…Begründung führt die Bw aus, aus dem Gesetzeswortlaut "die auf dieses Vermögen entfallende Steuer" ergäbe sich zwingend, dass bei einem anfallenden Vermögen, das nach § 17 ErbStG zu beurteilen sei, die Steuer auf die Hälfte zu ermäßigen sei, ohne Kürzung des begünstigten Vermögens um die Abzugsposten…
…| nicht begünstigtes Vermögen | 25.373,59 € | 70,55 % | | Gesamterwerb | 35.963,55 € | 100,00 % Nach dem Wortsinn des § 17 ErbStG entfällt daher ein Anteil von 29,45 % der Steuer vom Gesamterwerb auf das begünstigte Vermögen und…
…| nicht begünstigtes Vermögen | 7.612,07 € | 70,55 % | | Gesamterwerb | 10.789,06 € | 100,00 % Nach dem Wortsinn des § 17 ErbStG entfällt daher ein Anteil von 29,45 % der Steuer vom Gesamterwerb auf das begünstigte Vermögen und…
…gekommen. Im Hinblick auf den Erwerb des Alleineigentums an der der KEG zugehörigen Liegenschaft wird dadurch nach obiger Judikatur der Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 erfüllt. Somit ist die Grunderwerbsteuer vom Wert der - anteilig auf das Grundstück entfallenden - Gegenleistung zu berechnen…
…Gesellschaftsanteiles des übernehmenden Gesellschafters) im Verhältnis des Grundstückes zu den sonstigen Aktiva prozentuell auf das Grundstück entfallend zu besteuern. Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich nach folgender Formel: X = Gesamtwert der Gegenleistung mal Verkehrswert des unbeweglichen Vermögens durch die Summe der Aktiva der KG. Anhand ua…
…01 erhalten hat und von Passiven in anteiliger Höhe von € 29.568,01 entlastet worden ist. Da sich der Bf. in der Vereinbarung vom 20. Dezember 2006 verpflichtete, die für seine Mutter entstehende Steuerbelastung zu übernehmen, wurde die auf den Erwerb entfallende Steuer gemäß …
…Abs. 1 Z 2 GrEStG vor. Gemäß § 5 GrEStG sei die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu bemessen, und zwar mit dem auf das Grundstück entfallenden Hundertsatz. Die Ermittlung des Hundertsatzes erfolge durch eine Gegenüberstellung des Wertes des Grundstückes mit den sonstigen beweglichen Wirtschaftsgütern. Wirtschaftsgüter…
…darauf entfallende anteilige Gegenleistung in Abzug gebracht und den danach verbliebenen, an sich steuerpflichtigen, Erwerb dieses Vermögens infolge der Anwendbarkeit des § 15a ErbStG steuerfrei belassen. Lediglich den Erwerb des nicht begünstigten Grundvermögens hat das Finanzamt, nach Abzug der diesem zuzuordnenden anteiligen Gegenleistung, der Steuer unterworfen…
…der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden dürfen. Die Gesetzesstelle erlaubt dem Ansässigkeitsstaat daher die Besteuerung von unter Progressionsvorbehalt und verankert allgemein den Progressionsvorbehalt für den Fall der Freistellung von Einkünften auf österreichischer Seite. Bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes wird das…
…aufgezählt. Der ermäßigte Satz ist nur auf Erwerbsvorgänge anwendbar, die zwischen natürlichen Personen stattfinden. Veräußerer bzw Erwerber müssen persönlich Träger der Rechte an dem übertragenen Grundstück sein, es genügt nicht, dass sie mittelbar, etwa als Gesellschafter einer grundbesitzenden Gesellschaft über das Grundstück verfügen können. Aus…
…aufgezählt. Der ermäßigte Satz ist nur auf Erwerbsvorgänge anwendbar, die zwischen natürlichen Personen stattfinden. Veräußerer bzw Erwerber müssen persönlich Träger der Rechte an dem übertragenen Grundstück sein, es genügt nicht, dass sie mittelbar, etwa als Gesellschafter einer grundbesitzenden Gesellschaft über das Grundstück verfügen können. Aus…
…Die Ausgleichszahlung für die Übertragung eines gemischt genutzten Grundstückes und eines Geschäftsgrundstückes wurde dabei anteilig als Bemessungsgrundlage in Ansatz gebracht. Im gegenständlichen Bescheid wurde die auf das Geschäftsgrundstück entfallende Gegenleistung von 456.300,00 S mit einem Steuersatz von 3,5% belegt. Dagegen wurde Berufung…
…hierfür nicht in gegenüber der GmbH erbrachten Leistungen, sondern in der Stellung des Zuwendungsempfängers als Begünstigtem der Stiftung, wird also das Vermögen der GmbH und damit der ihre Anteile haltenden Stiftung vermindert, während das Vermögen des Begünstigten eine Vermehrung erfährt, so liegt einerseits eine (verdeckte)…
…besteht die Haftung nur anteilig, nämlich mit jenem Teilbetrag, der bei Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu entrichten gewesen wäre. Dem Vertreter obliegt nach der Judikatur des VwGH der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel…
…CHF (entspricht 1.542,42 EUR) vorzunehmen ist. Der festgestellte Sachverhalt ist folgendermaßen rechtlich zu würdigen: 1.) Betreffend Besteuerungsrecht in Österreich: Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen…
…keinerlei Wertangaben über das sonstige Vermögen getätigt und auch die in der ehemaligen Ehewohnung verbleibenden Einrichtungsgegenständen nicht näher beschrieben (zB Alter der Einrichtungsgegenstände etc.). Die auf Liegenschaftszubehör (wie zB Kücheneinrichtung) entfallende Gegenleistung ist jedenfalls nicht aus der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer auszuscheiden. Zentraler Inhalt der gegenständlichen…
…den der Begünstigte als Miete aufwenden müsste, um in der gegenständlichen Wohnung wohnen zu können. Dabei ist nicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse abzustellen, sondern ein gewogener Durchschnittspreis iSd gemeinen Wertes des § 10 BewG anzusetzen. Die Vertragsparteien und die Abgabenbehörde I. Instanz haben das vereinbarte…
…Urkunde noch Regeln für das Ableben der einzelnen Begünstigten. Im Falle von X*** Y*** würden danach deren Anteile jeweils den anderen Begünstigten nach bestimmten Regeln zufallen. Im Falle der Auflösung der Privatstiftung nach dem Ableben des Stifters ist das Stiftungsvermögen auf einen neu zu errichtenden…
…weil sich beim Erwerbsvorgang mit dem Übergeber aufgrund der Verringerung bei den Verkehrswerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens eine höhere anteilige Gegenleistung für das Grundvermögen ergibt. Der Schenkungssteuer unterliegt die Zuwendung des Grundvermögens, soweit dieses dem Privatvermögen zuzuordnen ist. Dies trifft auf den Wohnungswert zu…
…des begünstigten Vermögen =1.795,69 steuerpflichtiges Vermögen : begünstigten Vermögen = Steuer (gern. § 8 (1) Erb):x =10.744,33: 1.795,69 = 214,35: x x = 35,82 (= Steuer gem. § 8(1) Erb, die auf das begünstigte Vermögen entfällt) anteilige Steuer…