19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
21.9 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - Entsendungen Rz 1177c: Mit BGBl. I Nr. 104/2005 vom 19.8.2005 wurde das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) geändert. Die Bestimmungen betreffend Urlaub sind für die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die von einem Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich…
…die ich auch tatsächlich im Urlaub war. An Urlaubstagen werde ich nicht von meinem Arbeitgeber bezahlt. Bei Bauarbeitern ist das nun einmal so geregelt – warum soll ich dafür bestraft werden? Ich habe Ihnen alle Eingänge für das Jahr 2011 und 2012 von meiner Bank beigelegt…
…dieser an, dass er Bezüge von einem Arbeitgeber bezogen habe. Das Finanzamt erließ den Bescheid und brachte neben den Bezügen von der Firma X-GmbH noch Bezüge aus der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) in der Höhe von 1.134,45 Euro zum Ansatz. Der…
Übernimmt ein schweizerisches Bauunternehmen als Subauftragnehmer einen Bauauftrag an einer inländischen Baustelle ohne dort eine Betriebstätte zu begründen und sind dessen in der Schweiz ansässige Bauarbeiter nicht länger als 183 Tage im Sinn von Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich tätig, verpflichtet Artikel…
…berücksichtigen: Die BAK (Bauarbeiterkasse) ist eine italienische Körperschaft, die von Kollektivverträgen des Baugewerbes vorgesehen ist. Die Aufgabe der Bauarbeiterkasse besteht darin, den Arbeitern, die bei im Baugewerbe tätigen Unternehmen des Industrie- oder Handwerkbereichs beschäftigt sind, bestimmte zusätzliche Leistungen zu sichern. Jedem Bauarbeiter wird auf Basis…
Werden österreichische Unternehmen auf Großbaustellen in Tschechien, der Slowakei, in Polen und in der Ukraine im Baunebengewerbe tätig und überschreiten sie die in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit diesen Staaten vorgesehenen Baustellenfristen, sodass für diese Unternehmen "DBA-Betriebstätten" in diesen Staaten entstehen, dann sind die diesen…
…zu entnehmen. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) erzielte im Streitjahr 2018 als Bauarbeiter Einkünfte in Österreich. In seiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018 machte der Bf. den Kinderfreibetrag…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang/Verwaltungsgeschehen: 1- Der Beschwerdeführer erzielt als Bauarbeiter seit 2006 Einkünfte in Österreich. Ab dem Jahr 2013 machte er Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend. In den Arbeitnehmerveranlagungen der Jahre 2013 bis 2016 wurden 3.672…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 1. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber begehrte in seiner handschriftlichen Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2010, welche…
…26. Mai 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für den Zeitraum 2002 bis 2005 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der 1947 geborene Berufungswerber (=Bw.) ist seit Mitte des Jahres 2001 (nach längerer Abwesenheit wiederum) in Österreich als Bauarbeiter tätig…
…gesehen hat der vom Berufungswerber besuchte Sprachkurs nur dem Auffrischen bereits in der Schule erworbener Kenntnisse gedient. Dass er sich damit, wie es der Berufungswerber darstellt, auf der Baustelle mit den anderen Bauarbeitern, deren Muttersprache nicht deutsch ist, besser verständigen kann, ist nur darauf zurückzuführen…
…Kosten in Höhe von 9.606,00 S für Rechtsberatung geltend gemacht. Für die Standorte Windpassing und Bühlerweg werden im Zuge der Erbauung angefallene Kosten für Jause und Getränke für Bauarbeiter geltend gemacht. In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für das Jahr 1995 im Hinblick auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache Bf, [Adresse], vertreten durch Karall & Partner Steuerberatungs GmbH, Hauptplatz 10, 2620 Neunkirchen, über die Beschwerde vom 10.02.2009 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Neunkirchen Wiener Neustadt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr., gegen die Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2006 bis 2009 des FA vom 23.02.2011, zu Recht erkannt: 1.) Die Beschwerde gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre…
Die baulichen Aktivitäten des Bf. bzw. auch von MitarbA zur Anbringung eines Vollwärmeschutzes wurde einerseits durch Mundpropaganda weitergetragen. Entschlossen sich Bauherrn zur Dämmung, erhielten sie von Bekannten die Telefonnummer des Bf. um Kontakt aufnehmen zu können (vgl. beispielsweise Aussage Bauherr2 laut Niederschrift vom 13.02…
…19). Entscheidungsgründe Strittig ist - als Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung -, ob Herr XY (in der Folge: Arbeiter), der für die Berufungswerberin (in der Folge: Bw.) Bauarbeiten (Innenausbau [Aufstellen/Verspachteln von Gipskartonwänden]) durchgeführt hat, diese Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses (§ 47 EStG 1988) ausgeübt hat. Das Finanzamt hat…
…neben dem deutschen Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld, deutsche Knappschaftsrente, Arbeitslosengeld, Wintergeld, in Österreich die von Sozialversicherungsträgern getragene, bzw. dem Bauunternehmer rückerstattete Entgeltfortzahlungen sowie die Leistungen aus der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (vgl. dazu: Bendlinger/Kanduth-Kristen/ Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, Kap. XIII, Rz. 705, ebenso Schuch/Fürnsinn…
…gegeben sein müsse - das sei die Bw. als Gemeinde R.. Tatsache sei, dass das Merkmal "Aufnahme und Betreuung der Bauarbeiter" bei einer Betrachtung des Gesamtbildes des Unternehmens der P1-GmbH ein so geringes Ausmaß einnehme, dass es in Wahrheit vernachlässigbar sei. Wer kaum da sei…
…seien jedoch sicherlich "Jugos" dabei gewesen. Er glaube nicht, dass es nur Ausländer gewesen seien. Ob es sich bei den Arbeitssuchenden vornehmlich um Bauarbeiter/Schweißer oder auch um Angestellte mit höheren bzw. anderwertigen beruflichen Qualifikationen gehandelt habe, könne G.K. wirklich nicht sagen. Das Wohnhaus…