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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010221/1291-IV/4/2008

Schweizer Finanzierungsbetriebstätten

geltende FassungErlassBMF-010221/1291-IV/4/2008vom 14.05.2008

Wortlaut laut Findok

In der Frage der Gewinnabgrenzung bei schweizerischen Finanzierungsbetriebstätten ist gemäß Artikel 25 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein Verständigungsverfahren durchgeführt worden. Das BM für Finanzen hat sich demnach der schweizerischen Auffassung angeschlossen, dass der "AOA" (Authorized OECD Approach) nicht als rechtsverbindliche Grundlage für eine Änderung einer bisher gegenteilig geübten Verwaltungspraxis herangezogen werden soll. Hierzu hätte es daher einer auf Verordnungsstufe stehenden Durchführungsregelung bedurft. Durch dieses Verständigungsverfahren sind die Aussagen der EAS 2891 insoweit überholt, als sie sich auf die Anwendung des AOA beziehen. Desgleichen ist der Erlass vom 21. Dezember 2007, BMF-010221/2197-IV/4/2007, der die Anwendung des AOA auf die schweizerischen Betriebstätten auf Zeiträume ab 2008 eingeschränkt hat, gegenstandslos.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2008  

Normen und Schlagworte

FinanzierungsbetriebstätteSchweizBetriebstätteZinsenAuthorized OECD Approach (AOA)

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
BMF-010221/1291-IV/4/2008
Stammnummer
34659
Gültig
14.05.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF