…geltenden Beweislastumkehr ein Freibeweis der Abgabepflichtigen erfolgen müsse, sei dem entgegenzuhalten, dass die Abgabenbehörde im Rahmen der Prüfung einer schuldhaften Pflichtverletzung eine amtswegige Ermittlungspflicht treffe. Es sei dann allenfalls Sache des Geschäftsführers, darzulegen, dass es zu den behaupteten Pflichtverletzungen nicht gekommen sei. Die Behauptungs- und…
…Pflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist. Allerdings darf diese besondere Behauptungslast und Beweislast einerseits nicht überspannt, andererseits nicht so aufgefasst werden, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre. Hat der Geschäftsführer nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen aufgestellt, die nicht schon von vornherein…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, da das vorliegende Erkenntnis der angeführten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur erhöhten Behauptungs- und Beweislast bei Begünstigungstatbeständen folgt. Eine ordentliche Revision ist daher nicht zulässig. Wien…
…der Zahlungsunfähigkeit zu beantragen. Da der spätere Gemeinschuldner keinen Konkursantrag stellte, sondern im Gegenteil seine Zahlungsfähigkeit noch Ende Jänner 2009 nachdrücklich betonte und auch im gesamten Verfahren keinerlei Nachweise für seine Behauptungen anbot oder erbrachte, muss in diesem Verfahren vom Bestehen der Zahlungsfähigkeit ausgegangen werden. …
…die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. In der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung des Unternehmens haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Der Bw. bringt in seiner Berufung vor, dass für die steuerlichen Angelegenheiten der faktische…
…dass Säumnisfolgen und Einbringungsmaßnahmen vermieden werden könnten, wenn die auf dem Abgabenkonto bereits zahlbar gestellten Abgabenschuldigkeiten bis 29. Oktober 2012 entrichtet würden bzw. innerhalb der genannten Frist ein neuerliches Ansuchen um Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO eingebracht werde. Die Behauptungs- und Beweislast für ein fehlendes grobes…
…spätere Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer nicht ausgeschlossen ist. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast bei der Nachsichtswerberin. Mit Rücksicht auf dieses Erfordernis und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun…
…September 1992, 92/14/0083) zu beurteilen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Mit Rücksicht auf dieses Erfordernis und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf…
…der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit insofern in den Hintergrund tritt, als der Partei eine besondere Behauptungs-und Beweislast obliegt, wobei es an der Partei liegt, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jedweden Zweifels die Umstände darzulegen, die für die Begünstigung sprechen (VwGH vom 28.5.1997…
…992011/16/0190/15/0023). Rz 1802: Im Gegensatz zur Löschung und zur Nachsicht setzt die Entlassung aus der Gesamtschuld nicht die Fälligkeit der Abgabe voraus. Rz 1803: Zur Antragstellung auf Entlassung aus der Gesamtschuld ist auch ein bisher noch nicht in Anspruch genommener Gesamtschuldner…
…98/16/0348). Wenngleich im Haftungsverfahren die den Vertreter treffende besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potentiell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen…
…konnte. Die bloße Behauptung, die (nicht) vorhandenen Mittel seien auf alle Gläubiger gleich aufgeteilt worden, stellt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.4.1999, 94/14/0147) keine ausreichend konkrete, sachbezogene Behauptung dar, die der der Bw. obliegenden besonderen Behauptungs- und Beweislast genügt. Dem…
…Abgabennachsicht zu gewähren (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). In Anbetracht der Interessenlage trifft den Abgabepflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht; er hat somit das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast zu tragen (VwGH 22.10.2002, 96/14/0059, 97/14/0091; VwGH 20.5.2010…
…gesamten Akt ergäbe, dies zufolge der erhöhten Behauptungs- und Beweislast der Bw. nicht von Bedeutung wäre. Mit der bloßen Behauptung, dass die Bw. alle erforderlichen Sorgfaltsmaßstäbe angewandt (und beispielsweise vom Fahrer einen Lichtbildausweis verlangt, kopiert und die Übernahme der Ware bestätigen lassen) habe, dass keine…
…stellt die bloße Behauptung, die (nicht) vorhandenen Mittel seien auf alle Gläubiger gleich aufgeteilt worden, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.4.1999, 94/14/0147) keine ausreichend konkrete, sachbezogene Behauptung dar, die der dem Bw. obliegenden besonderen Behauptungs- und Beweislast genügt. Neben dem…
…Die Bemessungsgrundlagen und die festgesetzte Körperschaftsteuer betragen: 5.343,94 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb 5.343,94 € Gesamtbetrag der Einkünfte 5.343,94 € Einkommen 1.335,99 € KöSt vom Einkommen 25% 414,01 € Differenz zur MindestKörperschaftsteuer 1.750 € Körperschaftsteuer -24…
…Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann. Demzufolge wäre es Sache des Bw. gewesen, seine Angaben zu konkretisieren und insbesondere…
…mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind und die jeden gleich berühren können, stellen eine Unbilligkeit dagegen nicht dar. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potenziell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen darzulegen. Im vorliegenden Fall…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potenziell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen darzulegen. Im vorliegenden Fall…