Findok · Richtlinien
LStR 2002 Rz 1320
39.10 Prämienstopp (§ 108 Abs. 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinie2025-0.951.634gilt ab 16.12.2005
Inhaltsverzeichnis der LStR 2002
Wortlaut laut Findok
39.10 Prämienstopp (§ 108 Abs. 10 EStG 1988)
Rz 1320:
Der Bausparvertrag kann nicht mehr Grundlage für eine Steuererstattung bilden, wenn
das Guthaben aus dem Bausparvertrag ganz oder zum Teil zurückgezahlt wurde,
die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung dienen,
nach Ablauf von sechs Jahren seit Vertragsabschluss in einem folgenden Kalenderjahr keine Steuer mehr zu erstatten war.
Normen und Schlagworte
- § 108 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.951.634
- GZ der Erstfassung
- 07 2501/4-IV/7/01
- Stammnummer
- 19974
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 26)
- Gültig
- 16.12.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF