…streitgegenständlichen Eigentumswohnung ... gerichtet..... Aus der Vorhaltsbeantwortung ergibt sich, dass die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden, Gebäude und Inventar für den Veräußerer ohne jede Relevanz war (umso mehr, als für ihn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen war) und dem auch keinerlei Unterlagen zugrunde gelegen sind…
…Da nur das Gebäude der Abnutzung und damit der AfA unterliegt, ist der auf Grund und Boden entfallende Anteil der Anschaffungskosten aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft nach streng objektiven Maßstäben in der…
…84/14/0019). Nach dem vorstehend angeführten Erkenntnis ist im Falle der Veräußerung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstücks stets dann zu schätzen, wenn die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits nicht unter Anlegung streng objektiver Maßstäbe vorgenommen worden ist…
…Aufteilung des Gesamtkaufpreises von 21,000.000 € auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits habe der Beschwerdeführer die Differenzmethode angewendet. Das Finanzamt habe diese Methode als generell unzulässig erachtet. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH habe die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft…
…Der Kaufpreis einer bebauten Liegenschaft ist daher unter Beachtung der Grundsätze des § 184 BAO auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits aufzuteilen. Dabei ist die subjektive Einschätzung der Kaufpreisanteile durch die Vertragspartner für die Abgabenbehörden nicht bindend. Die Aufteilung hat nach streng objektiven Maßstäben…
…der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ist somit der auf Grund und Boden entfallende Anteil am Veräußerungserlös auszuscheiden. Veräußert ein Gewerbetreibender, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt, eine bebaute Liegenschaft, so hat eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits sowie Gebäude andererseits…
…einmal behauptet. Sie haben daher keinen Einfluss auf die bauliche Gestaltung des Hauses. Dass die Wohnungskaufpreise bereits fixiert waren, ergibt sich aus den Vertragsanboten, in denen bereits die Kaufpreise fixiert wurden, wobei eine willkürliche Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Kaufpreis und Baukosten vorgenommen wurde. Aus diesen…
…behauptet. Sie haben daher keinen Einfluss auf die bauliche Gestaltung des Hauses. Dass die Wohnungskaufpreise bereits fixiert waren, ergibt sich aus den Vertragsanboten, in denen bereits die Kaufpreise fixiert wurden, wobei eine willkürliche Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Kaufpreis der Wohnung und Renovierungskosten vorgenommen wurde. Aus…
…Begehung der Liegenschaft, d.h. ausschließlich vom Schreibtisch aus durchgeführt worden. Die Feststellungen der Betriebsprüfung wären daher mit gravierenden Mängeln behaftet, da es sowohl für die Änderung/Festlegung der Restnutzungsdauer des Gebäudes, als für die Aufteilung des Anschaffungswertes auf Grund und Gebäude einer Besichtigung und…
…Sachwert des Gebäudes entspricht. Nunmehr kann man argumentieren, dass die jeweiligen Rechengänge nicht zum genauen Verkehrswert der Teilwirtschaftsgüter führen werden. Letztlich ist dies aber auch nicht entscheidend: Bekanntlich geht es bei der Ermittlung des Grundanteiles um eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises eines bebauten Grundstückes auf Grund…
…dass, sie in der Aufteilung des Gesamtkaufpreises für die Wohnung auf Grund und Boden unter Hinweis auf § 2 Abs 2 erster Teilstrich GrundanteilV 2016 (im Folgenden: GrundanteilV) 70% der gesamten Anschaffungskosten dem Gebäude zugerechnet und diesen Wert als Abschreibungsbasis angesehen hat. Weiters verweigert die belangte…
…er den Kaufpreis der Fahrnisse dem Kaufpreis der Liegenschaft hinzugerechnet habe, führte der Betriebsprüfer aus: - Wenn im Falle der Veräußerung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstücks die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude sowie bewegliche Wirtschaftsgüter andererseits nicht unter Anlegung streng…
…günstigeren Gebäudewert genommen, der sich habe einwandfrei feststellen lassen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 2004 Strittig ist im gegenständlichen Fall die Aufteilung des Gesamtkaufpreises der im Jahr 2004 erworbenen Liegenschaft auf Grund und Boden, Gebäude und Einrichtung…
…nutzte diese Liegenschaft in der Folge im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art als Studentenheim und als Gästehaus (***Gebäudename1*** als Betrieb gewerblicher Art des ***KöR1***). Die Aufteilung des Gesamtkaufpreises inklusive Anschaffungsnebenkosten iHv EUR 746.063,00 erfolgte für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung zu 50% auf Grund…
…Gebäudewert anzusetzen sei. 5. Somit sei ein Abschlag nicht angemessen. 6. Der Vergleich mit dem im Folgejahr abgewickelten Verkauf der Liegenschaft könne nur hinsichtlich des erzielten Gesamtbetrages getroffen werden. Die anlässlich dieses Kaufes getroffene Aufteilung auf Grund und Boden und Gebäude sei nicht durch einen…
…04% | | 940.681,00 | Aufteilung des Gesamtkaufpreises nach diesem Verhältnis: | 94,96% von | 650.550,00 | 5,04% | 32.780,58 Daraus ergäbe sich eine anteilig auf die Liegenschaft entfallende Gegenleistung von 617.769,42 €. In der…
…Allerdings sei diesbzgl auf die VwGH-Rsp hinzuweisen, wonach die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen habe und hiezu jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis…
…ein ausgebautes Dachgeschoß zum "einheitlichen Wirtschaftsgut" Gebäude und stellt somit kein eigenständig bewertbares Wirtschaftsgut dar. Das bedeutet, dass die Afa einheitlich vom gesamten Wirtschaftsgut zu bemessen ist und in weiterer Folge, dass eine Aufteilung des gesamten Gebäudes in betrieblich und privat genutzten Teil zu erfolgen…
…erhalten. Zur Aufteilung des Nachlassvermögens schlossen die erbl. Söhne nachstehendes Erbteilungsübereinkommen: 1) Der Bruder übernahm gemäß der Teilungsanordnung die Liegenschaftshälften EZ 15 und EZ 157, je Grundbuch x. 2) Die erbl. Liegenschaftshälfte an der EZ 45 erhielt der Bruder aufgrund eines Schenkungsvertrages auf den Todesfall…
…erhalten. Zur Aufteilung des Nachlassvermögens schlossen die erbl. Söhne nachstehendes Erbteilungsübereinkommen: 1) Der Bw übernahm gemäß der Teilungsanordnung die Liegenschaftshälften EZ 15 und EZ 157, je Grundbuch x M. 2) Die erbl. Liegenschaftshälfte an der EZ 45 erhielt der Bw aufgrund eines Schenkungsvertrages auf den…