFSI RV/0157-I/11Bindung des Anspruchszinsenbescheides an den Grundlagenbescheid (Abgabennachforderung laut Einkommensteuerbescheid)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2012

…der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. § 205 BAO (in der zur Zeit der Bescheiderlassung geltenden Fassung) beinhaltet keine Regelung, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die eine Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu…

UFSI RV/0294-I/08Bindung des Anspruchszinsenbescheides an Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2012

…der im Bescheidspruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. § 205 BAO (in der zur Zeit der Bescheiderlassung geltenden Fassung) beinhaltet keine Regelung, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Körperschaftsteuernachforderung, die eine Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu…

UFSL RV/1490-L/10Bindung des Anspruchszinsenbescheides an den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. § 205 BAO beinhaltet keine Regelung, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Körperschaftsteuernachforderung, die eine Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzen nämlich nicht die materielle Richtigkeit des…

UFSW RV/0466-W/09Anpassung des Säumniszuschlages nach teilweiser Stattgabe der Berufung gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

…217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Liegen gemäß § 252…