…2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Laut…
…Zugang zum Innenhof. Über die Berufungen wurde erwogen: Zum Berufungspunkt "Einrichtung Bauernstube" (Tz. 19, 30 und 38 BP-Bericht): Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen…
…die Kosten seiner Vermählung, damit steuerlich unbeachtliche Kosten der Lebensführung, durch eine entsprechende Bezeichnung auf der Rechnung in einen steuerlich relevanten Bereich zu verlagern. Zum Berufungspunkt "Instandsetzungsaufwand" (Tz. 51 BP-Bericht): Streit besteht hier darüber, ob die Ausgaben für einen "Korkboden Marmor rot" in Höhe…
…sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 und 2 EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften u.a. die für den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgewendeten Beträge sowie Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen…
…mit dem Clubbesuch verbundenen Ausgaben als abgabenrechtlich relevante Kostenpositionen war aus den Vorbringen des Bw. und dessen steuerlichen Vertreter im Zuge der Berufungsverhandlung ebenso wie aus den Begründungen des steuerlichen Vertreters zur Berufung und zum Vorlageantrag nichts zu gewinnen, weil Aufwendungen für die Lebensführung nach …
…wobei diesfalls die Notwendigkeit dahingehend zu prüfen ist, ob das Tätigen der Aufwendungen objektiv sinnvoll ist (VwGH 12.4.1994, 91/14/0024). Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 sind Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung hingegen nicht als Werbungskosten abzugsfähig…
…Familienangehörigen und für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung der Steuerpflichtigen mit sich bringt, unter das Abzugsverbot des § 20 EStG 1988 idgF. Bei Ausgaben bzw. Aufwendungen, die sowohl im beruflichen als auch im privaten Interesse gelegen sein können, sind an die steuerliche Abzugsfähigkeit…
…16 EStG sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Der § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 regelt, dass bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. - § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 lautet: "Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…
…Ausgaben für das Jahresabonnement der Wiener Zeitung sind daher nicht als Aufwendungen zur Sicherung oder dem Erhalt der Einkunftsquelle anzusehen. Des Weiteren ist auszuführen, dass entsprechend der gesetzlichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a leg. cit Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…
…Aufwendungen zu den nicht-abzugsfähigen Ausgaben (sogen. "Aufteilungsverbot"; vgl. z.B. VwGH 23.4.1985, 84/14/0119). Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung dürfen daher gemäß § 20 EStG 1988 selbst dann nicht bei den Einkünften abgezogen werden, wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung…
…für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen. Gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…
…Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des…
…auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG normiere dagegen, dass Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich brächten und…
…einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden dürfen. Soweit Aufwendungen für die Lebensführung mit der beruflichen…
…Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Daraus ergibt sich, dass der Werbungskostenbegriff des § 16 EStG in mehrfacher Hinsicht zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben…
…begehrte für Ausgaben aus Metrorechnungen (Lebensmitteln), die für eine im Juni 2003 veranstaltete Party in einem Reitclub angeschafft wurden, die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben. Nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche…
…der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Bei den einzelnen Einkünften dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, gemäß …
…der Lebensführung wie auch für eine breite Palette von Erwerbstätigkeiten dienlich sein, dürfen in diesem Zusammenhang entstandene Aufwendungen nur dann zu Werbungskosten führen, wenn im Einzelfall ein konkreter Bedarf festgestellt werden kann. Dem gegenüber dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…
…des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. b) Betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen…