…Ausmaß und Entwicklung der Verluste (§ 2 Abs. 1 Z 1 LVO) Rz 49: Bei Beurteilung des Ausmaßes der Verluste ist insbesondere darauf abzustellen, ob die Verluste in Bezug auf die konkrete Betätigung als gravierende Verluste einzustufen sind. Dabei ist das Verhältnis der jährlichen Verluste zu…
…als vortragsfähige Verluste des Gruppenträgers abzuziehen. 7. In Jahren, in denen ein gemäß Z 6 zugerechneter ausländischer Verlust mit einem ausländischen Gewinn verrechnet wird oder verrechnet werden könnte, ist ein Betrag in diesem Ausmaß beim beteiligten inländischen Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger, dem der Verlust zugerechnet wurde…
…Umstände seien bei einer bereits langjährigen "großen Vermietung" insbesondere die in § 2 Abs. 1 LVO angeführten Kriterien: Z 1: Ausmaß und Entwicklung der Verluste; Z 2: Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen; Z 3: Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben…
…der in den Beschwerdejahren anzuwenden Fassung: „Bei nicht unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Gruppenmitgliedern sind nur die nach § 5 Abs. 1 und den übrigen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1988 und dieses Bundesgesetzes ermittelten Verluste aus Einkunftsquellen des jeweiligen Wirtschaftsjahres dem unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger im Ausmaß der…
…den übrigen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1988 und dieses Bundesgesetzes ermittelten Verluste aus Einkunftsquellen des jeweiligen Wirtschaftsjahres, höchstens jedoch die nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verluste des betreffenden Wirtschaftsjahres dem unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger im Ausmaß der Beteiligungen aller beteiligter Gruppenmitglieder einschließlich eines beteiligten Gruppenträgers zuzurechnen…
…Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen, 3. Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn erzielt wird, 4. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen, 5. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die Preisgestaltung, 6. Art und Ausmaß der Bemühungen…
…Würdigung: Ab der Veranlagung 2012 sind gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 und den übrigen relevanten Bestimmungen des EStG 1988 und KStG 1988 zu ermitteln, können aber höchstens im Ausmaß des nach ausländischem…
…demnach im Ausmaß der Verlustabdeckung iHv € 901.629 nicht der Gesellschaftsteuer. Somit ergebe sich eine Bemessungsgrundalge für die Gesellschaftsteuer iHv € 598.371,00. Weitere Ermittlungen des Finanzamtes Über Vorhalt des Finanzamtes vom 1.4.2014 übersandte die Bf. dem FA Kopien der Jahresabschüsse…
…Gemäß § 9 Abs. 2 GebG kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den Rechtsgeschäftsgebühren eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Diese Entscheidung über die Gebührenerhöhung ist als Ermessensentscheidung grundsätzlich gemäß …
… 1 Abs.1 Verluste an, so ist das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, insbesondere anhand folgender Umstände zu beurteilen: 1. Ausmaß und Entwicklung der Verluste, 2. Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen, 3…
…Im Zeitpunkt der Umwandlung waren in der ***Bf1*** GmbH Verluste im Ausmaß von 268.215,32 Euro vorhanden, wovon 45.508,84 Euro aus dem Jahr 2012 und 222.706,48 Euro aus den Jahren 2008-2010 stammten. 3.2. Streitpunkt In Anbetracht der Tatsache…
…der Lebensführung begründeten Neigung entspricht, sondern eine Geschäftstätigkeit mit Einkünftevermutung (vgl. § 1 Abs 1 LVO) vorliegt. Gemäß Auftrag (desFachbereichsleitersN) dürfen wir die Kriterienprüfung im Sinne des § 2 LVO beantworten wie folgt: 1. Ausmaß und Entwicklung der Verluste Vorausschickend ist festzuhalten, dass das Ausmaß der Verluste…
…so ist anhand der Kriterien des § 2 Abs. 1 Z 1 bis 6 zu untersuchen, ob auch über den Anlaufzeitraum hinaus vom Vorliegen einer Einkunftsquelle auszugehen ist. Die Prüfung der Kriterien hat unter Einschluss der Verhältnisse im Anlaufzeitraum zu erfolgen. Ausmaß und Entwicklung der Verluste (…
…Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen ... 3. Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn ... erzielt wird, 4. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen, 5. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die Preisgestaltung, 6. Art und Ausmaß der Bemühungen…
…der Verluste, Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen, Ursache, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird, Marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen, Marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die Preisgestaltung, Art und Ausmaß…
…der Einzelrechtsnachfolge nach dem Verlustentstehungsjahr über einen Treuhänder erworbenen Anteile keiner der Ausnahmetatbestände des ersten, zweiten und dritten Teilstriches des § 10 Z 1 lit. c UmgrStG erfüllt ist. Demnach bietet sich keine gesetzliche Handhabe für die Teilnahme des Bw. am Verlust im begehrten Ausmaß. Der…
…Preisgestaltung, f) Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen (zB Rationalisierungsmaßnahmen). zu a und b): In den Jahren 1992, 1993, 1994, 1995, 1996 und 1999 übersteigen bzw. erreichen die Verluste die Umsätze. Der im Jahr 1997 erzielte Gewinn von 55…
…der Einzelrechtsnachfolge nach dem Verlustentstehungsjahr über einen Treuhänder erworbenen Anteile keiner der Ausnahmetatbestände des ersten, zweiten und dritten Teilstriches des § 10 Z 1 lit. c UmgrStG erfüllt ist. Demnach bietet sich keine gesetzliche Handhabe für die Teilnahme des Bw. am Verlust im begehrten Ausmaß. Der…
…der Einzelrechtsnachfolge nach dem Verlustentstehungsjahr über einen Treuhänder erworbenen Anteile keiner der Ausnahmetatbestände des ersten, zweiten und dritten Teilstriches des § 10 Z 1 lit. c UmgrStG erfüllt ist. Demnach bietet sich keine gesetzliche Handhabe für die Teilnahme der Bw. am Verlust im begehrten Ausmaß. Der…
…der Einzelrechtsnachfolge nach dem Verlustentstehungsjahr über einen Treuhänder erworbenen Anteile keiner der Ausnahmetatbestände des ersten, zweiten und dritten Teilstriches des § 10 Z 1 lit. c UmgrStG erfüllt ist. Demnach bietet sich keine gesetzliche Handhabe für die Teilnahme des Bw. am Verlust im begehrten Ausmaß. Der…