…nunmehr unverzüglich an den Bw. persönlich zuzustellen, damit diesem Gelegenheit für ein ordnungsgemäßes Rechtsmittelverfahren geboten werde. Da mit dieser formellen Berufungserledigung vom 27. Dezember 2001 eine dem Berufungsvorbringen Rechnung tragende inhaltliche Überprüfung des angefochtenen Grundlagenbescheides 1995 überhaupt nicht stattgefunden hat, ist es in ihrem Gefolge…
…Jänner 2002 als Folge dieser formellen Berufungserledigung, mit der seinem Rechtsmittelbegehren auf Änderung der Einkunftsverteilung für 1995 bzw. Anwendung des Hälftesteuersatzes nicht Rechnung getragen worden und deshalb auch keine betragliche Auswirkung für die strittige Einkommensteuerschuld 1995 verbunden war, Aussetzungszinsen auf Basis des gesamten einhebungsausgesetzt und…
…7. Jänner 2002 als Folge dieser formellen Berufungserledigung, mit der seinem Rechtsmittelbegehren nicht Rechnung getragen worden und deshalb auch keine betragliche Auswirkung für die strittige Einkommensteuerschuld verbunden war, Aussetzungszinsen auf Basis des gesamten einhebungsausgesetzt und damit vom Zahlungsaufschub umfasst gewesenen Einkommensteuerbetrages vorgeschrieben wurden (VwGH v…
…zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld.... (2) Die Aussetzung der Einhebung ist nicht zu bewilligen, a) insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig Erfolg versprechend erscheint, oder b) insoweit…
…VwGH 21.7.1998, 98/14/0101) bestünde keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden wegen einer bei den Höchstgerichten anhängigen Beschwerde über den Zeitpunkt der abschließenden Berufungserledigung hinaus auszudehnen, sondern sei der Ablauf zwingend vorzunehmen (VwGH 20.2.1996, 94/13/0266…
…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Der Bereich der Aussetzung der Einhebung nach § 212 a BAO ist streng antragsgebunden. Im vorliegenden Fall wurde über einen…
…Oktober 2007 als Folge dieser formellen Berufungserledigung, mit der seinem Rechtsmittelbegehren nicht Rechnung getragen worden und deshalb auch keine betragliche Auswirkung für die strittige Einkommensteuerschuld verbunden war, Aussetzungszinsen auf Basis des gesamten von der Einhebung ausgesetzten und damit vom Zahlungsaufschub umfasst gewesenen Einkommensteuerbetrages vorgeschrieben wurden…
…im Sinne des § 212a BAO und bei Vorliegen sämtlicher tatbestandsmäßigen Voraussetzungen im Sinne des § 212a Abs. 9 BAO unterlagen diese wirksam festgesetzten Einkommensteuerschuldigkeiten 1995 daher auch der gesetzlichen Aussetzungszinsungspflicht. Aus Anlass der formellen Berufungserledigung hinsichtlich des Feststellungsbescheides (Zurückweisung) wurde inhaltlich nicht abgesprochen, es ergaben sich…
…im Sinne des § 212a BAO und bei Vorliegen sämtlicher tatbestandsmäßigen Voraussetzungen im Sinne des § 212a Abs. 9 BAO unterlagen diese wirksam festgesetzten Einkommensteuerschuldigkeiten 1995 daher auch der gesetzlichen Aussetzungszinsungspflicht. Aus Anlass der formellen Berufungserledigung hinsichtlich des Feststellungsbescheides (Zurückweisung) wurde inhaltlich nicht abgesprochen, es ergaben sich…
…im Sinne des § 212a BAO und bei Vorliegen sämtlicher tatbestandsmäßigen Voraussetzungen im Sinne des § 212a Abs. 9 BAO unterlagen diese wirksam festgesetzten Einkommensteuerschuldigkeiten 1995 daher auch der gesetzlichen Aussetzungszinsungspflicht. Aus Anlass der formellen Berufungserledigung hinsichtlich des Feststellungsbescheides (Zurückweisung) wurde inhaltlich nicht abgesprochen, es ergaben sich…
…im Sinne des § 212a BAO und bei Vorliegen sämtlicher tatbestandsmäßigen Voraussetzungen im Sinne des § 212a Abs. 9 BAO unterlagen diese wirksam festgesetzten Einkommensteuerschuldigkeiten 1991 daher auch der gesetzlichen Aussetzungszinsungspflicht. Aus Anlass der formellen Berufungserledigung hinsichtlich der Feststellungsbescheide (Zurückweisung) wurde inhaltlich nicht abgesprochen, es ergaben sich…
…ist zu entgegnen, dass Aussetzungszinsen das Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub darstellen. Ihre Festsetzung (für die Zeit zwischen Erledigung der maßgebenden Berufung und Ablauf) ist daher auch dann rechtmäßig, wenn (rechtswidrigerweise) der Ablauf erst über ein Jahr nach Berufungserledigung erfolgte (vgl. Ritz…
…sind Aussetzungszinsen vor der Verfügung des Ablaufes (Abs. 5) oder des Widerrufes der Aussetzung nicht festzusetzen. Anträge auf Aussetzung der Einhebung können gemäß § 212a Abs. 3 BAO nur bis zur Entscheidung über die damit in Zusammenhang stehende Berufung gestellt werden. Ist daher nach Berufungserledigung ein…
…2006, 2005/16/0240). Die zugrunde liegenden formellen Abgabenbescheide wurden von der Bf. in den Beschwerden bzw. in den Vorlageanträgen selbst ausführlich dargestellt und sind daher unstrittig. Darüber hinaus ist die Vorschreibung der Aussetzungszinsen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Sinne des § 212 Abs. 9…
…kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld.... (2)... (3)... (4)... (5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung…
…Sinne des § 212a Abs. 1 BAO liegt auch dann vorliegt, wenn der Abgabenbescheid nach Berufungserledigung nur dann abzuändern ist, wenn dies die Partei beantragt. Daher ist die Aussetzung von Säumniszuschlägen bei Anfechtung des Stammabgabenbescheides möglich, obwohl die Anpassung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 8 BAO…
…liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld.... (2)... (3)... (4)... (5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (…
…Einhebung von Abgabenschulden infolge einer Berufungserledigung gemäß § 212a Abs. 5 BAO (vgl. VwGH vom 20. 02. 1996, 95/13/0021 und vom 21. 07. 1998, 98/14/0101). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Nebengebühren (so auch zu den Aussetzungszinsen) setzt die Pflicht zur…
…Entgegen der Diktion im Vorlageantrag stellte die Bf. dort noch erstmals den (Eventual-) Antrag auf Abschreibung und Löschung (Anm.: gemeint ganz offenkundig: der streitgegenständlichen Aussetzungszinsen). Zudem sähe das Abgabenverfahrensrecht bei nachträglicher Herabsetzung der Abgabenschuld eine rückwirkende Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages, im vorliegenden Fall also die Aufhebung…
…abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO ist die Aussetzung nicht zu bewilligen, insoweit…