…wurden vorgelegt). Nach der Scheidung sei die finanzielle Situation des Berufungswerbers sehr angespannt gewesen. Aus dem vom Berufungswerber und der Wohnbaugesellschaft am 29. Juli 1985 abgeschlossenen Bauorganisationsvertrag geht hervor, dass das Grundstück xy parzelliert wurde und auf den Bauparzellen Reihenhäuser errichtet werden. Die Baubewilligungen wurden…
…zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens der Grundstückskäufer zu verneinen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher nicht mehr zulässig. Die Berufungswerber erklären sich mit einer derart restriktiven Auslegung von Bestimmungen im Zusammenhang mit einem Gesetz, das später…
…um die Behörde in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens der Grundstückskäuferin zu verneinen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher nicht mehr zulässig. Die Berufungswerberin erkläre sich mit einer derart restriktiven Auslegung von Bestimmungen im…
…dem der Abgabenbehörde im Zuge dieser Ermittlungen vorgelegten, vom Berufungswerber und der G. am 6. Dezember 1985 abgeschlossenen Bauorganisationsvertrag geht hervor, dass das Grundstück xxx parzelliert wurde und auf den Bauparzellen Reihenhäuser errichtet werden. Die Baubewilligungen wurden rechtskräftig erteilt. Im Punkt "Zweitens" dieses Vertrages erteilte…
…worden. Auf die Gesamtkonstruktion habe der Berufungswerber wenig Einfluss genommen und sei für die Errichtung des erweiterten Rohbaues ein Fixpreis vereinbart worden. Aus dem der Abgabenbehörde im Zuge der Ermittlungen vorgelegten - vom Berufungswerber und der G. abgeschlossenen Bauorganisationsvertrag vom 24. September 1985 geht hervor, dass…
…um die Behörde in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens des Grundstückskäufers zu verneinen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher zu Unrecht erfolgt. Der Berufungswerber erkläre sich mit einer derart restriktiven Auslegung von Bestimmungen im…
…Büro für die Werkstätte, sowie im Dachgeschoß eine Werkstätte mit einer Nutzfläche von 31,08 m² errichtet worden. Zwischen dem Berufungswerber und der Gesellschaft fdW wurde am 9. Mai 1986 ein Bauorganisationsvertrag abgeschlossen. Dem Punkt "Erstens" dieses Vertrages ist zu entnehmen, dass das Grundstück xy…
…Büro für die Werkstätte, sowie im Dachgeschoß eine Werkstätte mit einer Nutzfläche von 31,08 m² errichtet worden. Zwischen der Berufungswerberin und der Gesellschaft FdW wurde am 9. Mai 1986 ein Bauorganisationsvertrag abgeschlossen. Dem Punkt "Erstens" dieses Vertrages ist zu entnehmen, dass das Grundstück y…
…2,200.000,00 beziffert. Zwischen dem Berufungswerber und der Wohnbaugesellschaft wurde am 26. August 1985 ein Bauorganisationsvertrag abgeschlossen. Dem Punkt "Erstens" dieses Vertrages ist zu entnehmen, dass das Grundstück 609/2 KG y parzelliert wurde und dass auf den geschaffenen Bauparzellen Reihenhäuser errichtet werden…
…Verjährung geltend gemacht, da die Berufungswerber bereits zum Zeitpunkt des Grundkaufes auf die Baupläne hingewiesen hätten. Der Bauorganisationsvertrag sei nicht anzeigepflichtig gewesen und weise das errichtete Haus lediglich eine Wohnnutzfläche von 129,93 m² auf. Die Berufungswerber hätten wesentlich an der Planung, Ausführung und Gestaltung…
…Verjährung geltend gemacht, da die Berufungswerber bereits zum Zeitpunkt des Grundkaufes auf die Baupläne hingewiesen hätten. Der Bauorganisationsvertrag sei nicht anzeigepflichtig gewesen und weise das errichtete Haus lediglich eine Wohnnutzfläche von 129,93 m² auf. Die Berufungswerber hätten wesentlich an der Planung, Ausführung und Gestaltung…
…hätten ausgereicht, um die Behörde in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens des Grundstückskäufers zu verneinen. Auf die vom Berufungswerber erstattete Selbstanzeige wurde verwiesen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher zu Unrecht erfolgt. Der Berufungswerber…
…Der dem Finanzamt im Zuge des Ermittlungsverfahrens bekannt gewordene Bauorganisationsvertrag könne daher keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher nicht mehr zulässig gewesen. Der Berufungswerber erklärt sich mit einer derart restriktiven Auslegung von Bestimmungen im Zusammenhang mit einem später vom…
…bereits erwirkt worden sei. Diese Tatsachen hätten ausgereicht, um die Behörde in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens der Grundstückskäufer zu verneinen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher zu Unrecht erfolgt. Die Berufungswerberin erkläre sich…
…bereits erwirkt worden sei. Diese Tatsachen hätten ausgereicht, um die Behörde in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens der Grundstückskäufer zu verneinen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher zu Unrecht erfolgt. Der Berufungswerber erkläre sich…
…in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens der Grundstückskäufer zu verneinen. Der dem Finanzamt im Zuge des Ermittlungsverfahrens bekannt gewordene Bauorganisationsvertrag könne daher keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher nicht mehr zulässig gewesen. Die Berufungswerberin erklärt sich mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. Februar 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Nibelungenstraße 19, 6845 Hohenems über die Beschwerde vom 2. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***** in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch PKF Corti & Partner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Neubaugasse 55 /1, 8020 Graz, vertreten durch Dr. Kotschnigg Michael Wirtschaftstreuhänder / Steuerberater, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…