…zu erklären sowie der Republik Österreich einen Kostenersatz im gesetzlichen Ausmaß zugunsten der Beschwerdeführer aufzuerlegen. P. Die Ausführungen in der Begründung der Beschwerden gegen die Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden, auf welche hier Bezug genommen worden ist, lauten wie folgt: 1. Jede Hausdurchsuchung sei ein schwerwiegender Grundrechtseingriff…
…3.2. Wie vom Beschwerdeführer insoweit richtig ausgeführt, bedarf es als weitere Voraussetzung für die Rechtsmäßigkeit der Anordnung einer Hausdurchsuchung u.a. auch eines begründeten Verdachtes in Bezug auf das Vorliegen von Finanzvergehen, welche durch die gesuchten Beweismittel aufgeklärt werden sollen. Ein Verdacht, der objektiv…
…lediglich monatliche Beträge (überwiegend Gutschriften) bekanntgab. Zudem erfolgte keine vollständige Offenlegung und Vorlage sämtlicher Bücher und Aufzeichnungen durch die Beschwerdeführerin und wurden schwerwiegende materielle und formelle Mängel festgestellt. So hat bzw eine Auswertung vorgelegter Unterlagen vor Anordnung der Hausdurchsuchung ergeben, dass nicht geklärt werden konnte…
…Zentralen Melderegister, die dem Antrag des Amtes für Betrugsbekämpfung auf Anordnung der Hausdurchsuchung beigelegt waren. Eine ideologische Nähe von ***Obfrau-Stellvertreter*** zur "Reichsbürger"-Bewegung ist aufgrund seines Verhaltens im Zuge der Erhebung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse am 26.1.2023 durch die Finanzpolizei anzunehmen. Gemäß der…
…FinStrG) bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs.2) einer mit Gründen versehenen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs.2 unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Die Anordnung richtet sich an die…
…Beweismittel in Betracht kämen und Aufschluss über die tatsächlich Verantwortlichen der oben angeführten Firmen geben könnten. MH erhielt laut gegebener Aktenlage keinen derartigen Bescheid über die Anordnung einer Hausdurchsuchung in seiner Wohnung in PU ausgehändigt oder allenfalls auf andere Weise zugestellt. Mit Bescheiden vom 15…
…16/0418 - ÖStZB 1998, 459). Ein solcher Verdacht für die Anordnung einer Hausdurchsuchung muss im Zeitpunkt der Anordnung derselben bestehen. Auf die erst bei diesen vorgefundenen Unterlagen kommt es zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit ihrer Anordnung nicht an (VwGH 12.3.1991, 90/14/0026 - ÖStZB…
…3.2. Wie vom Beschwerdeführer insoweit richtig ausgeführt, bedarf es als weitere Voraussetzung für die Rechtsmäßigkeit der Anordnung einer Hausdurchsuchung u.a. auch eines begründeten Verdachtes in Bezug auf das Vorliegen von Finanzvergehen, welche durch die gesuchten Beweismittel aufgeklärt werden sollen. Ein Verdacht, der objektiv…
…16/0418 - ÖStZB 1998, 459). Ein solcher Verdacht für die Anordnung einer Hausdurchsuchung muss im Zeitpunkt der Anordnung derselben bestehen. Auf die erst bei diesen vorgefundenen Unterlagen kommt es zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit ihrer Anordnung nicht an (VwGH 12.3.1991, 90/14/0026 - ÖStZB…
…März 2019, den Beschwerdeführern am 26. April 2019 anlässlich der Hausdurchsuchung zur Kenntnis gebracht, wobei zumindest eine Ausfertigung den anwesenden Beschwerdeführern übergeben wurde (Anordnung, Seite 6 unten), hat der Vorsitzende des Spruchsenates V beim Finanzamt Linz als Organ des vormaligen Finanzamtes Braunau Ried Schärding als…
…sondern lediglich darum, ob die zuvor der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob die ihm zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist somit jedenfalls dem Ergebnis des…
…sondern lediglich darum, ob die zuvor der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob der Verdächtige die ihm zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, sei jedenfalls dem Ergebnis…
1.4. Wie vom Beschwerdeführer insoweit richtig ausgeführt, bedarf es als Voraussetzung für die Rechtsmäßigkeit der Anordnung einer Hausdurchsuchung u.a. eines begründeten Verdachtes in Bezug auf das Vorliegen von Finanzvergehen, welche durch die gesuchten Beweismittel aufgeklärt werden sollen. Ein Verdacht, der objektiv begründbar (im…
…in der durchsuchten Wohnung aufhältig - gesuchte Beweismittel innehaben würde. 1.15. Die Beschwerden des Dr.A gegen die verfahrensgegenständliche Anordnung einer Hausdurchsuchung und auch gegen deren Durchführung erweisen sich daher als unbegründet. 2. Zu der Anordnung des Auskunftsersuchens an die Bank-R: 2.1. Gemäß …
…Auch wenn die Sinnhaftigkeit einer Hausdurchsuchungsanordnung nicht am (erst nachträglich feststehenden) Ergebnis gemessen werden könne, so sei dennoch jedenfalls die Durchsuchung des Wohnhauses in X2 (die ebenfalls kein verwertbares Ergebnis gebracht habe) überschießend und unverhältnismäßig gewesen. In der das Wohnhaus betreffenden Anordnung sei darüber hinaus…
…sondern lediglich darum, ob die zuvor der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob A die ihm zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist jedenfalls dem Ergebnis des…
…die Anordnung der Durchsuchung des Objektes PPP2 für rechtswidrig zu erklären, ist daher spruchgemäß abzuweisen. 2.3.10. Mit ihren weiteren Begehren auf Aufhebung der - tatsächlich eine Folge der nicht bekämpften Hausdurchsuchung selbst darstellenden - Beschlagnahme bzw. auf Erteilung eines Ausfolgeantrages an die Finanzstrafbehörde hinsichtlich der…
…3.2. Wie von der Beschwerdeführerin insoweit richtig ausgeführt, bedarf es als weitere Voraussetzung für die Rechtsmäßigkeit der Anordnung einer Hausdurchsuchung u.a. auch eines begründeten Verdachtes in Bezug auf das Vorliegen von Finanzvergehen, welche durch die gesuchten Beweismittel aufgeklärt werden sollen. Ein Verdacht, der…
…die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung an der Anschrift PPP4 für rechtswidrig zu erklären, ist daher spruchgemäß abzuweisen. 3.4.10. Mit ihem weiteren Begehren auf Aufhebung der - tatsächlich eine Folge der nicht bekämpften Hausdurchsuchung selbst darstellenden - Beschlagnahme bzw. auf Erteilung eines Ausfolgeantrages an die…
…hat A bei den Beschwerdeführerinnen mit der damaligen Geschäftsanschrift PPP1, zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchung und auch noch bei deren Durchführung am 9. Mai 2017 ganz "offiziell" die Funktion eines Geschäftsführers - Ausnahme jeweils die CD-GmbH - ausgeübt. Auch ist es solcherart durchaus lebensnah gewesen…