29.6 Befreiungen vom Kapitalertragsteuerabzug 29.6.1 Gläubiger-Schuldner-Identität (§ 94 Z 1 EStG 1988) Rz 7753: Die Abzugsbefreiung kommt insbesondere dann zum Zuge, wenn ein Wertpapieremittent ein von ihm ausgegebenes Wertpapier im eigenen Bestand hat. Eine Abzugsbefreiung ist auch insoweit denkbar, als die…
29.6.2.2 Beteiligungserträge ausländischer Körperschaften 29.6.2.2.1 Voraussetzungen für die Befreiung Rz 7755: Die Befreiung umfasst jene Kapitalerträge, die an eine ausländische Gesellschaft gezahlt werden, welche die in der Anlage 2 zum EStG 1988 vorgesehenen Voraussetzungen des Art. 2 der…
29.6.2.2.2 Verhältnis Befreiung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 zum DBA-Recht und § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 Rz 7756: Österreich hat mit EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die bei Dividendenzahlungen österreichischer Kapitalgesellschaften an im DBA-Staat ansässige Steuerpflichtige eine…
29.6.2.2.3.2 Offenkundige verdeckte Ausschüttungen Rz 7758: § 1 Z 2 VO BGBl. Nr. 56/1995 sieht weiters bei offenkundigen verdeckten Ausschüttungen iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 einen zwingenden KESt-Abzug mit nachfolgendem Rückerstattungsverfahren vor. Es wird damit die ausländische Muttergesellschaft…
…Einkünfte aus Kapitalvermögen, das bei ausländischen Betriebsstätten von inländischen Kreditinstituten besteht. Zu den Rechtsfolgen bei der Übertragung von Kapitalanlagen von Depots ausländischer Betriebsstätten auf Depots inländischer Betriebsstätten bzw. bei Umbuchung von Bankeinlagen bei einer Auslandsfiliale zu einer Inlandsfiliale siehe Abschnitt 20.2.2.5.3.
29.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988) 29.6.5.1 Anwendungsbereich Rz 7762: Von der Befreiung in sachlicher Hinsicht sind umfasst ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (Dividenden, gleichartige Bezüge aus…
29.6.5.2 Beginn der Befreiung, Ende und Weiterleitung an das FinanzamtUmfang der Befreiung Rz 7763: Die Befreiung von der Abzugspflicht istbeginnt ab dem Zeitpunkt gegeben, ab dem die digitale Befreiungserklärung - bei Wertpapieren für das auf Depot liegende Wertpapier - bei der Bank vorliegt, jedoch…
29.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung Rz 7765: Beginnt unterjährig eine Befreiung oder fallen die Voraussetzungen für eine solche weg, ist bei Einlagen ein Kontoabschluss, bei Wertpapieren eine Veräußerung zu unterstellen. Fällt somit aufgrund einer beginnenden Befreiung die KESt-Abzugspflicht weg…
29.6.6 Befreiung für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 94 Z 6 EStG 1988) Rz 7767: Vom persönlichen Anwendungsbereich der Befreiung umfasst sind beschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988, somit inländische Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Körperschaften, soweit sie gemäß…
29.6.7 KESt-Befreiung bei Entstrickung (§ 94 Z 7 EStG 1988) Siehe dazu Abschnitt 29.3.2.2. 29.6.8 Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren gemäß § 93 Abs. 3 EStG 1988 idF vor Budgetbegleitgesetz 2011 von internationalen Finanzinstitutionen (nunmehr § 124b Z 186 EStG 1988) Rz…
29.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988) Rz 7776: In sachlicher Hinsicht umfasst die Befreiung inländische und ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 Zinsen und Erträge aus Kapitalforderungen gemäß § 27 Abs…
Errichtet eine deutsche Bank in Österreich eine Zweigniederlassung, so wird bezüglich der Frage der Eigenmittelkapitalausstattung auf EAS 728 hingewiesen. Die Gewinnabgrenzung zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung wird entsprechend den international üblichen Grundsätzen nach Maßgabe einer Funktionsanalyse vorzunehmen sein. Ob hierbei Aktivitäten…
…Finanzamt der Betriebsstätte durchgeführten Ermittlungen hat die Bw. mitgeteilt, dass ihr Dienstnehmer Mag. H in der Zeit von Jänner 1987 bis 1991 den Auslandsfilialen der Bw. in NY bzw. in L zugeteilt war und laut den der Bw. vorliegenden Unterlagen in Österreich weder über einen…
…auf einem inländischen Depot hinterlegt sein. Bei Anteilsrechten an ausländischen Kapitalanlagefonds müsse sich die kuponauszahlende Stelle in Bezug auf die Anteilsrechte im Inland befinden. Kuponauszahlungen in Auslandsfilialen inländischer Kreditinstitute begründeten keine Abzugspflicht. f. Die Schuldscheine des geprüften Unternehmens seien kapitalertragsteuerpflichtig. Es erfolge eine Festsetzung der…
Werden von einer österreichischen Bank einer deutschen Bank Räumlichkeiten überlassen, damit darin ein Angestellter der deutschen Bank als Ansprechpartner für österreichische Kunden mit wirtschaftlichen Deutschland-Interessen sowie für deutsche Kunden mit wirtschaftlichen Österreich-Interessen tätig werden kann, dann verfügt die deutsche Bank hiedurch über eine…
Eröffnet ein deutsches Bankunternehmen in Österreich ein Büro, in dem drei Dienstnehmer beschäftigt werden und dessen Aufgabe darin besteht, dem deutschen Bankunternehmen die gewinnbringende Vermarktung seiner Finanzierungsleistungen in Österreich zu ermöglichen, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn…
Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft eine ausländische Betriebstätte, so ist für die Abgrenzung des steuerlichen Betriebsvermögens der inländischen Zentrale von jenem der ausländischen Betriebstätte das Prinzip des "Fremdverhaltensgrundsatzes" maßgebend. Es ist sonach zunächst zu untersuchen, welche Funktionen tatsächlich in der ausländischen Betriebstätte ausgeübt werden. Sodann…
Unterhält eine inländische Gesellschaft mit Betriebsgegenstand Finanzdienstleistungen (Banken- und Versicherungsbereich) in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, in Polen, in Rumänien und in Bulgarien Tochtergesellschaften mit gleichem Betriebsgegenstand und ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, dass die ausländischen Tochtergesellschaften die Großrechenanlage der österreichischen Muttergesellschaft mitbenutzen, so…
Werden bestimmte abwicklungstechnische Serviceleistungen eines inländischen Bankbetriebes auf eine speziell für die Erfüllung solcher Tätigkeiten gegründete Non-Profit-Konzerngesellschaft übertragen, wobei Dienstnehmern diese Non-Profit- Konzerngesellschaft Handlungsvollmacht zur Unterzeichnung von Kreditbriefen im Namen der österreichischen Bank im Rahmen der Akkreditivabwicklung erteilt wird, dann wird nach…
Bei der Gewinnabgrenzung zwischen ausländischem Hauptsitz und inländischer Zweigniederlassung eines internationalen Unternehmens dürfen bei der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung…