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UFSW RV/0815-W/02Liebhaberei bei Weinbaubetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2005Teil 1/2

…Da ein Anlaufzeitraum nicht erst 1988, sondern wohl schon mit dem Ankauf der Grundlagen für den Weinbaubetrieb (1979 oder 1980) beginne, blieben die negativen Ergebnisse ab dem ersten Streitjahr 1987 selbst bei Anerkennung eines Anlaufzeitraumes von höchstens fünf Kalenderjahren von den steuerlichen Auswirkungen der Beurteilung…

UFSW RV/0815-W/02Liebhaberei bei Weinbaubetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2005Teil 2/2

…der L-VO zwingend normierte Anlaufzeitraum von höchstens fünf Kalenderjahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen bereits eindeutig abgelaufen. Somit käme der Bw selbst bei Unterfallen seiner Betätigung unter § 1 Abs 1 L-VO I nicht in den Genuss der Anerkennung von Verlusten im Anlaufzeitraum…

UFSW RV/0911-W/09Liebhaberei bei nebenberuflicher Tätigkeit als Psychotherapeut
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2011

…wurden, um die Erlössituation zu bereinigen. Wegen der Ausnahmesituation der Jahre 2002 und 2003 ist es undenkbar die ,,3 bzw. 5 Jahre" (Anlaufzeitraum) ab Betriebseröffnung 1999 bzw. erstmaligem Anfallen von Aufwendungen im Sinne des § 2 LiebVO derart formalistisch auszulegen, wie im Rahmen der Außenprüfung geschehen…

BFG RV/7105144/2015Liebhaberei: Neuausrichtung der Betätigung - neuer Anlaufzeitraum
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.01.2018

…welche einen neuen Anlaufzeitraum nach § 2 Abs 2 der Liebhaberei-Verordnung (LVO) auslöse. Die Jahre 2009 bis 2012 umfassten jedenfalls den Anlaufzeitraum, welcher nach § 2 Abs 2 LVO bis zu fünf Jahre ab erstmaligem Anfall von Aufwendungen betrage. Konkret sei die Neuausrichtung etwa Anfang 2009…

BFG RV/7100621/2017Liebhaberei/keine Einkunftsquelle bei Pferdegestüt-Sanierungskosten als vorweggenommene Werbungskosten/Vorsteuern nicht anerkannt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.12.2025Teil 2/2

…Überlassung von Gebäuden nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist, zu einem absehbaren Zeitraum zu beurteilen. Als absehbarer Zeitraum gilt ein Zeitraum von 25 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 28 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen…

UFSW RV/0725-W/07Ernsthafte Vermietungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011

…dessen ein Gesamtüberschuss geplant sei, zu einem absehbaren Zeitraum zu beurteilen sei. Absehbar sei hiebei ein Zeitraum von 25 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 28 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Ausgaben oder Aufwendungen. Dieser Zeitraum werde im Fall der Bw. weit unterschritten…

BFG RV/7101292/2013Vermietung von vier Wohnungen Einkunftsquelle?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss16.06.2020Teil 2/2

…Rationalisierungsmaßnahmen). (2) Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

BFG RV/7101734/20121. Tätigkeit eines Warenpräsentators für unterschiedliche Firmen - Vertrieb unterschiedlicher Produkte - Beurteilungseinheit, Liebhaberei Kriterienprüfung 2. Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.10.2018

…ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen gemäß § 2 Abs. 2 LVO jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist unter Berücksichtigung der Verhältnisse auch innerhalb dieses Zeitraumes nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen, ob weiterhin vom Vorliegen von…

BFG RV/7100772/20091. Bescheidadressat bei vollbeendeter KEG (§ 142 HGB / § 142 UGB) 2. Liebhabereibeurteilung bei einer Erfindertätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.10.2016Teil 2/2

…2 LVO liegen innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSW RV/2141-W/11Liebhaberei bei Gebäudevermietung bei fehlenden Einnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2011Teil 2/2

…bestimmt: Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (z.B. Eröffnung eines Betriebes) im Sinne des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

BFG RV/2100968/2020Forschung und Entwicklungstätigkeit als Liebhaberei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.12.2021

…LVO, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung, liegen gemäß § 2 Abs. 2 LVO jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). Der Anlaufzeitraum ist folglich als eine Art "geschützter Betätigungszeitraum" anzusehen und findet seine Rechtfertigung darin, dass…

BFG RV/5100408/2013Anlaufzeitraum (Liebhaberei) bei in einem Strukturvertrieb tätigem Finanzberater.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.10.2019

…erzielt. Das Streitjahr 2002 befindet sich folglich grundsätzlich sowohl innerhalb des mit dem erstmaligen Anfall von Aufwendungen zu laufen beginnenden Fünfjahresfrist als auch innerhalb der ab Beginn der Tätigkeit bzw Eröffnung des Betriebes zu laufen beginnenden Dreijahresfrist und somit innerhalb des Anlaufzeitraumes. 3.2. Eignung…

BFG RV/5100398/2012Liebhaberei bei Rinderzucht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.12.2021Teil 1/2

…Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (z.B. Eröffnung eines Betriebs) im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen gemäß § 2 Abs. 2 LVO jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum…

BFG RV/5100167/2013Liebhaberei bei einem Gasthausbetrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.05.2017Teil 1/2

…Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). ….. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist unter Berücksichtigung der Verhältnisse auch innerhalb dieses Zeitraumes nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen, ob weiterhin vom Vorliegen von Einkünften auszugehen…

UFSW RV/3417-W/10Liebhaberei bei einer Tätigkeit als Psychotherapeutin bei Dauerverlustsituation innerhalb von 10 Jahren ab Eröffnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2012Teil 1/2

…2 LVO liegen innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

BFG RV/6100147/2009Kein Anlaufzeitraum von drei Jahren bei einem Warenpräsentator, wenn nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.10.2015Teil 2/2

…zB Rationalisierungsmaßnahmen). Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSW RV/0532-W/05Nichtvorliegen einer von vornherein aussichtslosen Betätigung, daher steht ein Anlaufzeitraum zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2006

…diesbezüglich: Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (z.B. Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSW RV/2097-W/03Für die Annahme von Liebhaberei spricht, wenn die Verluste den Umsatz erreichen oder übersteigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2005

…strukturverbessernde Maßnahmen wie Rationalisierungsmaßnahmen. Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (Eröffnung des Betriebes) im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

BFG RV/7103271/2010Verluste aus einem Gebrauchtwagenhandel im Anlaufzeitraum: Verfahrenswiederaufnahme und Liebhaberei?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.10.2016Teil 2/2

…innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre), ab Beginn der Betätigung (zB Eröffnung des Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). (...) Nach Ablauf…

LRL 2012 Rz 58–673.8. Entgeltliche Gebäudeüberlassung (§ 2 Abs. 3 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…errechnet sich stichtagsbezogen. Beginnt der absehbare Zeitraum vor dem 1.1.2024 zu laufen, beträgt er 25 Jahre ab dem Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 28 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben; zum verlängerten absehbaren Zeitraum ab 1.1.2024 vgl. Rz 60a)…