…Ort befindet. Gemäß § 37 Abs. 1 ZollR-DG ist es zur Gestellung ausreichend, dass Waren auf verkehrsübliche Weise befördert werden und das einschreitende Zollorgan von ihrem Vorhandensein ohne Schwierigkeit Kenntnis erlangen kann. Im Sinne des § 2 Abs. 1 leg.cit. gelten die Bestimmungen über das…
…bezeichneten Zollstelle oder einem anderen von diesen Behörden bezeichneten oder zugelassenen Ort zu befördern und dort zu gestellen. Zur Gestellung ist es nach § 37 ZollR-DG ausreichend, dass Waren auf verkehrsübliche Weise befördert werden und das einschreitende Zollorgan daher von ihrem Vorhandensein ohne Schwierigkeiten Kenntnis…
…Satz ZollR-DG ausreichend, dass Waren auf verkehrsübliche Weise befördert werden und das einschreitende Zollorgan daher von ihrem Vorhandensein ohne Schwierigkeiten Kenntnis erlangt kann. Bei den vom Bf anlässlich seiner Einreise mitgeführten Ikonen sowie Papyrusbildern handelte es sich um Waren kommerziellen Charakters, für die die…
… 37 erster Satz Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) ausreichend, dass Waren auf verkehrsübliche Weise befördert werden und das einschreitende Zollorgan daher von ihrem Vorhandensein ohne Schwierigkeiten Kenntnis erlangen kann. Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Pflicht der Gestellung auch für unredlich erworbene Waren gilt oder…
…Ort befindet. Gemäß § 37 Abs.1 ZollR-DG ist es zur Gestellung ausreichend, dass Waren auf verkehrsübliche Weise befördert werden und das einschreitende Zollorgan von ihrem Vorhandensein ohne Schwierigkeit Kenntnis erlangen kann. Im Sinne des § 2 Abs.1 leg.cit. gelten die Bestimmungen über das…
… 37 erster Satz ZollR-DG ausreichend, dass Waren auf verkehrsübliche Weise befördert werden und das einschreitende Zollorgan daher von ihrem Vorhandensein ohne Schwierigkeiten Kenntnis erlangt kann. Bei dem von der Bf anlässlich ihrer Einreise mitgeführten Musikinstrument handelte es sich um eine Ware kommerziellen Charakters…
…davor unbelastet von Eingangsabgaben und somit vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangt sind. Es entspricht der Lebenserfahrung eines vernünftigen Beteiligten, dass ausländische Zigaretten in großen Mengen nicht auf verkehrsübliche Weise, sodass das einschreitende Zollorgan von ihrem Vorhandensein ohne Schwierigkeiten Kenntnis erlangen kann, befördert werden…
… 37 ZollR-DG ist es zur Gestellung ausreichend, dass Waren auf verkehrsübliche Weise befördert werden und das einschreitende Zollorgan daher von ihrem Vorhandensein ohne Schwierigkeit Kenntnis erlangen kann. Mittels Gestellung wird der Zollbehörde mitgeteilt, dass sich eine eingeführte oder auszuführende Ware bei der Zollstelle oder…
…Ort befindet. Gemäß § 37 Abs. 1 ZollR-DG ist es zur Gestellung ausreichend, dass Waren auf verkehrsübliche Weise befördert werden und das einschreitende Zollorgan von ihrem Vorhandensein ohne Schwierigkeit Kenntnis erlangen kann. Im Sinne des § 2 Abs. 1 leg.cit. gelten die Bestimmungen über das…
…Zur Gestellung ist es gem. § 37 erster Satz ZollR-DG ausreichend, dass Waren auf verkehrsübliche Weise befördert werden und das einschreitende Zollorgan daher von ihrem Vorhandensein ohne Schwierigkeiten Kenntnis erlangt kann. Bei den vom Bf sowie von Frau G. R. anlässlich ihrer Einreisen mitgeführten…
…Art. 40 ZK und § 37 ZollR-DG) wird. Letzteres ist bespielsweise dann der Fall, wenn die Ware nicht auf verkehrsübliche Weise, zB. im mitgeführten Reisegepäck, befördert wird und das Zollorgan daher nicht ohne Schwierigkeiten von ihrem Vorhandensein Kenntnis erlangen konnte. Befindet sich somit die Ware…
…Wesensart so beschaffen, dass sie ausschließlich für die Beförderung (Zustellung/Abholung) von Silotransportcontainern mit mehr als 20 Fuß Länge geeignet seien. Die Container würden am jeweiligen Terminal, hauptsächlich Villach, mittels einer Hebevorrichtung (Kran, Stapler) auf den Anhänger passgenau verladen und mittels Punktbefestigungen arretiert. Eine andere…
…Wesensart so beschaffen, dass sie ausschließlich für die Beförderung (Zustellung/Abholung) von Silotransportcontainern mit mehr als 20 Fuß Länge geeignet seien. Die Container würden am jeweiligen Terminal, hauptsächlich Villach, mittels einer Hebevorrichtung (Kran, Stapler) auf den Anhänger passgenau verladen und mittels Punktbefestigungen arretiert. Eine andere…
…Die vorgelegte Genehmigung Nr. 000749/2014 sei für den Drittlandverkehr nur dann gültig gewesen, wenn der Niederlassungsstaat auf verkehrsüblichen Weg transitiert worden wäre. Dies sei nicht der Fall gewesen. Mit dem Grenzübertritt in ***5*** sei mangels Vorliegens einer für den durchgeführten Drittlandverkehr gültigen Güterbeförderungsbewilligung die…
… 2 Abs. 1 Z 40 KFG 1967 zu beurteilen. In dieser Bestimmung wird für den Vor- oder Nachlaufverkehr iRe kombinierten Verkehrs verlangt, dass die Güterbeförderung auf der Straße auf der "kürzesten verkehrsüblichen, transportwirtschaftlich zumutbaren und …. zulässigen Route" durchgeführt werde. Diese Verkehrsüblichkeit und transportwirtschaftliche Zumutbarkeit…
…Transportunternehmen mit Kühlfahrzeugen befördert werden. Dabei ist die Ausstellung von Geschäftsunterlagen zum Nachweis der Auftrags- und Transportverhältnisse verkehrsüblich. Es fehlen somit nicht nur die formell ordnungsgemäßen Nachweise der Beförderung, sondern die Bw. konnte auch nicht auf andere Weise den Beweis führen, dass sie oder der…
…dar, dass im Falle des abgabenbehördlichen Beharrens auf dem Abzug eines „verkehrsüblichen Privatanteils in der Höhe von 25%" die Legitimität des unterstellten „verkehrsüblichen Privatanteils" zu begründen wäre. Bisher hätte die belangte Behörde den Abzug eines 5%-Privatanteils anerkannt.Infolge der unveränderten Art der Berufsarbeit bestehe…
…wenn die Güterbeförderung auf der Straße auf der "kürzesten verkehrsüblichen, transportwirtschaftlich zumutbaren und ... zulässigen Route" durchgeführt werde. Die systematische Interpretation führe damit zum Ergebnis, dass es auf die Verkehrsüblichkeit und transportwirtschaftliche Zumutbarkeit ankomme. Darüber hinaus sei bei systematischer Interpretation gegenständlicher Bestimmung auch die Richtlinie 92…
4. Beförderung Art. 214 und 219 UZK, Art. 179 Abs. 1 UZK-DA, Art. 178 UZK-DA, Art. 267 UZK-IA Beförderungen der Waren der Endverwendung sind unter nachstehenden Bedingungen zulässig: In der Bewilligung (formell/vereinfacht) ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten…
…seinen Aufzeichnungen auf und wird von seiner Haftung befreit Verwendet der Übernehmer eine Standard-Zollanmeldung, teilt er dem Übergeber die MRN und den Zeitpunkt der Überführung in das anschließende Zollverfahren mit. Der Übergeber übernimmt diese Angaben in seine Aufzeichnungen. Im Falle der Beförderung zur Ausgangszollstelle…