…amtswegige Abschreibung des vorgeschriebenen Säumniszuschlages im Zusammenhang mit der vorgeschriebenen Umsatzsteuer geltend. Mit Berufungserledigung des UFS vom 30. Juli 2013 wurden unter anderem die Bescheide betreffend Umsatzsteuer 2007 und 2008 gemäß § 289 Abs 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben.…
…der Haftung dar. Des Weiteren liegt die Heranziehung zur Haftung im Ermessen der Abgabenbehörde I. Instanz und ist die Ermessensübung auch im erstinstanzlichen Haftungsbescheid zu begründen. Damit liegen die Voraussetzungen für eine ins Ermessen gelegte Zurückverweisung der Sache gemäß § 289 Abs. 1 BAO vor. Der…
…Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Gemäß § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 und 2005 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Im gegenständlichen…
…15.03.2012 auf Aufhebung des Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheides 2009 beschlossen: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 1961/194 idgF. (BAO), unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Begründung) ungeklärten Fragen (betriebliche Erwägungen für die zur Verfügung Stellung der Doppelhaushälfte; fremdübliche Miete) berechtigt den Unabhängigen Finanzsenat zur Aufhebung und Zurückverweisung der Berufung gemäß § 289 Abs. 1 BAO an die Abgabenbehörde erster Instanz. Zur Ermessensübung bezüglich Aufhebung und Zurückverweisung der Berufung wird darauf hingewiesen…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw,Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache…
…der am 5. April 2006 in 8018 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidung vom 7. August 2003 werden gemäß § 289 Abs.1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache…
…Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 6850 Dornbirn, Göthestraße 5, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde…
…gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden…
…entschieden: Die angefochten Berufungsvorentscheidung wird gemäß § 289 Abs. 1 der BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Abgabenbescheid vom 3. Juli 2008 wurde C, wohnhaft in D, als nunmehrigem Beschwerdeführer (Bf) auf Grund der Anzeige des Zollamtes Innsbruck…
…Eingangsabgaben und Nebengebühren nach der am 24. November 2005 in 9020 Klagenfurt, Dr. Herrmann-Gasse 3, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs.1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs.8 ZollR-DG unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der…
…Eingangsabgaben und Nebengebühren nach der am 24. November 2005 in 9020 Klagenfurt, Dr. Herrmann-Gasse 3, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs.1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs.8 ZollR-DG unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der…
…Eingangsabgaben und Nebengebühren nach der am 24. November 2005 in 9020 Klagenfurt, Dr. Herrmann-Gasse 3, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs.1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs.8 ZollR-DG unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der…
…vom 13. September 2006 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Mit Bescheid vom 13. September 2006…
…gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden…
…gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden…
…gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden…
… 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz, sofern sie keine das Verfahren abschließende Formalentscheidung zu treffen hat, die Berufung (hier nach § 85c ZollR-DG die Beschwerde) auch durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides (der angefochtenen Berufungsvorentscheidung) unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster…
…gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden…