Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet. Und zwar weder bei Gestaltung als Reihengeschäft…
Sind in Deutschland ansässige selbständige Handelsvertreter mit dem Produktvertrieb für deutsche Auftraggeber in Deutschland betraut und beabsichtigen sie ihre Aktivitäten auf Österreich auszuweiten, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland…
…Ring nicht zu kommerziellen Zwecken sondern als persönlicher Gebrauchsgegenstand im Reisegepäck der Bf. vorschriftsgemäß eingeführt worden sei. Selbst wenn - was bestritten bleibt - die Ausweitung des Ringes als Vorgang der aktiven Veredelung von den Zollbehörden hätte bewilligt werden müssen, sei die Vorschreibung der Eingangsabgaben grob unbillig…
…sondern mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/271 der Kommission vom 16.2.2017. Erstmals mit dieser Verordnung wurde die Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 925/2009 des Rates eingeführten endgültig eingeführten Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit dem Ursprung in…
…Untersuchung nach Artikel 13 der Grundverordnung durchgeführt, die eine Ausweitung des Antidumpingzolls zur Folge hatte. Da die Zollschuld in den gegenständlichen Fällen weder aufgrund eines Verstoßes entstanden ist noch aufgrund einer nachträgliche Kontrolle iS von Artikel 48 UZK mitgeteilt wurde, bleibt der nacherhobene Abgabenbetrag zinsfrei.…
…darstellt, da sie unter Verstoß gegen die Anmeldepflicht gewährt wurde, auch zu Gunsten anderer Betriebe angeordnet werde. Dies würde zur Ausweitung des Kreises der Beihilfeempfänger führen und würden dadurch die Wirkungen dieser Beihilfe verstärkt, statt sie zu beseitigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15…
Durch den BMF-Erlaß vom 15. April 1999, AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, daß im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die gesamte…
Durch den BMF-Erlass vom 15. April 1999, AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, dass im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die…
…Parkkarte bei der MA 65 ist nicht erforderlich." Die zum Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges gültige Ausnahmebewilligung datiert vom 14.10.2011 und hatte eine Gültigkeit bis 31.10.2013. Am 1.10.2012 trat die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf Teile der Bezirke 12, 14…
… im Folgenden kurz: DVO 260/2013), mit der eine Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1458/2007 eingeführten Antidumpingzolls auf Einfuhren nicht nachfüllbarer Taschenfeuerzeuge mit Feuerstein für Gas mit Ursprung in der Volksrepublik China auf aus der Sozialistischen Republik Vietnam versandte nicht nachfüllbare Taschenfeuerzeuge…
…darstellt, da sie unter Verstoß gegen die Anmeldepflicht gewährt wurde, auch zu Gunsten anderer Betriebe angeordnet werde. Dies würde zur Ausweitung des Kreises der Beihilfeempfänger führen und würden dadurch die Wirkungen dieser Beihilfe verstärkt, statt sie zu beseitigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15…
…deren Behandlung dieser mit Beschluss abgelehnt hat (siehe VfGH 11.6.2002, B 858/01). Eine Ausweitung der Gesellschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Gesellschaftsrechten unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft durch den ersten Erwerber nach § 1 Z 5 NEUFÖG ist somit auf Rechtsvorgänge…
…voll berücksichtigen müssen und keine Maßnahme treffen dürfen, die lediglich zu einer Ausweitung des Kreises der Beihilfeempfänger führen würde. Der Verwaltungsgerichtshof hat von dieser nunmehrigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch den EuGH auszugehen und war der in I.1. ersichtliche Ausspruch ["Die in BGBl. II Nr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R***1***R***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ****, über die Beschwerde vom 8.1.2018 n den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 19. Dezember 2017 betreffend Abgabenerhöhungen gemäß § 29…
…Richtlinie in ihren Rechtsvorschriften vorgesehene Steuerbefreiungen weiterhin unter denselben Bedingungen anzuwenden. Daher ist den Mitgliedstaaten nach diesem Artikel zwar die Einführung neuer oder die Ausweitung bestehender Befreiungstatbestände nach dem Inkrafttreten der Sechsten Richtlinie nicht gestattet, doch steht die Vorschrift einer Einschränkung dieser Tatbestände nicht entgegen…
…vorliege. Die Bf. sei der vertretbaren Ansicht gewesen, die Einfuhr des Ringes zur kostenlosen Ausweitung stelle keine Veredelung dar, die von der Zollbehörde bewilligt werden müsse. Sie habe daher davon ausgehen können, den Ring ihrer Freundin als persönlichen Gebrauchsgegenstand in das Gemeinschaftsgebiet einführen zu können…
…Wortlaut des § 108e Abs. 4 EStG 1988 "ist anzuschließen" vom 21.9.2006, 2004/15/0104). Würde ein späteres Nachreichen von Originalrechnungen unter nachträglicher Ausweitung des Erstantrages anerkannt werden, ist nicht auszuschließen, dass diese Rechnungen auch für einen weiteren Antrag dienen können bzw. dienen konnten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J.M., (ua.) Musiker und Komponist, in G., R-Straße 21, vertreten durch N & N Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 8010 Graz, Herdergasse 11, vom 25. August 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes XY vom 11. März…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J.M., (ua.) Musiker und Komponist, in G., R-Straße 21, vertreten durch N & N Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 8010 Graz, Herdergasse 11, vom 16. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes XY vom 8. Mai…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.B., 9500 V, Z-weg 2, vom 29. September 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach vom 11. August 2003 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…