…ist. § 21 ErbStG lautet: " Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen…
…der Erblasser habe keine Kinder gehabt, weshalb sie als Nichte ihn in seinen letzten Lebensjahren betreut habe. Für die geleisteten Dienste habe sie keinen Barlohn erhalten und ersuche sie daher gemäß § 21 ErbStG bei der Bemessung der ErbSt folgenden Betrag in Abzug zu bringen: Lt…
…ist. § 21 Erbschaftssteuergesetz lautet: "Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen…
Erblasser kein Barlohn an Frau B. geleistet wurde. Diese Behauptung ist insofern glaubhaft, da zwischen Lebensgefährten derartige Leistungen üblicherweise nicht abgegolten werden. Naturalleistungen wie Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und übliche Gelegenheitsgeschenke stehen dem Anspruch auf Ausscheidung iSd. § 21 ErbStG nicht entgegen (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001…
…12/2001 und 04/2003 - 10/2004 für insgesamt 31 Monate seinen Beruf aufgegeben hatte, um sich vollständig der Pflege der Großmutter zu widmen und dass er dafür keinen Barlohn erhalten habe. Er macht aus diesem Titel daher € 31.500,- geltend (für Dienste die…
…4 legt demonstrativ fest, was insbesondere vom Erwerb abzuziehen ist. Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird gemäß § 21 ErbStG auf Antrag ein der Arbeit…
… 21 ErbStG sehe vor, dass, sofern der Erwerber im Haushalt oder im Betrieb des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet habe und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat, ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen werde. Die Gesetzesstelle mache dies nicht…
…der Erblasserin vorliegen sollte, iSd. § 21 ErbStG den Abzug eines angemessenen Betrages vom Anfall, auf Grund der von ihm im Haushalt der Erblasserin ohne Barlohn geleisteten Dienste. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass am freien Markt alleine für eine reine, an Werktagen geleistete, Tag- und Nachtsitzwache…
…Arbeit- und Dienstzeit angemessenen Betrag vom Anfall abgezogen werden, wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betrieb des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Dienste, die früher als 3 Jahre vor dem Tod des…
…Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) lautet: "Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen…
…dass der Erblasser Pflegegeld bezogen hat, weist nicht darauf hin, dass Frau B. einen Barlohn erhalten hat. Zwar ist der Zweck dieser Transferleistung, dass diese für den Pflegebedarf aufgewendet wird, dennoch kann die Behauptung der Berufungswerberin nicht von der Hand gewiesen werden, dass der Erblasser…
…Ausschüttung darstellt, ist zunächst die Gesamtentlohnung des Geschäftsführers betragsmäßig festzustellen. Dazu ist dem Barlohn des Geschäftsführers der Wert der Überlassung der Wohnungsnutzung hinzuzurechnen, wobei eine Wohnungsnutzung mit dem Marktpreis und nicht mit dem aus der Sachbezugswerte-Verordnung für Dienstnehmer abzuleitenden Sachbezug anzusetzen ist. Die Gesamtentlohnung…
…dass unter Berücksichtigung des Barlohns und eines fremdüblichen Mietentgelts iHv 900 Euro der Vorteil aus der Nutzung der Räumlichkeiten als Dienstwohnung für den Geschäftsführer zu keiner unangemessenen Gesamtentlohnung geführt hat. Der anlässlich der Außenprüfung angesetzte Privatanteil für den PKW im Ausmaß von 20% wurde lediglich…
…Gemäß § 78 Abs. 4 EStG habe der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Deckung der Lohnsteuer erforderlichen Betrag, soweit er nicht Barlohn sei, zu bezahlen. Mit Berufungsentscheidung vom 11.06.2012. der UFS die verfahrensgegenständlichen Bescheide auf und verwies die Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz zurück…
…Fahrten nicht überwachen. Aus den seitens des Arbeitgebers mitvorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass der Bf einen sogenannten "Wagen" (gegen Gehaltsverzicht bzw. laut Angabe in der Liste gegen "Barlohn") am 2.5.2013 übergeben bekommen hätte. In der Gehaltsumwandlungserklärung des Bf erklärt dieser u.a. unwiderruflich…
…Vorteils zurückzubehalten und davon die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers zu zahlen. Aufgrund der Tatsache, dass gegenständliche Versicherungspolizze zur Gänze aus geldwerten Vorteilen bestand und auch weitere Barlöhne nicht bezahlt wurden, sei es nicht möglich gewesen, die anfallende Lohnsteuer zurückzubehalten und an das Finanzamt abzuführen…
…der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Die Berufungswerberin hat in der Berufung für geleistete Dienste den Abzug eines Geldbetrages geltend gemacht, ohne diesbezüglich konkrete Ausführungen zu…
…der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Die Berufungswerberin hat in der Berufung für geleistete Dienste den Abzug eines Geldbetrages geltend gemacht, ohne diesbezüglich konkrete Ausführungen zu…
…und Pflegeleistungen könnten nur im Rahmen des § 21 ErbStG abgezogen werden. Der Erwerber müsse im Haushalt des Erwerbers ohne Barlohn Dienste geleistet haben und dadurch eine fremde Arbeitskraft haben. Die vom Berufungswerber erbrachten Leistungen würden keine Dienstleistungen im Sinne des § 21 ErbStG darstellen. In dem…
…und Pflegeleistungen könnten nur im Rahmen des § 21 ErbStG abgezogen werden. Der Erwerber müsse im Haushalt des Erwerbers ohne Barlohn Dienste geleistet haben und dadurch eine fremde Arbeitskraft haben. Die vom Berufungswerber erbrachten Leistungen würden keine Dienstleistungen im Sinne des § 21 ErbStG darstellen. In dem…