…die Ausstiegsstelle befindet sich nicht am Bahnhof D - hier ist wieder in den Stadtbus umzusteigen - sondern bei der Haltestelle Fachhochschule. Die Auswertung ergab: | Einstieg Ortsbus L 6:45 | Ausstieg D S-brücke 8:15 | Einstieg 7:17 | Ausstieg D Fachhochschule 9…
… 2 Abs. 1 der Verordnung genannten 1,5 km. Dieser Teil der Reisebewegung wäre daher zu berücksichtigen. Von der Ausstiegstelle des letzten öffentlichen Verkehrsmittel in Wiener Neustadt, dem Bus, zur Ausbildungsstätte würden keine Wegzeiten anfallen und seien solche auch nicht angegeben worden. Aus der Textstelle…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 9. Juli 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 26. Juni 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 20…
…vor, wenn der Arbeitnehmer zur Erreichung des Einsatzortes und zur Rückkehr vom Einsatzort, gerechnet vom Zeitpunkt des Einstiegs in das Beförderungsmittel bis zur Ausstiegstelle, insgesamt länger als zwei Stunden Fahrtzeit zurücklegen muss und tatsächlich ein Quartier in Anspruch genommen wird. Keine Dienstreise liegt vor, wenn…
…5 EStG/88 befördert werden, besteht zusätzlich Anspruch auf ein Pendlerpauschale für Wegstrecken zwischen Wohnung und Einstiegstelle und/oder Ausstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels und Arbeitsstätte, wenn die allgemeinen Voraussetzungen eines Pendlerpauschales erfüllt werden. In Ihrem Fall ist das somit die Wegstrecke von der Wohnung zum…
…noch zumutbar ist. Dies trifft dann zu, wenn die kürzeste Fahrtdauer zwischen Einstiegstelle am Wohnort und Ausstiegstelle am Studienort in beiden Richtungen von jeweils einer Stunde nicht überschritten wird, wobei Wegzeiten am Wohn- und Studienort für die Beurteilung der Fahrtdauer außer Ansatz bleiben. Da die…
…z.B. U-Bahn statt Bus) + Wartezeit beim Umsteigen + Wegzeit von der Ausstiegstelle zum Arbeitsplatz + Wartezeit auf den Arbeitsbeginn (bei Gleitzeit ist der Arbeitsbeginn bzw. das Arbeitsende an die Benützungsmöglichkeiten des Massenverkehrsmittels anpassen) = Fahrtdauer Bei der Heimfahrt wird in umgekehrter Reihenfolge gerechnet. Wegzeit von…
…| 0,5 km | 15 Min | Fahrt mit der Straßenbahn | 2,2 km | 10 Min | Wegzeit von der Ausstiegstelle zur zweiten Arbeitsstätte | 0,5 km | 10 Min | Gesamt | 3,2 km | 35 Min Vom Referenten…
…beträgt. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels oder von der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1 500 m außer Ansatz. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen…
…öffentliche Verkehrsmittel nicht überschritten werde. Hiebei seien Wege von der Wohnung zur Einstiegstelle bzw. von der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstätte in die Gesamtwegzeit nicht einzurechnen. Es könne der Homepage der ÖBB (www.oebb.at) entnommen werden, dass regelmäßig Bahn- und Busverbindungen zwischen Sch (Wohnort) und V…
…bis zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels in Steinakirchen beim Bahnhof 1,7 km beträgt. Die Ausstiegstelle in Wieselburg befindet sich unmittelbar vor dem Gymnasium. Die Strecke von der Wohnung bis zur Buseinstiegsstelle in Steinakirchen wird von meiner Tochter C zu Fuß bewältigt (ebenso bei der…
…Zeitberechnung heranzuziehen sei. Entscheidend sei, wo im Ausbildungsort erstmals aus- bzw. eingestiegen werde. Erst die Zeiten zwischen dieser Ausstiegstelle und der Ausbildungsstätte seien für die weitere Beurteilung unmaßgeblich. Der Verfassungsgerichtshof habe in seinem Erkenntnis vom 11. Dezember 1986 B 437/86, zwar ausgeführt, dass nicht…
…zu geben, ob die Wegstrecken von der Wohnung zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels (Bahnhof Lieboch) bzw. von der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstätte (in Deutschlandsberg) mehr als 1500 m betragen und wenn ja, welche Zeit für diese Wegstrecken jeweils benötigt werde. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 24. Mai 2004…
…BGBl. Nr. 64/1995 würde vorsehen, dass Wegzeiten zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels oder von der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstätte jeweils für Wegstrecken von 1500 m außer Ansatz bleiben würden. Die Wegstrecke von der Wohnung des Berufungswerbers betrage etwa einen Kilometer und bleibe daher außer Betracht…
…mehreren Stellen erkundigt hätte und den Betrag in gutem Glauben verbraucht hätte, nicht möglich. Welche Gründe auch immer zu der Fehlinformation geführt haben - sei es ein Mißverständnis über die Ausstiegstelle in L., da zwischen dieser und der Endstation immerhin noch 4 km liegen, oder sonstiges -…
…mehreren Stellen erkundigt hätte und den Betrag in gutem Glauben verbraucht hätte, nicht möglich. Welche Gründe auch immer zu der Fehlinformation geführt haben - sei es ein Mißverständnis über die Ausstiegstelle in L., da zwischen dieser und der Endstation immerhin noch 4 km liegen, oder sonstiges -…
…mehr als je eine Stunde bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrmittels oder von der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1500 m außer Ansatz. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum…
…beträgt. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrmittels oder von der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1500 m außer Ansatz. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn…
…jährlich 1.356,00 € als Werbungskosten; dies im Wesentlichen mit folgender Begründung: "Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegstellen. Im Falle der Unzumutbarkeit der Benützung eines…
…als je eine Stunde bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels oder von der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1 500 m außer Ansatz. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum…