…die in weiterer Folge zur Abgabe unrichtiger Umsatzsteuererklärungen geführt habe. Die Verletzung der Offenlegungspflicht stelle die Ausführungshandlung der Abgabenhinterziehung dar. c. Jedoch verkenne die belangte Behörde das Problem der Bestimmungstäterschaft und Beitragstäterschaft zur Abgabenhinterziehung iSd §§ 11 und 33 Abs 1 FinStrG. (1) Zur Verwirklichung finanzstrafrechtlicher…
…soweit ich es sehe, mit allen Querverweisen die man findet, wo es einen Beitragstäter gibt der vorsätzlich gehandelt hat (der nicht zum obbezeichneten Personenkreis gehört) und einen Täter der unwissentlich gehandelt hat. Diese Konstellation gibt es in keinem dieser Erkenntnisse. Es geht meist um das…
…treffen die Beschwerdeführerin als Unternehmerin und Abgabenschuldnerin. Diese Pflichten hat die Beschwerdeführerin mit der Sorgfalt einer ordentlichen Unternehmerin erfüllt. Die Beschwerdeführerin ist weder unmittelbare Täterin einer Abgabenhinterziehung noch Bestimmungstäterin noch Beitragstäterin. Die Beschwerdeführerin ist somit nicht Vorsatztäterin einer Abgabenhinterziehung. Die Beschwerdeführerin ist vielmehr schuldloses Opfer…
…tatsächliche Ausführung der Tat führt idR zum Eintritt eines tatbestandsmäßigen Erfolges (nämlich hier der Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht). (3) Kausalität ist gegeben, wenn das Verhalten des Beitragstäters jene Handlungen beim unmittelbaren Täter auslöst, die zur Hinterziehung führen. Der Täter muss eine Handlung setzen…
…Lohnsteuerprüfung auch hinsichtlich dieses Faktums keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Verkürzung von Lohnabgaben, auch nicht in Form einer Beitragstäterschaft des Bw., ergeben. Weiters wurde unter Punkt 3.) des Lohnsteuerprüfungsberichtes festgestellt, dass die Bezahlung der Mehrleistung von angestellten Mitarbeitern und der Tätigkeit von freiwilligen Mitarbeitern…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Verbindung mit § 11 FinStrG begangen worden sei: Umsatzsteuer 01-12/2011 in Höhe von € 10.000,00 Der Verband A-GmbH sei somit als Beitragstäter für das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf) A zur StrNr. 2010/00270-002 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser vorsätzlich als Beitragstäter an der Verkürzung von Umsatzsteuern für 2003 iHv. € 11.518,75, Körperschaftsteuer für 2004 iHv. 19.581,88…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Beschwerdeführerin (Bf) A zur StrNr. 2010/00270-003 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass sie vorsätzlich als Beitragstäterin an der Verkürzung von Umsatzsteuern für 2003 iHv. € 11.518,75, Körperschaftsteuer für 2004 iHv. 19.581,88…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri über die Beschwerde des AB, Adresse, vertreten durch V, Adresse, 2, vom 22.12.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes 1 vom 30.11.2015, Steuernummer 101, über die Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt: Die…
weitere GZ. RV/4300003/2017 RV/4300004/2017 RV/4300005/2017 RV/4300001/2018 RV/4300002/2018 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Klagenfurt 1 in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. am xxxxa, Taxiunternehmer und Gesellschafter…
Erfordert es die Verständlichkeit der Sache, kann der Vorsitzende auch anordnen, dass die Fragen an einen Zeugen und dessen Antworten ausnahmsweise wortwörtlich zu protokollieren sind. Andernfalls wird in der Regel eine zusammenhängende Darstellung der Zeugenaussage ohne Protokollierung der Fragen ausreichen. Will der Vorsitzende lediglich eine…
…Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Rz. 6 zu §§ 11 und 12 FinStrG mwN). Beitragstäter ist, wer sonst zur Ausführung einer strafbaren Handlung eines anderen beiträgt, indem er dessen Tatbestandsverwirklichung ermöglicht, erleichtert, absichert oder sonst wie fördert. Der "sonstige Beitrag" zur Tat muss zu dieser in ihrer individuellen…
…der Tathandlung wenigstens teilweise entspricht (Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Rz. 6 zu §§ 11 und 12 FinStrG mwN). Beitragstäter ist, wer sonst zur Ausführung einer strafbaren Handlung eines anderen beiträgt, indem er dessen Tatbestandsverwirklichung ermöglicht, erleichtert, absichert oder sonst wie fördert. Der "sonstige Beitrag" zur Tat…
…Beratung beauftragten Steuerberatungskanzlei, welcher die objektiv rechtswidrige Abschreibung eines solchen Wirtschaftsgutes im Jahresabschluss der Körperschaft ohne Offenlegung gegenüber dem Finanzamt vornimmt oder veranlasst oder auch nur unterstützt, eine Abgabenhinterziehung in Form der Bestimmungs- oder Beitragstäterschaft zu verantworten. 4. Bedingt vorsätzlich handelt dabei nach § 8 Abs…
Die diesbezüglichen Angaben des A und der H in der Schlussbilanz bzw. in der Einbringungsbilanz über das Bestehen eines Aktivpostens in Form eines immateriellen Wirtschaftsgutes in Höhe von € 4 Millionen Angaben haben daher nicht der herrschenden Rechtsansicht entsprochen und waren ohne weitere Erläuterung geeignet…
5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…
…Bestritten wird - wie bereits in der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung - der Vorwurf der Beitragstäterschaft der Frau ***Bf1*** und alle auf diesem Vorwurf beruhenden Anordnungen gegen ***Bf1***. Ausgangspunkt für die Erlassung der Anordnungen der StA LINZ war der Anlassbericht der Steuerfahndung Team 07 vom 18.02…
…4 IO vor, woran der Umstand, dass offenbar aus Gründen der Geringfügigkeit kein Finanzstrafverfahren gegen den BF als Beitragstäter eingeleitet und geführt wurde, nichts ändert. Denn nach der oben dargestellten Rechtslage genügt für den Nichteintritt einer Forderungskürzung auf die Quote schon ein fahrlässiges Verhalten des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens der Beteiligung an der verbotenen Herstellung von Tabakwaren nach §§ 11, 43 Abs. 1 FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7…
…für schuldig befunden, es haben in Wien C. als unmittelbare Täterin und A. als Beitragstäterin iSd. § 11 FinStrG vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt, dass Abgaben in folgender Höhe zu niedrig festgesetzt worden seien: USt 2008 in Höhe von € 11.800…