Findok · Erlässe & Informationen
BMF-010221/1291-IV/4/2008
Schweizer Finanzierungsbetriebstätten
geltende FassungErlassBMF-010221/1291-IV/4/2008vom 14.05.2008
Wortlaut laut Findok
In der
Frage der Gewinnabgrenzung bei schweizerischen Finanzierungsbetriebstätten
ist gemäß Artikel 25 des österreichisch-schweizerischen
Doppelbesteuerungsabkommens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein
Verständigungsverfahren durchgeführt worden. Das BM für Finanzen
hat sich demnach der schweizerischen Auffassung angeschlossen, dass der "AOA"
(Authorized OECD Approach) nicht als rechtsverbindliche Grundlage für eine
Änderung einer bisher gegenteilig geübten Verwaltungspraxis
herangezogen werden soll. Hierzu hätte es daher einer auf Verordnungsstufe
stehenden Durchführungsregelung bedurft.
Durch dieses
Verständigungsverfahren sind die Aussagen der EAS 2891 insoweit
überholt, als sie sich auf die Anwendung des AOA beziehen. Desgleichen ist
der Erlass vom 21. Dezember 2007, BMF-010221/2197-IV/4/2007, der die Anwendung
des AOA auf die schweizerischen Betriebstätten auf Zeiträume ab 2008
eingeschränkt hat, gegenstandslos.
Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2008
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1291-IV/4/2008
- Stammnummer
- 34659
- Gültig
- 14.05.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF