…ist nach den Grundsätzen des Authorized OECD Approach ("AOA") zu beurteilen, ob die Anteile an der Komplementär GmbH der (Personengesellschafts-)Betriebsstätte zuzurechnen sind oder nicht. Im Anwendungsbereich des DBA Deutschland ist der AOA insoweit anzuwenden, als dies dem (nicht dem OECD-MA 2010 nachgebildeten) Art…
…14-110, sowie Abs. 3 des OECD-Kommentars zu Art. 14 OECD-MA idF vor dem Update 2000). Daher findet nach Ansicht des BMF auch der "authorized OECD approach" (AOA) in dem Umfang, in dem er für die Betriebstättengewinnzuordnung als maßgeblich erklärt worden ist, auf…
…Das BM für Finanzen hat sich demnach der schweizerischen Auffassung angeschlossen, dass der "AOA" (Authorized OECD Approach) nicht als rechtsverbindliche Grundlage für eine Änderung einer bisher gegenteilig geübten Verwaltungspraxis herangezogen werden soll. Hierzu hätte es daher einer auf Verordnungsstufe stehenden Durchführungsregelung bedurft. Durch dieses Verständigungsverfahren…
…Z 7.13 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Die Ausmessung dieser Haftungsprovision hat nach Fremdüblichkeitskriterien zu erfolgen; es sind keine Bedenken erkennbar, sich hierbei an den für Bankbürgschaften üblichen Sätzen einer Avalprovision zu orientieren. Der von der OECD am 21.12.2006 veröffentlichte "Authorized OECD Approach (AOA)" spricht…
…dar. 2.3. Betriebstätte der slowakischen k.s. Wirtschaftsgüter können nach dem OECD Authorized Approach (AOA) grundsätzlich einer Betriebstätte als deren wirtschaftlichem Eigentümer zugeordnet werden (vgl VPR 2010, Rz 189f; AOA 1/107; AOA 1/101). Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einer Betriebstätte in der…
…7 OECD-MA durch den authorized OECD-approach (AOA) führen im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis: Nach den AOA ist es für die Zurechnung von Vermögenswerten zu einer Betriebsstätte erforderlich, dass die Beteiligung eine tatsächlich-funktionale Bedeutung für die Personengesellschaft hat (AOA I/125…
… 24 BAO entsprechend dem wirtschaftlichen Eigentum zuzurechnen. Sowohl herrschende Lehre als auch der Authorized OECD Approach (AOA), die Verrechnungspreisrichtlinien (VPR) und die EAS des BMF räumen dem wirtschaftlichen Eigentum bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern eine entscheidende Bedeutung ein. Der BFH verlange für die Übertragung des…
…2006/13/0116). Rz 280: Unter der Bezeichnung "AOA" (Authorized OECD Approach) hat die OECD Leitlinien für die Gewinnzuordnung an Betriebsstätten veröffentlicht (siehe die Berichte der OECD unter dem Titel "Attribution of Profits to Permanent Establishments" aus 2008 und 2010 sowie die "Additional Guidance on…
Das Schlussprotokoll zu Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens sieht in Abweichung vom AOA (Authorized OECD Approach, siehe EAS 3010) das Einverständnis beider Vertragsstaaten vor, "dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebstätte eines anderen verbundenen Unternehmens behandelt wird, wenn die jeweiligen - ohne…
…des E-Werkes zukommen. Hierbei werden auch die weiterführenden Erläuterungen im OECD-Kommentar zu Artikel 7 und in dem darin rezipierten OECD-Bericht "Report on the Attribution of Profits to Permanent Establishments" ("AOA", Authorized OECD Approach) zu beachten sein. Sollte sich herausstellen, dass das gesamte…
…wird seit Veröffentlichung des "AOA" ("Authorized OECD Approach"; siehe den am 21. 12. 2006 veröffentlichten "OECD Report on the Attribution of Profits to Permanent Establishments") in dieser Form gegenüber ausländischen Staaten vermutlich nicht mehr durchsetzbar sein. Denn nach dem AOA ist für die Zuordnung von…
…slowakischen/bulgarischen Personengesellschaftsbetriebstätten eingehen und daher diesen Betriebstätten zuzurechnen sind. Nach international akkordierten Prinzipien ("AOA"; Authorized OECD Approach; Report on the Attribution of Profits to Permanent Establishments; siehe OECD-Homepage: www.oecd.org ->"by department" -> Centre for Tax Policy and Administration) gilt der…
…Österreich erzielten Betriebstättengewinne, sonach auch hinsichtlich der darin enthaltenen Gewinnausschüttung, von der deutschen Besteuerung freizustellen (in diesem Sinn EAS 2807). Auf der Grundlage des "AOA" (Authorized OECD Approach: siehe den von der OECD am 21. Dezember 2006 veröffentlichen Bericht "Attribution of Profits to Permanent Establishments…
…Wege eines Verständigungsverfahrens - eine übereinstimmende Abkommensauslegung gefunden werden. Die Frage der Wirtschaftsgutzurechnung zu Betriebstätten ist seit Veröffentlichung des OECD Reports on the Attribution of Profits to Permanent Establishments (AOA, Authorized OECD Approach) zu einer Frage geworden, die vorrangig auf der Grundlage dieses Reports und damit…
…eines Unternehmens die Gewinnaufteilung ebenfalls nach Fremdverhaltensgesichtspunkten zu erfolgen hat. Hierbei sind die Grundsätze des "Authorized OECD Approach", sofern diese vom Wortlaut des OECD-MA idF vor 2010 gedeckt sind, ("AOA light") zu beachten (Rz 280). Nach diesen Grundsätzen soll im grenzüberschreitenden Verhältnis jede Betriebsstätte…
…ihre Gesetze korrespondierend auszulegen, zumal der im gegebenen Zusammenhang geltende AOA (Authorized OECD Approach, siehe EAS 3010) und der diesem inhärente "separate entity approach" nach dem Ansatz von Marktpreisen wie bei Erwerb von unabhängigen Dritten verlangt. Es liegen daher aus dieser Sicht bei einem bloß…
…der Betriebsstätte in Österreich zuzurechnen. In einem zweiten Schritt sei ein Verrechnungspreis für die Leistungsvergütung zwischen "Stammhaus" und "Betriebsstätte" zu bestimmen. Mangels Akzeptanz der uneingeschränkten Selbständigkeitsfiktion der AOA (Authorized OECD Approach), könne zwar zwischen der "Betriebsstätte" und dem "Stammhaus" keine fiktive Vereinbarung mit Gewinnaufschlag geschlossen…
…sind, ist als nächster Schritt zu ermitteln, welches freie Kapital ("free capital") der Betriebsstätte zuzuführen ist, um die Wirtschaftsgüter und die übernommenen Risiken abzudecken (OECD-MK Art. 7 Z 45 idF vor 2010, AOA Report 2008 Z I/141). Freies Kapital, auch Dotationskapital genannt, ist…
…nicht gedeckt. Dies deshalb, weil hierdurch keine dem Art. 7 OECD-MA entsprechende fremdverhaltenskonforme Gewinnabgrenzung erzielt werden kann. Denn ein Unternehmer, der die Funktion eines Generalunternehmers innehat und der ein fremdes unabhängiges Unternehmen im ausländischen Staat mit der nach seinen Instruktionen vorzunehmenden Bauüberwachung beauftragt, wird…
…Teil: Multinationale Konzernstrukturen 1.1. Rechtsgrundlagen der Einkünfteabgrenzung 1.1.1. Der OECD-Fremdvergleichsgrundsatz Rz 1: Verrechnungspreise dienen der Herbeiführung einer sachlich gerechtfertigten Ergebnisaufteilung im Falle von Wirtschaftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen. Werden grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen unterhalten, müssen diese für steuerliche Belange so gestaltet…