…Gemäß § 185 FinStrG sind die Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von € 500,00 zu ersetzen. ********** Dagegen richtet sich der Einspruch vom 25.4.2013, mit dem um Aufhebung und Einstellung des Strafverfahrens ersucht und dies damit begründet wurde, dass gegen den UST-Bescheid…
…Oktober 2005, mit welcher die ersatzlose Aufhebung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses sowie die Entscheidung durch den Berufungssenat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung beantragt wird. Zur Begründung wird ausgeführt, dass sich das erstinstanzliche Straferkenntnis auf die Ergebnisse einer im Jänner 2003 vom selben Finanzamt durchgeführten Betriebsprüfung für…
…Strafzumessungsgründe sowie unter Berücksichtigung des Schuld- und Unrechtsgehaltes der Taten ist eine Geldstrafe von € 25.000,00 als angemessen (erg. Anzusehen). Für den Fall der Uneinbringlichkeit war eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Die Verpflichtung zum Kostenersatz ist eine Folge des Schuldspruches und in der bezogenen…
…als freiberuflich tätig eingestuft und behandelt wird. Es ist der Haushaltshilfe untersagt, bei Klienten des Vereins selbständig, ohne den Verein tätig zu werden, bei Nichteinhaltung kann der Verein Schadenersatz in unbestimmter Höhe, je nach Fall fordern und dies auch einklagen." (Auszug Dienstleistungsvertrag E, Finanzstrafakt Bl…
…Der Nichtigkeitsbeschwerde des M.S:***1*** gegen das Urteil des LG Graz zu 4***1*** y vom 28.1.2014 war teilweise Erfolg beschieden, das Urteil wurde hinsichtlich des Schuldspruches zu A.I.2. a und b durch den Obersten Gerichtshof aufgehoben. Die Aufhebung wurde…
…das angefochtene Erkenntnis in seinem Schuldspruch soweit dieser die Kapitalertragsteuer 1995 betrifft sowie im Strafausspruch aufgehoben und im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt: Gemäß §§ 136, 157 FinStrG wird das Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der fahrlässigen Abgabenverkürzung an Kapitalertragsteuer 1995 in Höhe von…
…im Schuldspruch 1) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, nämlich hinsichtlich der die Monate Jänner bis September 1996 treffenden Umsatzsteuervorauszahlungen mit einem anteiligen strafbestimmenden Wertbetrag von S 36.446,00 sowie im Strafausspruch aufgehoben und im Umfang der Aufhebung…
…dass der Senat eine Aufhebung des Erkenntnisses und Zurückverweisung nach § 161 Abs. 4 FinStrG beschlossen hat, war gemäß § 160 Abs. 1 FinStrG von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen. IV.2. Prüfung der Schuldsprüche laut Erkenntnis des Spruchsenates und der "Sache" des Beschwerdeverfahrens: IV.2…
…dass im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses aufgrund zweimaliger Umrechnung von Schilling- in Eurobeträgen ein unrichtiger strafbestimmender Wertbetrag angeführt wurde) und mit der Jahresumsatzsteuererklärung für 2003 (undatiert eingebracht am 9. April 2004) eine Restschuld von € 26.615,62 ausgewiesen wurde. Es bleibt allerdings völlig unbestimmt…
…mildernd, als erschwerend hingegen die Vorstrafen an. Gegen das Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der Bw., mit welcher die Aufhebung des Schuldspruches und des Strafausspruches beantragt und die Einstellung des Finanzstrafverfahrens beantragt wird. Zur objektiven Tatseite führt die Bw…
…91/13/0035). Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen prinzipiell auf eine unbestimmte Zahl von Personen erstreckt (VwGH 12.9.2001, 96/13/0184), mag der Steuerpflichtige auch zeitweise nur mit einer begrenzten Zahl von Personen oder…
…Fall der Uneinbringlichkeit als schuld- und tatangemessen. Aus general- und spezialpräventiven Erwägungen kommt eine weitere Strafherabsetzung bzw eine Aufhebung der Strafe nicht in Betracht. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Kostenentscheidung Da die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 64 VStG in Höhe von 10…
…Fall der Uneinbringlichkeit als schuld- und tatangemessen. Aus general- und spezialpräventiven Erwägungen kommt eine weitere Strafherabsetzung bzw eine Aufhebung der Strafe nicht in Betracht. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Kostenentscheidung Da die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 64 VStG in Höhe von 10…
…Fall der Uneinbringlichkeit als schuld- und tatangemessen. Aus general- und spezialpräventiven Erwägungen kommt eine weitere Strafherabsetzung bzw eine Aufhebung der Strafe nicht in Betracht. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Kostenentscheidung Da die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 64 VStG in Höhe von 10…
…Fall der Uneinbringlichkeit als schuld- und tatangemessen. Aus general- und spezialpräventiven Erwägungen kommt eine weitere Strafherabsetzung bzw eine Aufhebung der Strafe nicht in Betracht. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Kostenentscheidung Da die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 64 VStG in Höhe von 10…
…Sorte 'Regal' und 580 Stück Zigaretten der Sorte 'Marlboro' vorgefunden. Des weiteren wurden Sie mit einem Plastiksack mit 440 Stück Zigaretten der Sorte 'Marlboro' und einer noch unbestimmten Menge Marihuana betreten. Im Zuge der Hausdurchsuchung an der Adresse ZZ konnte eine Menge von 27.562…
…95). Ob der tatsächlich gegebene Verdacht auch zu Schuldsprüchen führen wird, wonach eine entsprechende Eingangsabgabenverkürzung tatsächlich begangen worden ist, bleibt dem Fortgang und dem Ergebnis des Finanzstrafverfahrens vorbehalten. Dabei werden auch die geäußerten Bedenken des Beschwerdeführers in Hinblick auf die Höhe der von M behaupteten…
…bereits aus diesen faktischen Gründen nicht zu diesen offenbar aufgrund des dazu erforderlichen Faktenwissens (welches einem erst im Zuge der Amtshandlung einschreitenden Parteienvertreters, naturgegebenermaßen ohne deliktische Detailkenntnis, fehlen muss) höchstpersönlichen Handlungen aufgefordert werden. Ein unbestimmtes Zuwarten der einschreitenden Beamten ist bei einer derartigen Lebenssituation nicht…
…zu diesen offenbar aufgrund des dazu erforderlichen Faktenwissens (welches einem erst im Zuge der Amtshandlung einschreitenden Parteienvertreters, naturgegebenermaßen ohne deliktische Detailkenntnis) höchstpersönlichen Handlungen aufgefordert werden. Ein unbestimmtes Zuwarten der einschreitenden Beamten ist bei einer derartigen Lebenssituation nicht erforderlich, zumal der Vertreter des Beschwerdeführers selbst ausdrücklich…
…dem Erlassen der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts, mit der die mir verhängte Geldstrafe aufgehoben wurde - unabhängig von den Gründen für die Aufhebung - habe ich die Entscheidung meines Falles vom Spruchsenat beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde nicht wieder beantragt. Ich bin mit der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zufrieden…