3.3.3 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) Rz 28: "Öffentliche Mittel" sind solche, die von Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlich-rechtlichen Funktion gezahlt werden. Als "öffentliche Mittel" im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 3 EStG…
3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…
…927.341 € (2017) fest. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen diese Bescheide Beschwerden und wandte sich insbesondere gegen die Kürzung der Beihilfe hinsichtlich der von Selbstzahlern entrichteten Pflegezuschläge. Mit Vorlagebericht vom 02.05.2019 legte die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor…
… 5 Abs. 2 Z 1 ASVG außer Betracht. Die Geringfügigkeitsgrenze ASVG für das Jahr 2009 ist pro Monat 357,74 Euro. Laut vorgelegten Bestätigungen vom Arbeitsmarktservice Mistelbach vom 1.2.2010: Beihilfe Deckung Lebensunterhalt Tagsatz 18,50 Euro. Ermittlung, ob die erhaltenen Leistungen vom AMS…
…die seinerzeitige Antragstellerin darstellt. Es kann daher im gegenständlichen Fall in weiterer Folge jene Prüfung unterbleiben, ob die übrigen Voraussetzungen für eine Gewährung der Beihilfe vorgelegen wären. Somit erübrigt sich für die Abgabenbehörde II. Instanz auch eine Auseinandersetzung mit jenem bisherigen Streitpunkt, nämlich ob durch…
…hinsichtlich der Körperschaftsteuer 2004 und 2005 mit der Begründung, dass das Bundesministerium für Finanzen mit 1.2.2007 eine Aktualisierung der Einkommensteuerrichtlinien (EStR) veröffentlicht habe. Danach seien Beihilfen wie das Altersteilzeitgeld (§ 27 AlVG) zur Gänze steuerfrei. In den Jahren 2004 und 2005 seien bei der…
…aber steuerfrei gestellten Einnahmen, andererseits auch Aufwendungen, die durch steuerfreie Einnahmen abgedeckt werden (Beispiel: Der Lohnaufwand für einen behinderten Arbeitnehmer ist insoweit nicht abzugsfähig, als dafür nach dem AMFG eine steuerfreie Beihilfe bezogen worden ist; VwGH 30.6.1987, 87/14/0041). Zu beachten ist…
…des Befristeten Rahmens (ABl EU 2020 C 91 I/1) fallen und die insoweit zu beachtende unionsrechtliche Beihilfeobergrenze von € 2.300.000,00 je Unternehmensverbund um insgesamt € 2.358.563,74 überschreiten. Mit den im Spruchkopf dieses Erkenntnisses angeführten Bescheiden setzte das Finanzamt…
…Tätigkeit in Österreich ausüben. § 3b Abs 3 ABBAG-Gesetz idF BGBl I 2021/228 lautete: "(3) Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Vizekanzler unter Beachtung der geltenden Vorgaben des EU-Beihilfenrechtes per Verordnung Richtlinien zu erlassen, die insbesondere nachstehende Regelungen zu enthalten…
…a) of the Temporary Framework; [...]" Der Begriff des Unternehmens ("undertaking") wird im vorgenannten Beschluss der Kommission nicht definiert. Soweit der betreffende Beschluss auf die nationalen Rechtsgrundlagen der angemeldeten Beihilferegelung Bezug nimmt (s Punkt 2.2. des Beschlusses ["National legal basis"]), ist diesen ebenso wenig eine…
…Verbindungen im Allgemeinen bereits als ausreichend für die Schlussfolgerung angesehen werden, dass natürliche Personen gemeinsam handeln (vgl zB Entscheidung der Kommission vom 7. Juni 2006 über die staatliche Beihilfe Nr C 8/2005 - Nordbrandenburger Umesterungswerke NUW, ABl L 353 vom 13.12.2006, S 60…
…Tätigkeit in Österreich ausüben. § 3b Abs 3 ABBAG-Gesetz idF BGBl I 2021/228 lautete: "(3) Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Vizekanzler unter Beachtung der geltenden Vorgaben des EU-Beihilfenrechtes per Verordnung Richtlinien zu erlassen, die insbesondere nachstehende Regelungen zu enthalten…
Im Bereich der staatlichen Beihilfen entspricht es der stRsp des EuGH, dass Beschlüsse der Kommission, die zum Gegenstand haben, eine nationale Regelung zu genehmigen oder zu verbieten, allgemeine Geltung haben. Diese allgemeine Geltung ergibt sich daraus, dass solche Beschlüsse für objektiv bestimmte Situationen gelten und…
…Verbindungen im Allgemeinen bereits als ausreichend für die Schlussfolgerung angesehen werden, dass natürliche Personen gemeinsam handeln (vgl zB Entscheidung der Kommission vom 7. Juni 2006 über die staatliche Beihilfe Nr C 8/2005 - Nordbrandenburger Umesterungswerke NUW, ABl L 353 vom 13.12.2006, S 60…
…Vertrauensschutzes entgegen, weil aufgrund der vorliegenden Genehmigungen und der unbeanstandeten Auszahlung der Förderungen über einen Zeitraum von beinahe drei Jahren trotz laufender Kontrolle durch die Kommission bzw Meldungen an die Kommission das berechtigte Vertrauen in die beihilferechtliche Rechtskonformität der nationalen Förderrichtlinien erweckt worden sei. Da…
…entfalten aber keine konstitutive Wirkung (vgl Stocker/Vcelouch in Jaeger/Stöger [Hrsg], EUV/AEUV Art 288 AEUV [Stand 1.7.2023, rdb.at] Rz 10 mwH). Im Bereich der staatlichen Beihilfen entspricht es der stRsp des EuGH, dass Beschlüsse der Kommission, die zum Gegenstand haben…
…870/24, SIA "OUTLETICO", EU:C:2026:224, Rn 66). Somit umfasst der Unternehmensverbund, der für Zwecke der Bestimmung der Beihilfeobergrenze "je Unternehmen" als ein Unternehmen anzusehen ist, im vorliegenden Beschwerdefall jedenfalls folgende Einheiten: ***Natürliche Person 1***, ***GmbH & Co KG 3***, ***GmbH & Co KG 1***, …
…Unter anderem auch die Anrechnungen meiner abgelegten Prüfungen für mein derzeitiges Studium, welche insgesamt 28 ECTS betragen. Daraufhin wurde die Beihilfe für weitere 2 Jahre bewilligt. Die Studienerfolgsnachweise wurden immer pünktlich eingereicht und seitens der Behörde kamen im Wintersemester 2018 und August 2020 keine Einsprüche…
…für dieses Studium allerdings nur bis 30.4.2014 gemeldet. In diesem Studium abgelegte Prüfungen sind nicht aktenkundig. Den Anmerkungen in der Beihilfendatenbank ist zu entnehmen, dass dem Finanzamt Mitschriften aus dem ersten Studienjahr vorgelegt wurden, weshalb von einer Rückforderung der Familienbeihilfe für diesen Zeitraum…
…Da in dieser Zeit jedoch Familienbeihilfe weiterhin bezogen worden wäre (Studienwechsel sei nicht bekannt gegeben worden), müsse die Beihilfe für den Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2016 rückgefordert werden. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe frühestens wieder ab Oktober 2016. Dieser Bescheid wurde laut Rückschein durch…