…68 Abs. 2 EStG 1988 sind diese jedenfalls über einen Zeitraum von 6 Monaten aufzuzeichnen. Werden vom Arbeitgeber Aufzeichnungen aufgrund des Arbeitszeitgesetzes oder aufgrund innerbetrieblicher Regelungen geführt, sind diese auch für steuerliche Zwecke maßgeblich. Rz 1162: Beim Herausschälen von steuerfreien Zuschlägen im Sinne des § 68…
…von zeitnah erstellten Aufzeichnungen nachgewiesen würden. Unter zeitnaher Aufzeichnung sei nach ständiger Rechtsprechung ein Zeitraum "innerhalb einer Woche" anzusehen. Da bereits nach dem Arbeitszeitgesetz die tatsächlichen Arbeitszeiten laufend aufzuzeichnen seien, könnten für den Nachweis von Arbeitszeiten die Arbeitszeitaufzeichnungen im Sinne des § 26 AZG herangezogen werden…
…zeitnaher Aufzeichnung sei nach ständiger Rechtsprechung "ein Zeitraum innerhalb einer Woche" anzusehen. Da bereits nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG) die tatsächlichen Arbeitszeiten laufend aufzuzeichnen seien, könnten für den Nachweis von Überstunden die Arbeitszeitaufzeichnungen im Sinne des § 26 AZG herangezogen werden, da diese den Begriff "zeitnah" erfüllen…
…auf die gesetzlichen Mindestbestimmungen des Angestelltengesetzes betreffend Urlaubs- und Kündigungsmodalitäten, sowie Folgen bei Dienstverhinderung, die freie und flexible Einteilung der Arbeitszeiten bei gleichzeitiger Nichtanwendbarkeit des Arbeitszeitgesetzes und auf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 30 Wochenstunden. Der Bf konnte, wie bereits dargestellt, im Laufe des Verfahrens nachweisen…
Art und Mittel des Nachweises des Vertragsabschlusses stehen dem Abgabepflichtigen frei, der Dienstvertrag muss jedoch auch für außenstehende Dritte erkennbar sein. Verträge zwischen nahen Angehörigen bedürfen deshalb nicht unbedingt der Schriftform, um ausreichende Publizität zu gewährleisten. Der Schriftform kommt aber im Rahmen der Beweiswürdigung besondere…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Astoria Steuerberatung GmbH & Co KG, Wachaustraße 42/A/3, 3500 Krems an der Donau, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel, 1…
Seitens der belangten Behörde wurden im Verfahren dem Beschwerdeführer mehrfach, zuletzt im Zuge der Beschwerdevorentscheidung und den Ausführungen im Vorlagebericht, denen beiden Vorhaltscharakter zukommt, die inhaltlichen Bedenken zu der strittigen Leistungsvereinbarung mit seinem Sohn mitgeteilt. Die dabei aufgezeigten inneren Widersprüche (zB die Unmöglichkeit der vorgebrachten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Barbara Straka, Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Johann Gamper über die Berufung des Bw., vertreten durch Accurata Stb GmbH & Co KG, 3500 Krems an der Donau…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr., vertreten durch Mag. Robert Piller, 7372 Draßmarkt, Karl Kirchschlagerstraße 8, vom 16. April 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 13. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2003 bis…
…die gem. § 26 Arbeitszeitgesetz verpflichtenden Zeitaufzeichnungen der Mitarbeiter nicht habe vorlegen können, seien im Zuge der GPLA-Prüfung die Lohnabgaben für die o.a. Arbeitnehmer unter Zugrundelegung des tatsächlich zur Auszahlung gelangten Nettolohnes von wöchentlich 260 € (siehe dazu auch die niederschriftlichen Zeugenaussagen beim LG…
… 26 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (AZG) in Saldenform; es sei für ihn auf Grund der hohen Reisetätigkeit eine geregelte Arbeitszeit nicht gewährleistet und die An- und Abreise via öffentlicher Verkehrsmittel daher unzumutbar. Die belangte Behörde legte über Aufforderung Fahrplanauskünfte der ÖBB für die Jahre 2009 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. Februar 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Jänner 2026 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024 (Steuernummer ***BF1StNr1*** ) zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weitergeltende Berufung der Ilse H*****, *****Adresse*****, vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand GmbH, 3580 Horn, Josef Kirchner Gasse 6, vom 15. 10. 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel, 3580…
offen lässt, andererseits in diesem Berufungsverfahren die Möglichkeit gegeben ist, zum angenommenen Sachverhalt Stellung zu nehmen. Der Hinweis auf eine Vor-Betriebsprüfung, bei der lt. Berufung „das Dienstverhältnis anerkannt wurde" ist ebenfalls nicht stichhaltig, da dahingehend keine Feststellung getroffen wurde. Ob und inwieweit eine Überprüfung…
…Abrechnung des Arbeitslohnes offengelegt werden. Entsprechende Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden ergeben sich aus § 26 Arbeitszeitgesetz. Der Vertreter des Finanzamtes hat zudem darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der Beurteilung der Fremdüblichkeit von Leistungen der Familienangehörigen kein Spielraum besteht. Damit könne auch nicht eine…
…Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Landesgericht für Zivilrechtssachen als Arbeits- und Sozialgericht vereinbart. Die Arbeitnehmerin bestätigt mit Unterfertigung des Vertrags diesen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein." Bei Teilzeitarbeit sind gemäß § 19d Abs. 2 Arbeitszeitgesetz, BGBl. Nr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Dieter Fröhlich, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Kammerrätin Anna Schandl im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung der Bw, vom 21. Dezember…
…zwischen den Vertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zu vereinbaren (§§ 19c f Arbeitszeitgesetz). Die Normalarbeitszeit beträgt nach § 3 AZG 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Das Gesetz sieht also grundsätzlich eine 5-Tage-Woche (8 x 5 = 40) vor. § 16 Abs…
Der erkennende Senat folgt grundsätzlich dieser Auffassung. Überschreitet die Zeit für den Arbeitsweg unter überwiegender Nutzung des öffentlichen Verkehrs insgesamt drei Stunden zusammen für Hin- und Rückweg, ist die Benutzung von Massenverkehrsmitteln im Allgemeinen unzumutbar und steht das "große" Pendlerpauschale zu. Gerade der vorliegende Fall…
…Pkt. IV. des Dienstvertrages beträgt die Normalarbeitszeit 40 Stunden. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes sind nicht anwendbar. Die Verteilung der Arbeitszeit und der Ruhepause erfolgt durch den Arbeitgeber nach betrieblichen Erfordernissen und kann diesen, soweit für den Dienstnehmer zumutbar, jederzeit angepasst werden. Ad…