…auch zu prüfenden steuerlichen Auswirkungen bei den Beteiligten sind gegenständlich in der Verringerung des Potenzials an weiter vortragsfähigen Verlusten (nach dem 31.12.1991 insgesamt ATS 21,851.465,00) zu erblicken: Dieses Potenzial verringert sich gegenüber dem im Erstbescheid verbliebenen Potenzial von ATS 12…
…633.252,94 | € € 3.098.279,32 II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Hinweis Dieses Erkenntnis hat Wirkung gegenüber allen ehemals Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (…
…Juli 2011 wesentliche Vertragsinhalte betreffend den nach der Ausübung der Kaufoption abzuschließenden Aktienkaufvertrag ("Silent Partner Share Purchase Agreement") festgestanden seien, nichts. Vielmehr sei dies als Notwendigkeit zu sehen, da die am Optionsgeschäft beteiligten Parteien Klarheit über die Bedingungen des bei Ausübung der Option abzuschließenden Hauptvertrages…
…sowie aus den abgabenbehördlichen Feststellungen, die im Rahmen der bei der Geschäftsinhaberin durchgeführten Prüfung getroffen wurden. Beilage: 1 Liste der ehemaligen "Treugeber" (4-seitig) Graz, am 24. März 2010 Ergeht an sämtliche ehemals an der "S-AG und atypisch stille Gesellschaft" (StNr. XY) beteiligten Mitunternehmer…
…12*** ***10*** ***7*** ***13*** | | | 11.812,76 II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Hinweis Dieses Erkenntnis hat Wirkung gegenüber allen ehemals Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (…
…abgabenrechtlichen Interesses nicht zu gestatten. Aktenteil Nr 15 in den dem Bf die Einsichtnahme für das Kalenderjahr 2006 nicht gewährt wurde: "12.11.2019 - Aktenvermerk über eine Anfrage des FA D wegen eines bei ihnen veranlagten Beteiligten an der KG". Die Abgabenbehörde hat bezüglich dieses…
…zurück mit der Begründung, den erlassenen Feststellungsbescheiden komme aufgrund fehlerhafter Bescheidadressierung keine Bescheidqualität zu. Am 15.12.2017 wurden neuerlich Feststellungsbescheide betreffend die ehemals Beteiligten der ***10*** AG & atypisch Stille ausgefertigt. Die Höhe der Ergebniszuweisungen entsprach den Erledigungen vom Juli 2013, die als Nichtbescheide qualifiziert…
…zugeflossen sind. Der Wiederaufnahmsbescheid ist somit an die ehemals Beteiligten (nämlich jene, die im Feststellungsbescheid genannt sind) zu richten. Der neue Sachbescheid (einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte) hat im Spruch auch den "Vergessenen" zu nennen. Für den seinerzeit "vergessenen Gesellschafter" ergibt sich keine Bindungswirkung…
…am 12. Juni 2019 (zu StNr xyz) Beschlüsse des Bundesfinanzgerichts zu den Gz. RV/2100997/2018, RV/2101002/2018 und RV/2100966/2018. Da die genannten Feststellungsbescheide gemäß § 191 Abs. 2 BAO an die ehemals beteiligten Gesellschafter zu richten gewesen wären, denen die gemeinschaftlichen Einkünfte…
…und die Begründung um den Wiederaufnahmetatbestand des § 303 Abs.4 BAO erweitert. Der gleichzeitig mit den intendierten Bescheiden vom 20. Dezember 2005 übermittelte Betriebsprüfungsbericht nennt als Abgabepflichtigen neben der Rechtsnachfolge-GmbH die an der erloschenen KEG ehemals beteiligten, natürlichen Personen. Bei der in den "Bescheiden"…
…a. mit Ausführungen zur Historie der beiden Objekte als ehemals landwirtschaftlicher Betrieb, der sowohl nach dem Grundbuchsstand als auch bewertungsrechtlich eine Einheit gebildet hatte. Erst der zeitlich versetzte Erwerb der beiden Gebäude durch die Bw. habe den Eindruck von zwei getrennten Objekten entstehen lassen. Mit…
…Ausmaß von 50 % auf die beiden ehemaligen Gesellschafter, Frau A.M. und Hrn M.M , also im Ausmaß von € 5.634,47, aufgeteilt wurde. Im Anhang zur Niederschrift zur Schlussbesprechung befindet sich der Bericht über die durchgeführten Auswertungen der IT-Fahndung Team 02,N…
…Betrugsmodell maßgeblich beteiligten und als hauptsächliche Ansprechperson des Bw. fungierenden G.F. folgenden Sachverhalt zu Grunde: "Ca. im Jahr 1995 trat der Angeklagte der von den abgesondert vorfolgten R.B., V.S., K.C. ua. gegründeten und betriebenen Firma EEC mit Sitz in Ane. bei…
…diese Feststellung von beiden Personen bestätigt (s Niederschrift über die Einvernahme des Zeugen ***Natürliche Person 2*** vom 1.6.2026; Niederschrift über die Einvernahme des Zeugen ***Natürliche Person 1*** vom 1.6.2026). Die Feststellung, dass die beschriebene Vorgehensweise bezweckte, für alle beteiligten Betriebe günstigere…
…diese Feststellung von beiden Personen bestätigt (s Niederschrift über die Einvernahme des Zeugen ***Natürliche Person 2*** vom 1.6.2026; Niederschrift über die Einvernahme des Zeugen ***Natürliche Person 1*** vom 1.6.2026). Die Feststellung, dass die beschriebene Vorgehensweise bezweckte, für alle beteiligten Betriebe günstigere…
…diese Feststellung von beiden Personen bestätigt (s Niederschrift über die Einvernahme des Zeugen ***Natürliche Person 2*** vom 1.6.2026; Niederschrift über die Einvernahme des Zeugen ***Natürliche Person 1*** vom 1.6.2026). Die Feststellung, dass die beschriebene Vorgehensweise bezweckte, für alle beteiligten Betriebe günstigere…
…an alle ehemals Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). 5. Dieser Beschluss gemäß § 278 BAO in Verbindung mit § 256 Abs. 3 BAO bzw. § 260 BAO wurde in einem einzigen Beschluss zu RV/***34*** erlassen. 6. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…den Datenbanken der Finanzverwaltung, in die vom erkennenden Richter Einsicht genommen wurde. Die Feststellungen betreffend die bei der (ehemaligen) ***SD*** durchgeführte Außenprüfung und die als Folge dieser Außenprüfung ergangenen "Nichtbescheide" (vom 24.07.2013), deren Neuerlassung (am 15.12.2017) sowie deren Auswirkung auf den…
…vom 30. Jänner 1996 bei der Bundespolizeidirektion Wien habe das ursprüngliche Anbot zunächst auf S 6,500.000,-- gelautet. In der Folge habe ihm Peter.S. vorgeschlagen, dass von den S 6,500.000,-- zunächst nur S 5,000.000,-- bezahlt werden müssten. Diese Summe…
…wenn sie den Betriebszweck des Beteiligten fördert oder wenn zwischen diesem und der Kapitalgesellschaft enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, MSA EStG [1.3.2004], § 4 Anm. 12 "Beteiligungen"). Eine Darlehensforderung gehört dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn bei der Hingabe des…