IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Karl Kittinger in der Beschwerdesache Fa. X-KG, Adresse1, vertreten durch N & N Steuerberatungsgesllschaft.m.b.H., Herdergasse 11, 8010 Graz über die Beschwerde vom 1. April 2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien…
…Voraussetzungen für das Vorliegen begünstigter Zweckeabgabenrechtlicher Begünstigungen 1.1.1 Allgemeines (§ 34 BAO) 1.1.1.1 Begünstigungsvoraussetzungen Rz 6: Die in verschiedenen Abgabengesetzen enthaltenen Befreiungen und sonstigen abgabenrechtlichen Begünstigungen bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (im fFolgenden als begünstigte Zwecke bezeichnet) stehen…
…seien. Dies sei dem zuständigen Referenten des Finanzamtes sowohl vom Gemeinschuldner als auch von dessen steuerlichen Vertreter mitgeteilt und nachgewiesen worden. In einem Ergänzungsersuchen forderte das Finanzamt daraufhin den Masseverwalter auf, das Vorliegen der Begünstigungsvoraussetzungen nachzuweisen und allfällige Werkverträge vorzulegen. Weiters wurden die Prüfungsschritte, wie…
(4) Die Träger und Personen, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, sind zur gegenseitigen Information und Zusammenarbeit verpflichtet, um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten. Die Träger beantworten gemäß dem Grundsatz der guten Verwaltungspraxis alle Anfragen binnen einer angemessenen Frist und übermitteln den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Erwin Huber, gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau am Inn betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…Details unglaubwürdig sind und nicht taugen, die Begünstigungsvoraussetzungen darzutun. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Begünstigungsvoraussetzungen nach Überzeugung des Senates gegeben bzw auf andere Art nachgewiesen worden sind. Spätestens im letzten Absatz der Stellungnahme vom 17.6.2008, vor allem mit dem zweitletzten Satz…
…nicht einzeln abgerechnet worden ist. Da weder ein entsprechender (schriftlicher) Arbeitsvertrag noch die schriftliche Spesenabrechnung vorgelegt wurden, fehlt der erforderliche Nachweis über das Vorliegen der Begünstigungsvoraussetzungen. Unter Bedachtnahme auf die dargestellte Rechtslage sind diese Pauschalien daher als steuerpflichtiger Lohn zu qualifizieren. Da der Bw auch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Mai 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse, vom 12.3.2015, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 2/20/21/22, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 23.2.2015, mit welchem der Antrag…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X. GmbH, Adr., vertreten durch Baldinger & Partner, Stb. u. WP, Ferrogasse 37, 1180 Wien, gegen die Bescheide des FA Bruck…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G & W Steuerberatungs GmbH, Bösendorferstraße 9, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28. Mai 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes Baden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G & W Steuerberatungs GmbH, Bösendorferstraße 9, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes Baden Mödling ) vom 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 10. September 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, BSc (WU), ***9*** ***10***, ***11***, Serbien, vormals ***3***, ***4***, vom 16.12.2020 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 2/20/21/22, nunmehr Finanzamt Österreich…
…Luftfahrtbetriebsstoffen auszuweisen, eine Aufgliederung nach einzelnen Luftfahrtunternehmen ist nicht erforderlich. 1.1.7. Nichtvorliegen der Begünstigungsvoraussetzungen / Bestimmungswidrige Verwendung Im Falle des Nichtvorliegens der Begünstigungsvoraussetzungen oder einer "bestimmungswidrigen" Verwendung tritt die Steuerbefreiung nicht ein. Der "ursprüngliche" Steuerschuldner (Steuer- oder Zolllagerinhaber) hat die entsprechenden Mengen gemäß § 21…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G&S Steuerberatungs GmbH, Uferstrasse 18, 5110 Oberndorf, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B C, zuvor Adresse_Österreich, nunmehr Adresse_Österreich_neu, vom 9.7.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, 1030 Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse, vom 2.12.2018, beim Finanzamt am 3.12.2018 eingelangt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 6…
Ein solcher Sachverhalt liegt gegenständlich nicht vor. Zum einen wird im Schreiben des damaligen Finanzministers/Finanzministeriums die Drittelbegünstigung des § 124b Z 53 dritter Satz EStG 1988 ausdrücklich nur für ausländische „Pensionsabfindungen“ in Aussicht gestellt. Wie obig dargelegt wurde, liegt im Falle eines von der beruflichen…
…Ballette, Chöre und Theater. Lediglich, die neue Sonderregelung mit Großbritannien (AÖF Nr. 307/1991) ist tatsächlich nur auf "Orchester" anwendbar, wobei die Begünstigungsvoraussetzungen der in Österreich gastierenden britischen Orchester aber in erster Linie vom britischen Inland Revenue, International Division, Somerset House, London WC2R 1 LB…