…und reagiert der Steuerpflichtige darauf nicht (zB durch Produktionsumstellung oder Produktionseinstellung), spricht dies im Zusammenhang mit anderen Umständen (siehe insbesondere Rz 53 und 54) für Liebhaberei. Ist eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung nicht bzw. nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll, liegt in der rechtzeitigen Aufgabe der Betätigung ein…
…denen bestimmte Aufgaben zugewiesen werden. Ist die Abgabenverwaltung für den Vollzug von Abgabengesetzen zuständig, so ist die Berücksichtigung des Mietrechtsgesetzes durch das Finanzamt nur bei einem gesetzlichen Verweis einer abgabenrechtlichen Norm auf Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes zulässig. Was die Abrechnungsbestimmungen des Mietrechtsgesetzes betrifft, ist der Normadressat…
…Erstellung einer Projektmappe, Vereinbarung einer konkreten Entwicklungsarbeit mit dem Beschwerdeführer). Weder die Aufgabe der vorherigen Betätigung als Softwareentwickler bzw die (allenfalls) nicht mehr vorhandene Absicht, mit der Betätigung als Softwareentwickler einen Gesamtgewinn erzielen zu wollen, noch die Beschäftigung und Einschulung mit, bzw in eine neue…
…die Aufgabe der Betätigung bedingt eine Überschusserzielungsmöglichkeit ab dem Jahr 2003 nicht mehr hatte, waren für die Beurteilung des die Vermietungstätigkeit des Bw. betreffenden Zeitraumes nur die Ergebnisse innerhalb des mit dem Jahr 2003 abgeschlossenen Zeitraums heranzuziehen. Vor diesem Hintergrund vermochten die Vorbringen der steuerlichen…
…hat. Primär ist nun zu klären, ob für die Beurteilung der Tätigkeit des Bf als Einkunftsquelle oder Liebhaberei die Bestimmungen des § 1 Abs 1 LVO ("Einkunftsquellenvermutung") oder § 1 Abs 2 LVO ("Liebhabereivermutung") zur Anwendung kommen. Eine Betätigung iSd § 1 Abs 2 Z 2 LVO liegt…
…Eine Aufgabe der Betätigung ist bis dato jedoch nicht erfolgt, obwohl in allen Jahren massive Verluste erwirtschaftet wurden, sich die Flugauslastung reduziert anstatt gesteigert und sich die Fixkosten aufgrund des Abschreibungsendes des Flugzeuges deutlich verringert haben. Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage…
…2005 Das Bundesfinanzgericht kommt im Rahmen der Beweiswürdigung zum Ergebnis, dass im August 2005 die Vermietungstätigkeit eingestellt wurde. Wird die Vermietung vorzeitig eingestellt, ist durch den Steuerpflichtigen Beweis zu führen, dass die ursprüngliche Planung die Aufrechterhaltung der Betätigung bis zur Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses beinhaltet…
…Willen zur Vermietung der "Wohnung 1" aufgegeben und dem Finanzamt keine stichhaltige Prognoserechnung vorgelegt hatte, dann hat sie ihr Ermessen im Sinne des Gesetzes ausgeübt. Da § 295 a BAO keine ausdrückliche In-Kraft-Tretens-Bestimmung enthält, das rückwirkende Ereignis - die Aufgabe der Vermietung der "Wohnung…
…Da bei der Betätigung der Firma die typisch erwerbswirtschaftlichen Merkmale fehlen, geht das FA von keiner Einkunftsquelle aus ... (es folgt die Wiedergabe des Wortlautes von § 1 Abs. 2 Z. 1 und Z. 2 Liebhabereiverordnung, im folgenden nur: L-VO) Maßgeblich für die Beurteilung der Tätigkeit…
…Bewirtschaften von Liebhaberfahrzeugen, sondern vielmehr eine Bestätigung der, nach glaubwürdig dargelegter Aufgabe der Sammeltätigkeit, neu begonnenen betrieblichen Tätigkeit im gewerblichen Handel mit größtenteils aus der privaten Sammlung des Kommanditisten stammenden Oldtimer-Fahrzeugen. Die Tätigkeit bezweckt den vollständigen Abbau dieser in der Vergangenheit erworbenen, ab 2004…
…Andernfalls ist die Vermietungstätigkeit insgesamt Liebhaberei. Reagiert der Betätigende auf Unwägbarkeiten im Beobachtungszeitraum wirtschaftlich sinnvoll, so sind deren einnahmen- und ausgabenseitige Auswirkungen für die Prognose zu neutralisieren und stattdessen durchschnittliche Verhältnisse anzusetzen. Wurde die Betätigung jedoch aus anderen Gründen, nämlich auf Grund eines nachträglich gefassten…
…bei der Tätigkeit des Berufungswerbers (kurz Bw genannt) als Dolmetscher um eine solche gemäß § 1 Abs. 1 LVO handle und gelangte aufgrund einer "Kriterienprüfung" im Ergebnis zu der Auffassung, vom Vorliegen einer Einkunftsquelle könne nicht gesprochen werden. Als maßgebliche Argumente gegen die Einkunftsquelleneigenschaft der Betätigung…
…Aufgabe der Betätigung, aus der zu verteilende Einkünfte stammen; c)Übertragung des Betriebes oder Teilbetriebes, aus dem zu verteilende Einkünfte stammen, im Wege einer Umgründung gemäß Art. III, Art. IV oder Art. V des Umgründungssteuergesetzes; d)Unentgeltliche Übertragung des Betriebes oder der Betätigung, aus der…
…sondern Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind. Die Zitierung des § 303 Abs. 4 BAO, ohne konkret die neue Tatsache im Sinn des Gesetzestextes in der Bescheidbegründung anzuführen…
…3.7.2003, 99/15/0017 und 27.4.2000, 99/15/0012). Soweit der Vermieter auf die Entwicklung Einfluss nehmen konnte, ist allerdings, zur Vermeidung von Missbräuchen, ein strenger Maßstab anzulegen. Zudem kann nur bei Betätigungen, die an sich objektiv ertragsfähig wären, trotz Unwägbarkeit…
…ff der Liebhabereirichtlinien 2012 (LRL 2012), dass die Erzielung eines Gesamtüberschusses innerhalb eines absehbaren, mehrjährigen Zeitraumes für das Vorliegen einer Einkunftsquelle notwendig sei. Maßgeblich sei dabei nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg (Gesamtüberschuss), sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen. Werde eine Betätigung…
…nachträgliche Begründung der Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Finanzamt (zB. mittels Berufungsvorentscheidung) unzulässig ist (vgl. BMF 9. Jänner 1995, ÖStZ 1995, 359). Die Abgabenbehörde zweiter Instanz selbst ist auch nicht dazu berechtigt, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrund durch einen anderen zu ersetzen. Aufgabe der Berufungsbehörde…
…Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgrund durch einen anderen - ihrer Meinung nach zutreffenden - zu ersetzen. Aufgabe der Berufungsbehörde bei Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen die amtswegige Wiederaufnahme durch das Finanzamt ist es daher zu prüfen, ob dieses das Verfahren aus den von ihm gebrauchten Gründen wieder aufnehmen durfte…
…sei ein Gesamtverlust (Überschuss der Werbungskosten über die Mieteinnahmen) in Höhe von € 12.698,37 erzielt worden, die übermittelte Prognoserechnung weise bis 2006 einen Gesamtverlust in Höhe von € 4.238,18 aus. Für die Beurteilung eines abgeschlossenen Betätigungszeitraumes seien grundsätzlich nur die Ergebnisse…
…hat. Der Ausfall eines Mieters oder auch mehrerer Mieter stellt nach Meinung des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates ein gewöhnliches Risiko dar. Nicht jegliche bei einer Vermietungstätigkeit auftretende Schwierigkeit rechtfertigt beispielsweise für sich bereits auch die Einstellung einer Betätigung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses der Werbungskosten über…