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LStR 2002 Rz 131439.6 Vorzeitige Auflösung des Bausparvertrages (§ 108 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.6 Vorzeitige Auflösung des Bausparvertrages (§ 108 Abs. 6 EStG 1988) Rz 1314: Wird ein Bausparvertrag vorzeitig - vor Ablauf von 6 Jahren - aufgelöst oder werden die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung verwendet, ist die Prämie durch die Bausparkasse vom Steuerpflichtigen zurückzufordern. Allerdings hat die…

LStR 2002 Rz 130239.2.3 Auflösung des Bausparvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…des Bausparvertrages Rz 1302: Die steuerliche Bindungsfrist eines prämienbegünstigten Bausparvertrages beträgt 6 Jahre ab Vertragsabschluss. Im Jahr der Auflösung des Bausparvertrages (Rückzahlung des gesamten oder auch nur eines Teiles des Guthabens) besteht nur ein aliquoter Prämienanteil für volle Kalendermonate. Erfolgt die Auflösung des Bausparvertrages zB…

UFSW RV/1438-W/03Rückforderung der erstatteten Einkommensteuer (Lohnsteuer) bei vorzeitiger Rückzahlung eines Bausparvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2004

…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Das Finanzamt wurde am 2.7.1999 von der Bausparkasse dahingehend verständigt, dass der Bausparvertrag Nr.**.***.***.*-* vorzeitig zurückgezahlt wurde. Hierauf forderte das Finanzamt die Bw. am…

UFSI RV/0761-I/06Arbeitszimmer eines Vermittlers von Bausparverträgen und Finanzdienstleistungsassistenten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2008

…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist im Hauptberuf als Verkäufer in einem Autohaus nichtselbständig tätig. Daneben übt er das Gewerbe eines Vermittlers von Bausparverträgen und Finanzdienstleistungsassistenten aus. Bei Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für das Streitjahr 2005 zog der Berufungswerber unter anderem an seine Ehegattin…

BFG RV/5101190/2010Pfändung einer Forderung aus einem Bausparvertrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2015

…Bausparkasse als Drittschuldnerin der angefochtene Bescheid, mit dem gemäß § 65 AbgEO wegen Abgabenschulden samt Nebengebühren in Höhe von 80.000,00 Euro eine Forderung aus einem Bausparvertrag Nr: 2-14.545.495 lautend auf den Bf gepfändet wurde. An den Bf. erging gleichzeitig das Verfügungsverbot…

UFSW RV/0744-W/09Widmungsgemäße Verwendung von vorzeitig rückgezahlten Bausparverträgen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe a) Der Bw. bezieht ua. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der von ihm mit der X-Bausparkasse abgeschlossene Bausparvertrag Nr. Y (Vertragsbeginn: 29. Jänner 2003) wurde vom Bw. zum 31…

BFG RV/3100515/2015Rückforderung von Lohnsteuer nach § 108 EStG 1988 bei vorzeitiger Auflösung des Bausparvertrages ohne Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Auszahlungsbetrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.09.2022

…Am 13.06.2014 übermittelte der Bf. der belangten Behörde folgende von ihm unterfertigte und an die belangte Behörde gerichtete Bestätigung (datiert mit Juni 2014): "Ich bestätige, dass ich den Bausparvertrag ***Vertragsnummer*** meinem Sohn, ***Sohn***, für den Hausbau geliehen habe." Ein Aktenvermerk der belangten Behörde…

UFSI RV/0328-I/03Rückforderung erstatteter Einkommensteuer (Lohnsteuer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2004

…liege ein Schreiben der Bausparkasse vom 13. Jänner 2000 vor, in dem ausgeführt werde, dass die Ansprüche aus dem Bausparvertrag mit der Kontonummer 123 "als Sicherstellung" dienen. Es sei daher zu prüfen gewesen, ob eine widmungsgemäße Verwendung erfolgt sei. Da die Sicherstellung für einen Kredit…

UFSW RV/0743-W/09Widmungsgemäße Verwendung von vorzeitig rückgezahlten Bausparbeiträgen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe a) Die Bw. bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der von ihr mit der X-Bausparkasse abgeschlossene Bausparvertrag Nr. Y (Vertragsbeginn: 1. Oktober 2003) wurde von der Bw…

UFSW RV/1273-W/02Aufwendungen der privaten Lebensführung keine Werbungskosten; Verhängung einer Mutwillensstrafe bei wiederholter Geltendmachung von nichtabzugsfähigen Ausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2003

…Juli 1998 (mit der über die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 1995 abgesprochen wurde) zu verweisen. Auch die in der Berufung erstmals geltend gemachten Kontoführungskosten für Bausparverträge sind als Aufwendungen der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig. Was die als Werbungskosten beantragten Prämien für die Haushaltsversicherung betrifft…

LStR 2002 Rz 132039.10 Prämienstopp (§ 108 Abs. 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…10 EStG 1988) Rz 1320: Der Bausparvertrag kann nicht mehr Grundlage für eine Steuererstattung bilden, wenn das Guthaben aus dem Bausparvertrag ganz oder zum Teil zurückgezahlt wurde, die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung dienen, nach Ablauf von sechs Jahren seit Vertragsabschluss in einem folgenden…

LStR 2002 Rz 129339 BAUSPAREN (§ 108 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…108 EStG 1988) 39.1 Voraussetzungen (§ 108 Abs. 1 EStG 1988) 39.1.1 Begünstigter Personenkreis Rz 1293: Bausparer ist, wer mit der Bausparkasse einen Bausparvertrag abschließt. Voraussetzung für eine Bausparbegünstigung ist die unbeschränkte Steuerpflicht, nicht hingegen, dass der Bausparer in Österreich Einkommensteuer (Lohnsteuer) bezahlt…

LStR 2002 Rz 130439.2.4 Ermittlung der Prämie
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

39.2.4 Ermittlung der Prämie Rz 1304: Die Bausparprämie wird jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr (Prämienjahr) neu festgelegt. Berechnungsjahr ist jenes Jahr, in dem die Berechnung für das Folgejahr erfolgt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Es wird ein Durchschnitt der monatlichen Umlaufgewichteten Durchschnittsrenditen für…

UFSG RV/0139-G/03familienhafte Mitarbeit der Ehegattin bei dem als Versicherungsaußendienstmitarbeiter nichtselbstständig tätigen Berufungswerber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.03.2005

…umfasst Telefondienst, Kundengespräche entgegennehmen, Bausparverträge und Lebensversicherungen einschreiben, Unterlagen sortieren und stempeln sowie das Bedienen der Post. Die willkürliche Herbeiführung steuerlicher Folgen kann nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates durch einen Dienstzettel und die Anmeldung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bei der Gebietskrankenkasse nicht ausgeschlossen werden. Die sozialversicherungsrechtliche…

LStR 2002 Rz 129439.1.2 Art der Förderung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…weniger als 3 Prozentpunkte1,5% und nicht mehr als 4% (bis 31.3.2012 zwischen 3% und 8 Prozentpunkte%) betragen. Die Erstattung steht dem Steuerpflichtigen jeweils nur für einen Bausparvertrag zu. Beträgt die förderbare Beitragsleistung ein Mehrfaches von 1.0001.200 Euro ((Ehe-)Partner, Kinder)…

LStR 2002 Rz 131339.5 Überweisung der Prämien (§ 108 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

… 108 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1313: Die Erstattung der Bausparprämie erfolgt über Antrag der Bausparkasse, bei der der Steuerpflichtige den Bausparvertrag abgeschlossen hat. Der Antrag auf Erstattung ist beim Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe einzubringen. Die Prämie wird dem Bausparkonto des Bausparers gutgeschrieben. Für…

LStR 2002 Rz 1315–131639.7 Rückforderung zu Unrecht erstatteter Prämien (§ 108 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Maßnahmen der Pflege (§ 1 Abs. 5 Bausparkassengesetz) verwendet werden oder bei Übertragung des Bausparvertrages an den (Ehe-)Partner bei Aufteilung ehelicher Ersparnisse im Wege der Scheidung/Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder bei Tod des Steuerpflichtigen. oder für Maßnahmen der Bildung (§ 1 Abs. 4 Bausparkassengesetz) oder…

LStR 2002 Rz 131739.7.2 Tod des Steuerpflichtigen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.7.2 Tod des Steuerpflichtigen Rz 1317: Mit dem Todestag des Steuerpflichtigen (Antragsteller) verliert die Abgabenerklärung ihre Wirksamkeit. Somit ist eine prämienbegünstigte Weiterführung des Bausparvertrages nicht möglich. Änderungen (Senkung) der Bemessungsgrundlage für die Steuererstattung, welche durch den Tod einer mitberücksichtigten Person (Ehe)Partner, Kinder…

LStR 2002 Rz 1305–130639.3 Erstattung der Prämie (§ 108 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…dem Antrag auf Abschluss des Bausparvertrages bei der Bausparkasse zu stellen. Die Abgabenerklärung verbleibt bei der Bausparkasse. Eine spätere Abgabe der Abgabenerklärung ist nicht zulässig, da für den prämienbegünstigten Bausparvertrag die Abgabe der Erklärung Voraussetzung ist. Wird der Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages elektronisch gestellt…

LStR 2002 Rz 1307–131039.3.2 Abgabenerklärung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…EStG 1988, BGBl. II Nr. 296/2005): Bezeichnung der Bausparkasse, Nummer des Bausparvertrages, Name des Abgabepflichtigen, Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (wurde keine VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen), Adresse des Abgabepflichtigen, Name des (Ehe)Partners, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde, Sozialversicherungsnummer des (Ehe)Partners, wenn…