…VwGH 22. 2. 1993, 91/15/0065). War hingegen eine interne Arbeitsaufteilung vereinbart, so trifft die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit in der Regel denjenigen Geschäftsführer, dem die Besorgung der steuerlichen Agenden oblag. Hat der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob verletzt, dass…
…wobei zwischen mehreren vertretungsbefugten Personen eine Aufgabenteilung besteht, auf die Verantwortlichkeit der einzelnen Geschäftsführer aus. Jeder Vertreter trägt dann zunächst lediglich für sein ihm zugewiesenes Arbeitsgebiet die volle Verantwortung. Eine Arbeitsaufteilung bewirkt jedoch, selbst bei großer Spezialisierung, nicht, dass ein Geschäftsführer sich nur noch auf…
…zwischen mehreren vertretungsbefugten Personen eine Aufgabenteilung besteht, sich auf die Verantwortlichkeit der einzelnen Geschäftsführer auswirkt. Jeder Vertreter trägt dann zunächst lediglich für sein ihm zugewiesenes Arbeitsgebiet die volle Verantwortung. Eine Arbeitsaufteilung bewirkt jedoch, selbst bei großer Spezialisierung, nicht, dass ein Geschäftsführer sich nur noch auf…
…dass die im Bescheid aufgeführte Aufteilung seiner Arbeitszeit auf jeweils ein Drittel Forschung/Lehre/Administration von der Universität ohne sein Wissen und Beweise so angegeben worden sei, aber nicht annähernd dem Vertrag oder seiner tatsächlichen Arbeitsaufteilung entspreche. Darüber hinaus habe er keine administrative Aufgabe innegehabt…
…2021 verweisen Sie auf die Betriebsgröße, die betriebliche Struktur sowie die Arbeitsaufteilung im Unternehmen als Teil des Sachverhaltes. Stellen Sie diese drei Parameter - für die Beschwerdejahre 2013 und 2014 - detailliert dar. Wie viele Arbeiter und wie viele Angestellte waren tätig? Wurden auch Familienmitglieder des Beschwerdeführers…
…auch größere, arbeitsintensivere und finanziell lukrativere Projekte akquiriert werden. Die Ausarbeitung der Projekte, die Kalkulation der Auftragssumme einschließlich ihres Honorars sowie die Festlegung der internen Arbeitsaufteilung unterliegen - in Absprache mit den Partnern des Bf. - ihrer Verantwortung. Die Abwicklung der Projekte erfolgt autonom und weisungsfrei. Am…
…nachzuweisen. In seiner Stellungnahme vom 14. Oktober 2009 erklärte der Bw. durch seinen Rechtsvertreter, bei einer internen Arbeitsaufteilung zwischen mehreren Geschäftsführern befreie die ständige Rechtsprechung jenen Geschäftsführer, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten nicht betraut ist, von der Haftung, da bei diesem kein Verschulden vorliege…
…Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Bei mehreren Vertretern können die Aufgaben verteilt werden. Eine derartige Arbeitsaufteilung bewirkt allerdings nicht, dass ein Vertreter sich um die Tätigkeit der anderen nicht mehr kümmern braucht. Jedem…
…Zimmereinteilung, die Kopie eines Grundbuchsauszuges (Eintragung eines Schuldscheines für das Land NÖ und einer Pfandurkunde für ein Bankinstitut) vor und beschrieb die Arbeitsaufteilung wie folgt (Blatt 36 und 37/2003): "Plan für Arbeitsteilung - Herr r ist in vollem Umfang zuständig für Reparaturen im Haus, da…
…die Ehefrau des Bw.. In diesen Jahren seien die Gehälter der Ehegatten noch nicht aufgeteilt gewesen, obwohl eine entsprechende Arbeitsaufteilung bestanden habe. Mit Bescheid vom 12. Februar 2004 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2002 mit 5.323,75 € festgesetzt. Das Finanzamt zog dabei…
…§ 9, Rz 23). Bei mehreren Vertretern können die Aufgaben verteilt werden. Eine derartige Arbeitsaufteilung bewirkt allerdings nicht, dass ein Vertreter sich um die Tätigkeit der anderen nicht mehr kümmern braucht. Jedem Vertreter obliegt die Überwachung der anderen zB hinsichtlich der Pflicht, für die Führung der…
…aufgelisteten Entrichtungstagen der haftungsgegenständlichen Abgaben bis zur Konkurseröffnung, wobei es auf die Abgabenverbindlichkeiten einerseits und die Summe der übrigen Verbindlichkeiten andererseits ankommt - hat der Beschwerdeführer jedoch nicht aufgestellt. Bei mehreren Vertretern können die Aufgaben verteilt werden. Eine Arbeitsaufteilung bewirkt jedoch, selbst bei großer Spezialisierung, nicht…
…alle Geschäftsführungsagenden ausschließlich selbst ausgeführt hat. Es ist eher davon auszugehen, dass es eine Arbeitsaufteilung mit einigen Überschneidungen gab, wie dies auch in der Niederschrift glaubhaft dargestellt wurde und dass der Bf. zumindest bei Abwesenheit der GF die GmbH vertreten hat. Zu den beantragten Zeugeneinvernahmen…
…100% berufsbedingte Ausgaben. Er habe dem Finanzamt auch angeboten, sich ein Bild vor Ort zu machen. Dies würde ein klareres Bild von seiner tatsächlichen Arbeitsaufteilung ergeben. Diese Möglichkeit habe das Finanzamt nicht wahrgenommen. Das Finanzamt blieb bei seiner Ansicht. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…fest. Die von den Ordinationsassistentinnen verrichteten Arbeiten sowie die Arbeitsaufteilung ergaben sich aus den Aussagen der beiden Assistentinnen Frau ***6*** und Frau ***7*** anlässlich ihrer Befragungen im Rahmen der durchgeführten Prüfung beim Beschwerdeführer. Der Umfang und die Abwicklung der Arbeiten der Personen, mit denen ein…
…nicht bemerkt, da es sich hierbei im Vergleich zu den Umsätzen um eher kleine Beträge gehandelt habe, die sofort entrichtet werden hätten können. Es habe bezüglich der Arbeitsaufteilung keine schriftlichen Vereinbarungen gegeben, dies sei alles mündlich vereinbart worden. Der Zweitbeschuldigte ***2*** gab an, für den…
…BAO7, § 9 Tz 9ff mwN). Bei mehreren Vertretern können die Aufgaben verteilt werden. Eine derartige Arbeitsaufteilung bewirkt allerdings nicht, dass ein Vertreter sich um die Tätigkeit der anderen nicht mehr kümmern braucht. Jedem Vertreter obliegt die Überwachung der anderen zB hinsichtlich der Pflicht, für die…
…eingetragen (vgl Auszug aus dem Firmenbuch, FN ***FN Nr1***). Im Rahmen der operativen Tätigkeit der vorgenannten GmbH erfolgte zwischen dem Beschwerdeführer und Herrn ***BA*** eine Arbeitsaufteilung dergestalt, dass sich der Beschwerdeführer um die Akquise von Projekten und um Veräußerungsmaßnahmen kümmerte, während Herr ***BA*** sich um…
…ob die Gepflogenheiten üblich seien, eine Frage des jeweiligen Sachverhaltes sei. Der Sachverhalt beinhalte auch Betriebsgröße, betriebliche Struktur und die Arbeitsaufteilung im Unternehmen. Daher könne man ein kleines (junges) Einzelunternehmen, bei dem der Eigentümer zum Großteil selbst auf den Baustellen mitarbeite, auch nicht mit einem…
…Herr ***Dr.5*** bereits ab 2014 wie ein Gesellschafter behandelt: Er wurde in die Erstellung der Dienstverträge miteinbezogen, die Regelung über Arbeitsaufteilung und Vertretung wurden auf ihn analog zu den anderen Gesellschaftern angewendet. Eine Vereinbarung zwischen der GmbH und ***Dr.5*** konnte nicht getroffen werden…