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UFSW RV/2372-W/09Anspruch auf Familienbeihilfe für ein als arbeitslos vorgemerktes Kind, dem eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gewährt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…1.2009 bis 3.1.2009. Ferner bestätigte das AMS, dass NameKd von 25.3.2008 bis 10.8.2008 eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes von täglich 18.50 € erhalten hat, ebenso in der Zeit vom 12.8.2008 bis 5.9.2008…

UFSW RV/1848-W/09Bezug einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes über der Geringfügigkeitsgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…Dezember 2007 geltenden Fassung schließt eine Familienbeihilfengewährung dann aus, wenn ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht oder wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Nach dem Gesetzeswortlaut war somit jeder noch so geringfügige Betrag schädlich. In…

UFSW RV/0131-W/08Familienbeihilfenschädlicher Bezug einer Beihilfe des AMS zur Deckung des Lebensunterhaltes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2008

…dass meine Tochter für diese Monate vom Arbeitsmarktservice aufgrund einer Ausbildungsmaßnahme eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes in der Höhe von Euro 18,50 pro Tag erhalten hatte. Die genannten Beträge wurden nach Überprüfung meines Anspruches gemäß meiner übermittelten Unterlagen (...) vom Finanzamt ausbezahlt und von…

UFSK RV/0072-K/08Rückzahlung der FB (KAB) bei fehlender Berufsausbildung und bei Bezug einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2008

…27.8.2007 wurde nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes in Höhe von € 18,50 ausbezahlt. Seit 27.8.2007 ist ihre Tochter als Angestellte bei der Firma KM beschäftigt. Es fehlen die Merkmale einer Berufsausbildung im Sinne des …

UFSW RV/2404-W/08Kein Familienbeihilfenbezug, wenn das Kind ALG und Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2010

…hat noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhalten hat. Tatsächlich hatte der Sohn der Bw. die oben im einzelnen angegebenen Ansprüche und hatte er die angeführten Beihilfen erhalten. Da mit Rücksicht auf den in Rede stehenden Zeitraum die zitierte Bestimmung des …

UFSW RV/0783-W/10Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts über der Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs. 2 Z 1 ASVG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. März 2009 erhaltene Leistungen: 37,00 Euro 10. 3 - 29. 3. 2009 Arbeit suchend - ohne Anspruch auf Leistung 30. 3. - 31. 3. 2009 Beihilfe Deckung Lebensunterhalt Tagsatz 18,50 Euro=3x18…

UFSI RV/0512-I/05kein konkreter Zusammenhang zwischen als Betriebsausgaben geltend gemachten Kurskosten und einer vom AMS nach den Bestimmungen des AMFG geleisteten Beihilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2005

…Bw. der Kursbesuch in Wien jedoch nicht möglich gewesen. Für die Zeit des Kursbesuches sei dem Bw. die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gewährt worden (€ 36,49 pro Tag). Der gewährte Betrag entspreche der Höhe nach dem Arbeitslosengeld. Die Beihilfe sei gemäß § 3 Abs…

UFSW RV/3045-W/08Keine Berufsausbildung bei allgemeinem Kurs des AMS "Mädchen entscheiden".
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2008

…und AMS) besuchen werde sowie eine Vormerkungsbestätigung des AMS, mit welcher bestätigt wurde, dass die Tochter als Arbeit suchend vorgemerkt sei, ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten…

UFSW RV/1557-W/08Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2008

…der Anwendung dieser Gesetzesstelle betreffend den übrigen Zeitraum der Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bzw. Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entgegen. Da zudem feststeht, dass für die Monate August 2006 bis inklusive Dezember 2007 auch kein anderer, der weiters im Gesetz angeführten Anspruchsgründe vorgelegen hat…

UFSW RV/3036-W/07Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2008

…wenn diese bei der regionalen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservices als Arbeitssuchende vorgemerkt seien und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosengesetz 1977, BGBl. Nr. 609hätten noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice bezögen. Da diese Voraussetzungen im gegenständlichen Fall nicht zuträfen…

UFSS RV/0192-S/07Allgemeine Bildungsmaßnahmen des AMS (zur Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt) stellen keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2008

…und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktes als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. …

UFSG RV/0214-G/04Die Arbeitssuchend-Meldung beim AMS ist Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2005

…Tochter des Bw., während sie als arbeitssuchend gemeldet war, eigene Einkünfte bezogen hat. Der § 2 Abs. 1 lit. f schließt eine Familienbeihilfengewährung nur dann aus, wenn ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht und wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch…

BFG RV/7102455/2026Kein Familienbeihilfen-Eigenanspruch aufgrund der Tragung der Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes zur Gänze aus öffentlichen Mitteln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2026

…2025 absolvieren Sie eine Ausbildung im Lehrberuf Einzelhandelskauffrau, der außerordentliche Lehrabschluss findet voraussichtlich im Jänner 2027 statt. Laut Bestätigung vom AMS beziehen Sie seit August 2025 eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, ein zusätzliches Einkommen haben Sie nicht. Laut Ihren Angaben werden von den Eltern…

UFSF RV/0066-F/05Anspruchsvoraussetzungen für Familienbeihilfe sind trotz geringfügiger Beschäftigung bei Vorliegen einer Meldung des AMS erfüllt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2005

…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktes als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609 haben, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…

UFSL RV/0789-L/09Kurse zur Berufsorientierung (Entscheidungsfindung für Berufswahl; Vermittlung von Basisfertigkeit, die für viele Berufe anwendbar sind) stellen keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2012

…handwerklichen Berufen keine derartige Berufsausbildung darstelle. Außerdem habe die Tochter der Bw. im Oktober 2008 Arbeitslosengeld und eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes im Gesamtbetrag von 545,24 € erhalten; dieser Betrag überschreite die Geringfügigkeitsgrenze (von monatlich 349,01 €), weshalb auch aus diesem Grund…

UFSL RV/0339-L/07Familienbeihilfe für die Zeit nach der Reifeprüfung bis zur Ableistung des Präsenzdienstes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2008

…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…

UFSS RV/0460-S/02Kein Anspruch auf Familienbeihilfe ohne Meldung beim Arbeitsmarktservice
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2003

…Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz haben, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. MB hat seine Berufsausbildung mit…

UFSG RV/0222-G/05Mit Abmeldung des Schülers vom Schulbesuch endet die Berufsausbildung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2005

…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…

UFSW RV/2685-W/11Keine Familienbeihilfe bei Mittelpunkt der Lebensinteressen des Kindes in den USA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2011

…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…

BFG RV/7102031/2019Vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretene Erwerbsunfähigkeit?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2022Teil 2/3

…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…