…der Bw. sei im Sinne des § 2 Abs. 1 lit f) leg cit beim AMS nur bis 29.3.2010 als Arbeitsuchende gemeldet gewesen wodurch der Anspruch auf Familienbeihilfe für den Monat April 2010 nicht mehr vorgelegen wäre. Folglich sei der vorgenannte Betrag gem. § 26…
…erhob gegen den Bescheid am 16. September 2008 Berufung und begründete diese damit, dass ihr Sohn im Zeitraum 2006 bis 2008 beim AMS als "arbeitsuchend" angemeldet gewesen sei. Wie aus der Bezugsbestätigung zu ersehen sei, hätte das Tagesentgelt zwischen 6,52 und 7,76 €…
…haben, wenn sie weder den Präsenz- noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Unbestritten ist…
…geborene Tochter der Berufungswerberin maturierte im Juni 2006. Laut Bestätigung des Arbeitsmarktservices (AMS) ist sie seit 12. Dezember 2006 beim AMS als arbeitsuchend vorgemerkt, ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das…
…ab dem 1. September 2005 weder in einer Berufsausbildung gestanden noch beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt gewesen sei, bestehe ab diesem Zeitpunkt kein Anspruch auf Familienbeihilfe. In dem gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Vorlageantrag) führt…
…da der Sohn des Bw. ab Oktober 2005 in keiner Schul- bzw. Berufsausbildung gestanden habe und auch nicht als arbeitsuchend vorgemerkt gewesen sei, bestehe ab diesem Zeitpunkt kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Gegen den Bescheid vom 6. März 2006 erhob der Bw. fristgerecht Berufung mit der…
…habe sie von März bis Juni 2004 ein freiwilliges Sozialpraktikum auf Taschengeldbasis in einem Seelsorgezentrum absolviert. Außerdem sei sie seit Anfang 2004 beim AMS entsprechend vorgemerkt als "arbeitsuchend ohne Anspruch auf Leistung". Eine Bestätigung liege vor. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3.9.2004 wurde die Berufung…
…und führte dazu aus: Laut Unterlagen des Arbeitsmarktservice Liezen war L. in der Zeit vom 11.10.2004 bis zum 11.11.2004 und vom 4.7.2005 bis 13.7.2005 arbeitsuchend bzw. lehrstellensuchend ohne Leistungen vorgemerkt. Der Rückforderungsbetrag reduziert sich somit um die…
…Pendlerpauschales für die strittigen Zeiträume. Zusammenfassend wurde ausgeführt, dass er grundsätzlich jedes Wochenende nach Kroatien zu seiner Familie fahre. Da die Gattin seit 1995 beim Arbeitsamt als Arbeitssuchende gemeldet ist, sei es der Familie nicht zumutbar, dass diese nach Österreich übersiedle. Dazu verwies der Bw…
…unbestritten geblieben ist, seit Ende des Wintersemesters 2003/04 nicht mehr in Berufsausbildung befindet. Ein Anspruch der Familienbeihilfe aufgrund der Vormerkung als Arbeitsuchender beim AMS ist nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres möglich. Mit Schreiben vom 1.3.2005 stellte der Bw. den Antrag…
bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung…
…es wegen einer Behinderung dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, wenn es beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende/r vorgemerkt sei, sowie für die Zeit zwischen Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und frühestmöglichem Beginn bzw. frühestmöglicher Fortsetzung der Berufsausbildung oder für die…
…und dass ich keinen Anspruch habe, wenn er später zu arbeiten beginnt. Auf einen Anspruch der durch eine Meldung beim AMS als Arbeitsuchender entsteht, wurde ich erst am 6. August 2004 hingewiesen. Ich sehe mich in diesem Fall als Opfer mangelnder Information durch das Finanzamt…
…dass die Tochter Johanna nur bis 4. April 2006 beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt war. Mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden forderte das Finanzamt in der Folge die für die Monate Mai und Juni 2006 bereits ausbezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge zurück. In der dagegen…
…besteht, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden oder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices (AMS) als Arbeitsuchende vorgemerkt sind. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 5. Oktober 2005 das Rechtsmittel der Berufung eingebracht und dabei darauf hingewiesen, dass…
…1 lit b bis f FLAG 1967 führt die Abgabenbehörde aus, dass der Sohn der Beschwerdeführerin im Oktober 2010 bis August 2011 beim AMS nicht als arbeitssuchend vorgemerkt gewesen sei. Folglich habe kein Anspruch auf die bereits gewährte Beihilfe bestanden. Gegen die Berufungsvorentscheidung wurde mit…
…gemeldet gewesen. Im Rückforderungszeitraum gebührte Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wenn Sie bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt waren und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, hatten noch…
…wenn es wegen einer Behinderung dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, wenn es beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt ist, sowie für die Zeit zwischen Beendigung des Präsenz-oder Ausbildungs-oder Zivildienstes und frühestmöglichem Beginn bzw. frühestmöglicher Fortsetzung der Berufsausbildung oder für die…
…April 2011 vor, wonach das Kind "seit 09.03.2011 als arbeitsuchend vorgemerkt" ist, ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem AlVG 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Mit dem nunmehr angefochtenen (Sammel-) Bescheid hat…
…Kinder A. und B. standen im Rückforderungszeitraum weder in Berufsausbildung noch bezogen sie ein Einkommen. Sie waren beim Arbeitsmarktservice nicht als Arbeitsuchende vorgemerkt. Beweiswürdigung: Der relevante Sachverhalt ergibt sich schlüssig und unstrittig aus dem vom Finanzamt vorgelegten Familienbeihilfenakt. Rechtliche Erwägungen: § 2 Abs. 1 lit. b…