RIS AI
72 061 Treffer162 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/1204-L/06Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides gem. § 299 Abs.1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008

…wegen oder auf Antrag erfolgt oder ob sich die Maßnahme zu Gunsten oder zu Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirkt. Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung und Anführung der ermessensrelevanten Umstände. Diese Abwägung ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit. a) BAO in der Begründung des Aufhebungsbescheides darzustellen…

UFSG RV/0240-G/10Anforderungen an die Begründung des Aufhebungsbescheides gemäß § 299 Abs.1  BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

…einen effizienten Rechtsschutz des Abgabepflichtigen von grundlegender Bedeutung (vgl. Ritz, BAO3, § 93 Tz 10 f). Die Begründung hat weiters die Gründe für die Ermessensübung eingehend darzustellen (vgl. Ritz, BAO3, § 299 Tz 52 f). Im vorliegenden Fall hat nun das Finanzamt die strittigen Aufhebungsbescheide wörtlich wie…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…vollinhaltlich Rechnung getragen wird, erlassen wird. Erst die Begründung macht den Bescheid für den Abgabepflichtigen nachvollziehbar und kontrollierbar. Die Bescheidbegründung ist daher für einen effizienten Rechtsschutz des Abgabepflichtigen von grundlegender Bedeutung (vgl. Ritz, BAO4, § 93 Tz 10). Die Begründung eines Aufhebungsbescheides nach § 299 BAO hat…

UFSK RV/0562-K/071. Keine Verfahrensbescheidaufhebung bei eindeutiger Erkennbarkeit der Wiederaufnahmsgründe zu Folge der Nennung der hervorgekommenen Tatsachen in der Begründung des gleichzeitig erlassenen (neuen) Sachbescheides 2. "Kleines" Pendlerpauschale - Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012

…Rechtsschutz des Abgabepflichtigen von grundlegender Bedeutung. Der Abgabepflichtige soll nicht rätseln müssen, warum ihm eine Abgabe vorgeschrieben wird (vgl. Ritz, BAO, Kommentar, 4. Auflage 2011, Tz 10 zu § 93 BAO). In einem die Wiederaufnahme verfügenden Bescheid sind daher auch die entscheidungsrelevanten Wiederaufnahmsgründe in der Begründung…

UFSF RV/0115-F/08Bescheidaufhebung, Wiederaufnahme des Verfahrens - Bescheidbegründung; Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2008

…effizienten Rechtsschutz des Abgabepflichtigen von grundlegender Bedeutung. Der Abgabepflichtige soll nicht rätseln müssen, warum ihm eine Abgabe vorgeschrieben wird (vgl. Ritz3, a.a.O., Tz 10 zu § 93 BAO). Wie jeder andere Bescheid bedarf auch der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid einer Begründung. Die Begründung des…

UFSF RV/0109-F/08Wiederaufnahme des Verfahrens, Bescheidaufhebung - Bescheidbegründung; Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2008

…effizienten Rechtsschutz des Abgabepflichtigen von grundlegender Bedeutung. Der Abgabepflichtige soll nicht rätseln müssen, warum ihm eine Abgabe vorgeschrieben wird (vgl. Ritz3, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Tz 10 zu § 93 BAO). Wie jeder andere Bescheid bedarf auch der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid einer Begründung. Die Begründung des Wiederaufnahmebescheides…

UFSF RV/0247-F/06Hinreichende Begründung eines Aufhebungsbescheides gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2006

…erfolgt oder ob sich die Maßnahme zu Gunsten oder zu Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirkt. Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung und Anführung der ermessensrelevanten Umstände. Diese Abwägung ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit. a BAO in der Begründung des Aufhebungsbescheides darzustellen. Ermessensentscheidungen sind weiters nach …

UFSG RV/0231-G/06Anforderungen an die Begründung eines Aufhebungsbescheides gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2008

…Rechtsschutz des Abgabepflichtigen von grundlegender Bedeutung (vgl. Ritz, BAO3, § 93 Tz 10). Die Begründung hat außerdem die Gründe für die Ermessensübung eingehend darzustellen (vgl. VwGH 29.9.1993, 92/13/0102). Ausgehend von dieser Rechtslage wird Folgendes festgestellt: Wie bereits erwähnt, wurde der berufungsgegenständliche Aufhebungsbescheid…

UFSG RV/0383-G/07Anforderungen an die Begründung eines Aufhebungsbescheides gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2007

…einen effizienten Rechtsschutz des Abgabepflichtigen von grundlegender Bedeutung (vgl. Ritz, BAO3, § 93 Tz 10). Die Begründung hat außerdem die Gründe für die Ermessensübung eingehend darzustellen (vgl. VwGH 29.9.1993, 92/13/0102). Ausgehend von dieser Rechtslage wird Folgendes festgestellt: Der berufungsgegenständliche Aufhebungsbescheid wurde begründet…

UFSW RV/4330-W/09Anforderungen an die Begründung eines Aufhebungsbescheides gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2011

…effizienten Rechtsschutz des Abgabepflichtigen von grundlegender Bedeutung (vgl. Ritz, BAO3, § 93 Tz 10). Die Begründung hat außerdem die Gründe für die Ermessensübung eingehend darzustellen (vgl. VwGH 29.9.1993, 92/13/0102). Ausgehend von dieser Rechtslage wird Folgendes festgestellt: Die Begründung des angefochtenen Aufhebungsbescheid erschöpft…

UFSW RV/1603-W/08Anforderungen an die Begründung eines Aufhebungsbescheides gem. § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2009

…wegen oder auf Antrag erfolgt oder ob sich die Maßnahme zu Gunsten oder zu Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirkt. Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung und Anführung der ermessensrelevanten Umstände. Diese Abwägung ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit a BAO in der Begründung des Aufhebungsbescheides darzustellen…

BFG RV/7100191/2011Der entscheidungsrelevante Sachverhalt ist vom Finanzamt bis zur Erlassung des aufhebenden Bescheides zu klären
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.10.2015

…Rechtsschutz des Abgabepflichtigen von grundlegender Bedeutung (vgl. Ritz, BAO5, § 93 Tz 10). Ein Aufhebungsgrund im Sinne des § 299 Abs. 1 BAO ist ein Sachverhalt, der bewirkt, dass der Spruch eines Bescheides rechtswidrig ergangen ist. Dieser Sachverhalt ist im Begründungsteil des Aufhebungsbescheides festzustellen. Der beschwerdegegenständliche Aufhebungsbescheid…

UFSF RV/0100-F/08Begründung von Wiederaufnahmebescheiden und § 299 BAO - Bescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2008

…effizienten Rechtsschutz des Abgabepflichtigen von grundlegender Bedeutung. Der Abgabepflichtige soll nicht rätseln müssen, warum ihm eine Abgabe vorgeschrieben wird (vgl. Ritz3, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Tz 10 zu § 93 BAO). Wie jeder andere Bescheid bedarf auch der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid einer Begründung. Die Begründung des Wiederaufnahmebescheides…

UFSW RV/3563-W/09Aufhebungsbescheid gem. § 299 BAO - Gesetzestext allein keine ausreichende Begründung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2011

…des Abgabepflichtigen auswirkt. Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen und erfordern eine Abwägung der ermessensrelevanten Umstände (vgl. § 20 BAO). Diese Abwägung ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit. a BAO in der Begründung des Aufhebungsbescheides…

UFSW RV/1760-W/10Zulässigkeit einer Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2011

…ist für einen effizienten Rechtsschutz des Abgabepflichtigen von grundlegender Bedeutung. Der Abgabepflichtige soll nicht rätseln müssen, warum ihm eine Abgabe vorgeschrieben wird (vgl. Ritz, BAO³, § 93 Rz 10). Als Begründung für eine Aufhebung ist auch ein bloßer Verweis auf die Begründung eines anderen Bescheides ausreichend…

UFSW RV/1622-W/10Aufhebung gem. § 299 BAO - Begründungsmangel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2011

…des Abgabepflichtigen auswirkt. Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen und erfordern eine Abwägung der ermessensrelevanten Umstände (vgl. § 20 BAO). Diese Abwägung ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit. a BAO in der Begründung des Aufhebungsbescheides…

UFSW RV/2849-W/081) Zulässigkeit einer Bescheidaufhebung 2) Unvollständige Entsprechung eines Mängelbehebungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.03.2009

…wegen oder auf Antrag erfolgt oder ob sich die Maßnahme zu Gunsten oder zu Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirkt. Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung und Anführung der ermessensrelevanten Umstände. Diese Abwägung ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit. a BAO in der Begründung des Aufhebungsbescheides darzustellen…

UFSW RV/3697-W/07Bewertung eines Kleingartenhauses auf fremdem Grund und Boden (Abweisung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2012

…Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirkt. Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen und erfordern eine Abwägung der ermessensrelevanten Umstände (§ 20 BAO). Diese Abwägung ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit. a BAO in der Begründung des Aufhebungsbescheides…

UFSI RV/0525-I/09Fehlende Gewissheit der Rechtswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…Abgabepflichtigen von grundlegender Bedeutung. Der Abgabepflichtige soll nicht rätseln müssen, warum ihm eine Abgabe vorgeschrieben wird (vgl. Ritz, BAO³, § 93 Rz 10). Die Begründung hat weiters die Gründe für die Ermessensübung eingehend darzustellen (vgl. VwGH 29.9.1993, 92/13/0102). Ein Begründungsmangel des Aufhebungsbescheides…

UFSI RV/0616-I/06Ermessen bei Aufhebungsbescheiden gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2007Teil 1/2

…oder auf Antrag erfolgt oder ob sich die Maßnahme zu Gunsten oder zu Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirkt. Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung und Anführung der ermessensrelevanten Umstände. Diese Abwägung ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit a BAO in der Begründung des Aufhebungsbescheides darzustellen (Ritz…