IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Judith Leodolter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hason & Partner Steuerberatung KG, Praterstraße 33, Tür 13, 1020 Wien, über die Beschwerden vom 20. Februar 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw.-ges.m.b.H., A_etabl., vertreten durch Dr. Peter Schmautzer, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Lerchenfelderstraße 39, vom 17. September 2010 gegen den Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 31. August 2010 über die Wiederaufnahme…
2. Fazit: Nach § 299 Abs. 1 BAO kann ein erstinstanzlicher Bescheid aufgehoben werden, wenn sich sein Spruch "als nicht richtig erweist". Der Nachweis, dass dies hier der Fall sei, ist bereits erbracht. c) Bestimmte Subfirmen Die Annahme des Prüfers und - ihm folgend - des Finanzamtes, drei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf vertreten durch SteuerlVertreter, über die Beschwerde vom 20.01.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA vom 16.12.2010 bzw. vom 17.12.2010, betreffend Wiederaufnahme der Verfahren…
Die Bp vertritt die Ansicht, dass die Vermietung eines Einfamilienhauses samt Garten von der Bf. an die geschiedene Ehegattin ihres Gesellschafters und Geschäftsführers, Herrn Mag. E***, in den Jahren 2002 bis 2007 zu einem fremdunüblich geringen Mietentgelt erfolgt sei und daher die Differenz auf den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch WTH N.N., vom 3. April 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 4. März 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 31. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 29. Juni 2006 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Stiftungsurkunde vom 14…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D.M., (Bw.) vom 22. August 2005 gegen den Vollstreckungsbescheid des Finanzamtes A vom 2. August 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 2. August 2005 erließ…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. Februar 2005 gegen die als "Modifizierter Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch Dr. Tibor Lászlo Robert Nagy, Hainburger Straße 20, Tür 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 29.1.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Helmut Mittermayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 27. März 2013 gegen die Bescheide des FA Grieskirchen Wels vom 26. Februar 2013 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AB GmbH, inX, vertreten durch ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, 4020 Linz, voestalpine-Straße 7, vom 14. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 14. April 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Klaus P. Pichler Rechtsanwalt, Schillerstraße 17, 6850 Dornbirn, wegen des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in teilweiser…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1, den Richter R2, und die weiteren Senatsmitglieder L1 und L2 in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Herbert Orlich, Leonhard Bernstein Straße 4-6/9/3a, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 5. November…
…2014 stellt keinen eigenen Bescheid dar, sondern ist Bestandteil dieser Einkommensteuerbescheide. Darauf wird auch in dieser Begründung hingewiesen. Insofern ist aus formaler Sicht dem Begründungserfordernis entsprochen. Wenn der Bf. also vermeint, dass schon auf Grund des Begründungsverweises die Wiederaufnahmebescheide rechtswidrig wären, so irrt er. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr Michael Pirker, Völkendorferstraße 43, 9500 Villach, über die Beschwerde vom 26. August 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 31. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterX. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch N & N Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Schubertstraße 68, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 6. Dezember 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 6. November…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch StB, vom 16. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes X, vom 22. Juli 2005 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2001 bis 2003, Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer 2001 bis 2003, Verspätungszuschlag zur…
Im Übrigen bestätigt auch der vorgelegte Mailverkehr (Zeitraum März bis Juli 2016 bzw. Jänner 2017) zwischen belangter Behörde und steuerlicher Vertretung sowie mit dem Bf. dass Unterlagen/Rechnungen (Aufzeichnungen erbrachter Leistungen, Bankbelege, Verrechnungskonto) bereits zuvor seitens der belangten Behörde angefordert worden waren, diese aber nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 11. Dezember 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 13. November 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2003…